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Palästina · 1933-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1933) · p. Seite 261

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Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1933)
Article
Mittelstandssiedlung
Date
1933-07-01
Page
Seite 261 (sequence 1)
Language
German
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Mittelstandssiedlung. 261 Von Mos che Smilansky, Rechowoth. Nachstehend bringen wir zwei Veröffentlichungen über die Kosten und Aussichten der Mittelstandssiedlung. Die erste, von Mosche Smilansky, Rechowoth, dem Obmann der Pflanzervereinigung, einem der ältesten und erfolgreichsten Fachleute, betrifft die Ansiedlung auf privatem Boden. Die zweite ist von der bekannten Kooperative „Yakhin", der Arbeiterorganisation (Histadruth) verfaßt und betrifft den Teil des Bodens in Wadi el Chawereth, der dieser Kooperative zur Durchführung der Ansiedlung übergeben wurde. Yakhin arbeitet schon mehrere Jahre in der Anlage von Pflanzungen auf fremde Rechnung und hat gute Erfolge aufzuweisen. a) Mittelstandssicdlung auf privatem Boden. 1. Eine Ansiedlung im Lande auf der Basis der Landwirtschaft ist mit weniger als 2000 pal. Pfund nicht möglich. Es gibt wohl Ausnahmefälle, sich mit einer geringeren Summe anzusiedeln, — die Erfolg nahen werden, wie sie bisher geglückt sind — und es gibt solche, die nicht geglückt sind und glücken werden, selbst bei Investierung größerer Summen, aber ich will mich an die Regel und nicht an die Ausnahme halten. 2. Für Menschen mit begrenzten Mitteln — d. h. bis zur Grenze von ca. 2000 pal. Pfund ist es unmöglich, sich im Lande niederzulassen, wenn sie selbst im Ausland bleiben und die Arbeit von anderen verrichten lassen. Sie müssen mit ihrem baren Gelde und mit ihren Angehörigen nach Palästina kommen und sich ansiedeln. 3. Es ist gut, wenn diese neuen Einwanderer in den ersten Jahren als Arbeiter arbeiten, bis sie sich Erfahrung und Kenntnis vom Lande und seiner Bedingungen erworben haben; es ist auch möglich, daß sie sich als Arbeiter auf ihrem Pflanzungsboden niederlassen, der in den ersten Jahren von Privatbeauftragten oder anerkannten Institutionen bearbeitet wird. 4. Die Existenz eines solchen mit begrenzten Mitteln versehenien Landwirtes darf nicht ausschließlich auf der Pflanzungswirtschjaft aufgebaut werden. Der Pardeß muß zwar den Grundstock für seine Einnahme bilden, darf aber nicht die einzige Einnahmequelle sein. Er muß von Anfang an eine Hauswirtschaft! gründen, eine Wirtschaft, die für den Unterhalt der Familie sorgt: Milch, Geflügel, Eier, Gemüse, Honig, Vieh- und Geflügelfutter. 5. Die Pardessim dürfen nicht von Unternehmern gepflanzt werden, mögen diese Einzelpersonen oder Institutionen sein, sie sollen allein von Treuhändern* des Pardeßbesitzers angelegt werden. 6. Wenn jemandem die Pflanzung eines Pardeß übergeben wird, sei es einer einzelnen Person oder einer Gesellschaft, muß unbedingt die Leitung der Arbeit und die Verwaltung des Geldes getrennt voneinander gehandhabt werden und darf nicht in einer Hand vereinigt sein. Meine Pläne sind: 1. Eine Gruppe von nicht weniger als 50 Familien — besser von 100 Familien — von denen jede einzelne nicht weniger als 2000 pal. Pfund in bar besitzt, vereinigt sich zu einer Kwuzah zwecks Gründung der ersten Siedlung.

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