Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 16 (1933)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1933)
- Article
- Acht Monate [Nachricht]
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 440 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Dl© Ziffern für Einfuhr von Material für die Regierung und die Pipeline sind erst für die ersten sechs Monate angegeben worden und betrugen in diesen ca. 700.000 Pfund. Selbst wenn wir sie für die acht Monate mit einer Million Pfund annehmen wollten, blieb noch immer eine Mehreinfuhr an Aufbau- und Konsumgütern von 1.3 Millionen Pfund zu verzeichnen. Einfuhrzollbefreiungen. Die nachstehenden Waren sind auf die Liste der bei der Einfuhr zollfrei zu lassenden Waren gesetzt worden: Vorhitzer, Ueberhitzer, Reinigungsapparate, Steingutgefäße, Zersetzungstanks, Glasröhren, Granitblöcke zum Bau von Granittürmen, gelochte Steingutplatten, Steingutröhren und andere derartige Waren in Form von fest einzubauenden Bestandteilen, die zum Aufbau einer vollständigen chemischen Anlage zur Gewinnung von mineralischen Salzen, Mineralien und Chemikalien erforderlich sind, die in und unter dem Was/ser eines Binnensees oder der See in Palästina enthalten sind (indes muß der Einführende vor der Einfuhr dem Zolldirektor ein Verzeichnis der einzuführenden Waren beibringen); Heu; Tibben; Kleie; Antiquitäten, soferne dem Zolldirektor nachgewiesen wird, daß sie nicht für Verkauf szwecke eingeführt werden; Kieselerde (Si02). Reformhedürftigkelt des Zolltarif es. Hierüber schreibt unser Mitarbeiter, Dr. Alfred Marcus, in Nr. 85 der „Jüdischen Rundschau" u. a. folgen/des: Zinn in Blöcken oder Barren aus Position '266 des Zolltarifes hat einen Einfuhrzoll von 35 Müs je Kilogramm zu bezahlen. Das entspricht heute einem Wertzoll von ungefähr 16o/o, einem Satz, der für ein Rohmaterial an sich reichlich hoch ist. Aber hierauf kommt es im Moment nicht an, sondern auf folgendes: Lötzinn (Solder) aus Position 250 des Zolltarifes hat ebenfalls einen Zoll von 35 Müs je Kilogramm zu bezahlen, genau so wie metallisches Zinn. Nun ist Lötzinn ein Erzeugnis, dessen Zinninhalt je nach! dem Verwendungszweck sehr verschieden ist. Er kann wenige Bruchteile betragen, er kann bis zu einem beträchtlichen Prozentsatz der Gesamtlegierung heraufgehen. Ganz gleich, wie hoch er ist, das Material hat in Palästina in jedem Falle einen Zoll zu bezahlen, „als ob" es ganz aus Zinn wäre. Ueberhaupt: die Frage der Metallzölle muß schleunigst geklärt werden. Kupfer (aus Position 82) in Blechen, Barren oder Blöcken zahlt pro metrische Tonne einen Einfuhrzoll von 10 Pfund, das sind zirka 30<tyo vom Wert, Blei einen solchen von 5 Pfund (aus Position 156), das sind zirka 40o/0 vom Wert, Zink (aus Position 310) in Blechen öder Blöcken ebenfalls 5 Pfund, das sind jetzt ungefähr 30o/o vom Wert; die Sätze waren natürlich prozentual während der Metallkrise noch sehr viel höher. Es geht nicht an, Rohstoffe, die im Lande aus Mangel an eigenen Erzen nicht in der Urproduktion gewonnen werden können, die aber auch vorläufig aus Mangel an Abfällen und Rückständen in zweiter Schmelzung kaum in nennenswerten Mengen gewonnen werden, auf die Dauer mit derart hohen Finanzzöllen zu belasten. Diese Metalle sind die Voraussetzung jeder Industrialisierung^ ihre künstliche Verteuerung erschwert« auch die Industrialisierung. Ein Beispiel aus einem anderen Gebiet: Zigarren (aus Position 67) haben einen Einfuhrzoll von 1000 Müs je Kilogramm zu bezahlen. Das ist ein sehr hoher Satz, wie zugegeben werden soll, und man hätte annehmen sollen, daß sich unter dem Schutz dieses Zolles längst eine bodenständige kleine Zigarrenindustrie entwickelte. Nun kostet aber unverarbeiteter Rohtabak einen Zoll