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Palästina · 1933-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1933) · p. Seite 263

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1933)
Article
Mittelstandssiedlung
Date
1933-07-01
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
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neue Koloitisationsunternehmuaig in Erez Israel für 200 Mittelstandsfamilien auf dem neuen Boden von Wadi el Chawereth, den der KKL. zu diesem Zwecke „Yakhin" übergeben hat. Ort und Umgebung. Der Komplex befindet sich im Wadi el Chawereth im nördlichen Teil der Scharon-Ebene und ist eine direkte Fortsetzung des großen neuen Kolonisationsterritoriums, mit dessen Besetzung im Jahre 1932 begonnen wurde. Auf diesem Territorium werden bekanntlich neun Kolonien mit einer Bevölkerung von 1000 Familien errichtet. Einige hundert Siedler von den dort zur Ansiedlung gelangenden Arbeiter- und Mittelstandsgruppen befinden sich bereits am Ort und schaffen das neue Kolonisationszentrum Wadi el Chawereth. Das Gebiet ist für Pardessim und intensive landwirtschaftliche Kulturen vorzüglich geeignet. Es liegt vier Meilen vom Mittelländischen Meer entfernt, an der Linie, die die Zentralchaussee Tel-Aviv—Haifa durchschneiden wird. Diese Chaussee ist bereits im Bau und reicht schon bis zum Herzen der Scharon-Ebene. Die Chaussee wird den ganzen Block von Wadi el Chawereth mit Tel-Aviv (22 Meilen) und allen Scharon-Kolonien einerseits, mit der Hafenstadt Haifa (32 Meilen) und den Kolonien von Schomron andererseits verbinden. Fünf Meilen östlich von unserem Gebiet geht die Eisenbahnstrecke Tel-Aviv—Haifa. Das Klima ist mild, Wasser ist reichlich vorhanden. Das Eigentumsrecht. Das Land bleibt Eigentum des KKL. Es wird den Ansiedlern für 49 Jahre verpachtet, mit dem Recht der Pachtverlängerung auf weitere 49 Jahre und mit Erbpachtrecht. Faktisch benützt der Ansiedler den Boden wie sein Eigentum, desgleichen seine Nachkommen, solange man auf dem Boden ansässig ist und ihn bearbeitet. Der Boden kann nicht verkauft werden, aber man kann ihn mit Zustimmung des KKL. jemanden anderen übergeben. Bis zur Fertigstellung des Pardeß zahlt „Yakhin" den Pachtzins an den KKL., ebenso die Steuern an die Regierung. Später zahlt der Siedler einen jährlichen Pachtzins von 2—2,5 Pfund für die ganze Wirtschaft an den Nationalfonds. Der Pardeß, die Gebäude und alle Einrichtungen sind Eigentum des Siedlers, der die Wirtschaft gemäß seinem eigenen Willen führt. Er kann dieses Eigentum mit Zustimmung des Kolonieausschusses an jedermann verkaufen. Ausführung der Arbeit. Alle Arbeiten, von der Vorbereitung des Bodens, der Bepflanzung und der Bearbeitung des Pardeß bis zur Fruchttragung werden von „Yakhin", kooperative Gesellschaft für landwirtschaftliche Unternehmungen ausgeführt. Jeder Siedler schließt mit „Yakhin" einen Vertrag ab. Die Zahlungen an „Yakhin" erfolgen ausschließlich in pal. Pfunden. Nach der Fruchttragung kommen die Siedler mit ihren Familien, übernehmen die Wirtschaft und siedeln sich in der Kolonie an. Von da an werden die Orangenplantagen sowie die übrigen Wirtschaftszweige vom Siedler selbst und von seiner Familie bearbeitet. Sollte ein Siedler nach den fünf Jahren nicht nach Palästina kommen können und noch eine kurze Zeit im Ausland verbleiben müssen, so ist „Yakhin" bereit, die Wirtschaft laut einem Spezialkontrakt weiter zu führen.

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