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Palästina · 1933-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1933) · p. Seite 217

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Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1933)
Article
[Rezension]
Date
1933-05-01
Page
Seite 217 (sequence 2)
Language
German
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Im letzten Kapitel spricht der Autor über die politischen! Fragen der Ar- 2X7 beiterbewegung. Er betonjt, wie natürlich die sozialistische Ueberzeugung der Arbeiter sei und reklamiert für sie, daß sie die eigentlichen Verwirklicher des Zionismus wären:. Es ist dies begreiflich, doch sind die anderen Klassen der Bevölkerung nicht minder Pioniere des Zionismus. Bezüglich 'des Verhältnisses zu den arabischen Arbeitern wird der soziale Differenzierungsprozeß in der arabischen Gesellschaft, den die zionistische Arbeit im Gefolge hat, stark betont. Es ist gewiß bei der heutigen Lage schwer, darüber menr zu sagen. Wie schon bemerkt, liegt in den zwei Büchern von Preuss endlich eine Schilderung der jüdischen Arbeiterbewegung in Palästina bis zur jüngsten Zeit vor — eine bedeutsame Leistung, die für die Bewegung von großem Wert ist. In der Darstellung verleugnet der Autor nicht seine persönliche Einstellung aber er schreibt ja nicht als objektiv sein wollender Historiker — ein solcher wird manches anders beurteilen als er —- sondern als wirkendes Glied der von ihm geschilderten Bewegung. Die Bücher, die handlich, und im Preise billig sind, (jedes Bändchen kostet M 1.25, zuzüglich Porto), werden sicher eine große Verbreitung finden. Adolf Böhm. Die Entwicklung der Mandatsgebiete zur Unabhängigkeit", von Dr. M. B i 1 e s k i. Sonderabdruck aus „Zeitschrift für öffentliches Recht", Band XIII, Heft 1. Verlag Julius Springer, Wien und Berlin. 67 Seiten. — Ein Aufsatz, von Interesse nicht nur für den Fachmanty sondern für jeden politisch Interessierten. Sachkundig und klar führt Bileski den Leser durch die komplizierten rechtlichen und politischen Um- und Abwege^ die der britische Mandatar für den Irak und der französische für Syrien, eingeschlagen hat. Er weist nach, daß, entgegen den Vorschriften des Völkerbundpaktes, entgegen ferner den wiederholt ausgesprochenen Ansichten und Tendenzen der kompetenten Völkerbundorgane nicht die — tatsächlich keineswegs erlangte — politische Reife der respektiven Mandatsvölker der Grund für die bereits erfolgte Aufhebung des Irak - Mandates und die bevorstehende Unabhängigkeitserklärung der syrischen Bevölkerung sei, sondern „das rein politische Bedürfnis Englands (resp. Frankreichs), den Unabhängigkeitstendenzen des arabischen Nationalismus entgegenzukommen". Und während die Mandatare bei der Aufhebung der völkerrechtlichen Mandate gründlichst für die Sicherung ihrer eigenen politischen und wirtschaftlichen Vorteile im Mandatsterritorium Vorsorge treffen, wird die in so vieler Hinsicht überaus notwendige und wichtige Kontrolle und Einwirkungsmöglichkeit der ehemaligen Mandatare resp. des Völkerbundes fast vollkommen preisgegeben, insofern es sich um Interessen der rückständigen Völker, um Schutz der Minderheiten und dergleichen mehr handelt. Ein trauriges Fiasko in völkerrechtlicher, politischer und moralischer Hinsicht. Der Grundsatz der Entwicklung der Mandatsvölker zur Unabhängigkeit galt als eines der wesentlichsten Prinzipien bei Begründung der Mandatsvormundschaft. Betreffs der B- und C-Mandate weist Bileski nun nach, daß „von praktischen Ansätzen einer Entwicklung zur Selbstänkiigkeit keine Rede ist." Von dieser Tatsache ausgehend, führt er den interessanten Nachweis, daß es zumindest überaus zweifelhaft sei, ob für diese Maridatskate^gorien die Verwirklichung des in Artikel 22 des Völkerbundpaktes aufgestellten theoretischen Grundsatzes der Erziehung der Mandatsvölker zur politischen Selbständigkeit in praxi für diese Völker ein Vorteil wäre. Bileski's diesbezügliche Ausfüh-

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