Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1933-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1933) · p. Seite 286

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1933)
Article
Hilfe für die Fellachen [Nachricht]
Date
1933-07-01
Page
Seite 286 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2379786-2379908-2379913--15854-2398746
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Hilfe für die Fellachen, Die Regierung bereitet zur Hilfeleistung für die infolge der Mißernte schwer notleidenden Fellachen öffentliche Arbeiten, insbesondere Straßenbauten int Norden des Landes vor. Auch soll wieder einer größeren Anzajhl von Dörfern die Zehentsteuer erlassen werden. Bodenrechtsentscheidung. Das Haifaer Gericht hat den seit 1927 anhängigen Einspruch gegen die Erwerbung von 10.000 Dunam des Gebietes von Kuskus Tadbun durch die Meschekgesellschaft endgültig abgewiesen. Oeffentliche Finanzen. Im Verwaltungsjahr 1932/33 (endend am 31. März 1933) waren in pal. Pfund die Einnahmen rund 3,016.000, die Aüsgaben 2,516.000. Der Ueberschuß beträgt daher nicht weniger als 500.000 Pfund. Im Jahre 1931 waren diese Ziffern 2,334.000 und 2,182.000. Es sind also demgegenüber die Einnahmen um ca. 67.000 Pfund oder 20o/0 gestiegen, die Ausgaben um 330.000, das ist nur um 15o/0. Gegenüber dem Voranschlag für 1932/33 (siehe Jahrgang 1932, Seite 367): Einnahmen 2,442.000, Ausgaben 2,400.000, sind die ersteren effektiv um zirka 22 o/o höher, die Ausgaben um 4 o/o gewesen. Der Ueberschuß der Regierung dürfte insgesamt heute '1,1 Millionen Pfund betragen. Es ist daher nicht erklärlich, warum gerade jetzt eine Anleihe aufgenommen werden soll. (Wir kommen auf den Rechnungsabschluß noch ausführlicher zurück. — Die Red.) Strafgesetz. Soeben wurde im offiziellen Amtsblatt das neue palästinensische Strafgesetz publiziert. Ausdehnung der Kollektivstrafenzone. Das palästinensische Amtsblatt veröffentlicht eine Liste von 206 Dörfern, die neu in die sogenannte Kollektivstrafenzone einbezogen werden. Diese Zone umfaßt solche Ortschaften, in denen nach Ansicht der Behörden „gefährliche und unruhige Verhältnisse" herrschen. Im Falle von Unruhen können diese Ortschaften mit Kollektivstrafen belegt werden. Von den in die Zone neu einbezogenen Dörfern liegen 70 im Unterdistrikt Nablus, 39 im Unterdistrikt Yenin, 16 im Unterdistrikt Haifa, 15 im Unterdistrikt Akko, 16 im Unterdistrikt Safed, 6 im Unterdistrikt Tiberiajs, 3 im Baisan-Distrikt, 3 im Nazareth-Distrikt und 38 im Tulkarem-Distrikt, darunter auch die Ortschaften TeJ-Mond und Nathania. Der Tulkarem-Distrikt ist der einzige, in dem auch jüdische Dörfer in die Gefahrenzone einbezogen wurden. Wegen des Baumfrevels in Nahalal wurde das Dorf Um-Khaled zu 300 Pfund verurteilt, davon wurden 50 Pfund eingetrieben, der Rest erlassen. Polizeiliche Verbote, Die Regierung hat neuerlich das Verbot des Waffentragens und der Ansammlung auf den Straßen kundgemacht. Die Juden in der Polizei. Wir haben in Nr. 5/6, Seite 186 den geringen Anteil der Juden bei der Polizei mitgeteilt: Offiziere 24 von 147, Mannschaft 320 von 3432. Am 1. Juni wurden wieder 22 Araber eingestellt. Am Polizeioffizierskurs nehmen gegenwärtig 12 Araber und ein Jude teil. Die jüdische städtische Selbstverwaltung. Eine jüdische Delegation sprach wegen dieser Angelegenheit beim Oberkommissär vor, und verlangte, daß im Zusammenhang mit dem neuen Munizipalitätengesetz in Städten mit gemischter 286

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.