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Palästina · 1934-01-01 · Heft 1 (Januar 1934) · p. Seite 24

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 1 (Januar 1934)
Article
Nachklänge zu den Unruhen [Nachricht]
Date
1934-01-01
Page
Seite 24 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Nachklänge zu den Unruhen. Die Murisonkommission hat ihre Untersuchung über Verlauf und Natur der Unruhen vom 13. Oktober bis 3. November beendet. Die arabische Exekutive hatte beschlossen, die Kommission zu boykottieren. Eine arabische Frauenversammlung in Haifa proklamierte die Boykottierung ausländischer und jüdischer Waren. Verschärfte Strafbestimmungen. Das Amtsblatt veröffentlicht ergänzende Straf Sanktionen für die Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, die insbesondere Stellung und Verfall von Kautionen seitens Verdächtiger, Ausdehnung der Befugnis für Erlassung von Haftbefehlen u. dgl. enthalten. Die Höchststrafen für Verletzung der neuen Bestimmungen sind sechsmonatliche Gefängnisstrafe oder 50 Pfund Geldstrafe, oder beides zusammen. Das Urteil gegen die arabischen Führer, Von den Führern der Oktoberdemonstration wurden bisher Jamal el Hussein und E. Roc zu je einem Monat Gefängnis, ein drittes Mitglied der arabischen Exekutive zu 100 Pfund Kantion für Wohlverhalten verurteilt. Gegen diese und 20 andere arabische Führer begann Anfangs Dezember ein neuer Prozeß, der noch nicht abgeschlossen ist. Arabische Demonstration. Vor Schluß des Blattes wird gemeldet, daß die für 16. Jänner angekündigt gewesenen arabischen Demonstrationen ruhig verlaufen sind. Arabische Vorschläge einer Kantonalverfassung. Solche sind nach Mitteilung des „Falestin" der Regierung erstattet worden. Sie sollen folgenden Inhalt haben: Palästina soll in zwei unabhängige politische Einheiten geteilt werden, einen arabischen Kanton, zu dem die Gebiete von Beer Sheba, Gaza, Mejdel, Jaffa, Ramleh, Nablus, Yenin, Tulkerem, Akko, die Jordan-Ebene und Beisan gehören sollen, und einen jüdischen Kanton, der sich von Tel-Aviv längs der Küste nach Haifa, östlich begrenzt durch die Eisenbahnlinie, weiters von Haifa nach Beisan, nördlich der Hedschas-Eisenbahn und dann hinauf nach Tiberias und zum Huleh-Gebiet erstrecken soll. Jerusalem, Hebron, Bethlehem, Nazareih und Safed sollen internationale religiöse Zonen außerhalb dieser geschlossenen Gebiete sein. Haifa soll zum Freihafen Gesamtpalästinas erklärt werden. Juden soll im allgemeinen der Erwerb von Land in der -arabischen Zone nicht gestattet sein. Auch sollen sie dort kein Niederlassungsrecht erhalten. Jene Juden, die ausnahmsweise in diesem Gebiet Landbesitz haben, oder dort wohnen, sollen den dort geltenden arabischen Gesetzen unterworfen sein. Dasselbe gilt für die Araber im jüdischen Gebiet, diese würden unter jüdischem Gesetze stehen. Für das gesamte Land soll eine Zentralregierung eingesetzt werden, die aus Arabern und Juden im Verhältnis zu ihrer zahlenmäßigen Stärke in beiden Gebieten bestehen soll. Der Zentralregierung soll die Regelung der Gesetzgebung für das gesamte Land, die Leitung von Post und Telegraph» Zollwesen, Verkehrswesen, Währung, Öffentliche Sicherheit und Grenzverteidigung übertragen werden. Jeder der beiden Kantone soll Autonomie auf dem Gebiete des Erziehungswesens, des Gesundheitswesens, der lokalen Polizei und der Verwaltung erhalten. Hebräisch soll nur im jüdischen, arabisch nur im arabischen Kanton alss offizielle Sprache gelten. Als zweite Amtssprache soll für beide Gebiete Englisch eingeführt werden. In jedem der beiden Gebiete soll für eine bestimmte Zeit eine Anzahl britischer Beamter als Berater Verwendung finden; die dau-

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