Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1934)
- Article
- Städtische Hypotheken-Darlehen [Nachricht]
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Wirtschafts-Informationen Vorbemerkung der Redaktion: In diesem neuen Abschnitt werden wir von Zeit zu Zeit uns zukommende Informationen veröffentlichen. KREDIT. Städtische Hypotheken-Darlehen. Vorgang: Der Besitztitel des Verpfänders wird vom Landregisteramt des betreffenden Distriktes geprüft. Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, Die Hypothek ist nicht rechts - giltig, wenn sie nicht vorher vom Finanz-Department registriert worden ist. Wegen der vermittelten Prozedur ist es angezeigt, Rechtsbeistand zu suchen. Nichtzahlung: Im Falle der Nichtzahlung sieht das Gesetz einen Vorgang ohne einen Gerichtsbeschluß vor. Wenn dem Präsidenten des Distriktsgerichtes als obersften Chef der Exekutionsbehörde nachgewiesen wird, daß die Hypothek ordnungsgemäß registriert und die vorgesehenen Zahlungen nicht geleistet worden sind,) kann er die Ordre zur Versteigerung geben. Das Gesetz gibt ihm aber die Macht, nach eigenem Ermessen die Verkaufsordre zurückzuhalten, wenn ihm glaubhaft gemacht wird, daß der Schuldner bei Fristgewährung zahlen wird oder wenn er in Erwägung aller Umstände, insbesondere der Verhältnisse des Gläubigers zur Ansicht kommt, daß der Verkauf der verpfändeten Liegenschaften eine unbillige Härte bedeuten würde. (Diese Bestimmung zielt vor allem auf ländliche Hypotheken ab. — Die Red.) Hypothekenbanken. Gegenwärtig bestehen vier solche Institute. Allg. Hypotheken-Bank, (General Mortgage Bank, Gründung des KH), die Bank Binyan (Aufbau, Gründung südafrikanischer Zionisten), die Pal. Mortgage and Creditbank (Gruppe der American Econ. Corp.) und die Bank Asehrai. Die erstgenannte ist ausschließlich Hypothekenbank, die anderen haben auch Kommerzgeschäfte. Die G. M. B. gibt nur Darlehen auf Häuser in städtischen Vierteln auf 10 bis 20 Jahre, Binyan gibt Baukredite, die P. M. C. B. gibt beides und außerdem Darlehen an Produktivgenossenschaften, für Kleinhäuser für Bauern und Arbeiter (letztere als langfristige Baukredite). Pfandbriefe gibt nur die G. M. B. aus. Auch verschiedene Kreditgenossenschaften geben Hypotheken, aber nicht als Hauptgeschäft. Die Genossen zahlen in einen Hypothekenfond ein und von Zeit zu Zeit wird verlost. Der Gewinner erhält eine Hypothek. Sukzessive kommt jeder dran. Gegenwärtig werden Depositenbons oder Prämienanleihen ausgegeben. Das neue Bankgesetz schreibt vor, daß eine Lizenz für die Ausgabe von Obligationen, Pfandbriefen nötig ist, was die Kreditmöglichkeiten erschwert. Versicherungs - Hypotheken sind in den ersten Stadien, aber sie werden nur für kurze Zeit gegeben. Zinssätze. Infolge der Beschränktheit der zur Verfügung stehenden Bankmittel wird die Hauptmasse der Hypotheken von Privaten durch Vermittlung von Maklern gegeben. Diese werden nach der Geldmarktlage erteilt, meist zu 9 o/o auf städtischen Besitz. Gegenwärtig ist zu 71/2 bis 8 o/o privates Geld erhältlich. Die Banken verlangen 9o/o. Die privaten Kredite werden gewöhnlich nur auf 2—3 Jahre erteilt. Die Institute belasten natürlich nur bis zu einem Teil des Wertes der Liegenschaft, die