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Palästina · 1933-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1933) · p. Seite 196

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1933)
Article
Das Jahr 1932 [Nachricht]
Date
1933-05-01
Page
Seite 196 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Das Jafor 1932. Die „Sikumim" enthalten eine Tabelle über die Ein- und Auswanderung 1932 im Vergleich mit früheren Jahren. Es wanderten ein: Jahr Juden Nichtjuden Zusammen 1929 5.239 1.317 6.556 1930 4.934 1.489 6.433 1931 4.075 1.458 5.533 1932 9.553 1.736 11.289 Die Ziffer von 9.553 ist Jiöher als die offiziell angegebene von 8.819 (siehe Nr. 1/2, S. 46). Die Auswanderung von 1932 läßt sich nicht feststellen, weil die Regierung ihre Methode der Zählung änderte. Bis Ende Juni wanderten aus: 215 Juden, 297 Christen, 69 Moslem. Unter den 9.553 einwandernden Juden kamen auf Zertifikate (Chaluzim): 3.938, davon aus Polen 2.461, Galizien 313, zusammen 2.774, Rumänien 240, Litauen 232, Lettland 1.228, Deutschland 101, Griechenland 58, Oesterreich 53 usw. Amerika ist nur mit 20 vertreten gewesen. Von den Chaluzim gehörten 58.6 Prozent der Chaluzorganisation an. Januar 1933 (siehe Nr. 4/5). Februar 1933. Amtlich wird mitgeteilt, daß 1713 Personen, davon 1581 Juden in diesem Monat einwanderten. März 1933. 2.482 jüdische Einwanderer, davon 269 Touristen, die nachträglich die Aufenthaltsbewilligung erhielten. Einwanderungsbestimmungen für Palästina. Nachstehend geben wir die derzeit geltenden Bestimmungen bekannt: 1. Einwanderer mit Eigenmitteln. a) Kategorie A/l. Personen, die den Nachweis des Besitzes von 1.000 engl. Pfund in barem oder in Boden (in Palästina) erbringen können. Einwanderer dieser Kategorie sind berechtigt, mit ihren Familienangehörigen (ausgenommen Söhne über 18 Jahre) ins Land zu kommen. b) Kategorie A/2, Personen, die einen freien Beruf ausüben (Aerzte, Ingenieure usw.). Für diese ist der Nachweis des Besitzes von 500 engl. Pfund erforderlich. c) Kategorie A/3. Personen, die ein Handwerk ausüben und den Nachweis des Besitzes von 250 engl. Pfund erbringen können. Bei den zwei letzten Kategorien steht dem Leiter des Einwanderungsdepartements das Recht zu, zu entscheiden, ob die wirtschaftliche Lage in diesem Berufe eine Aufnahme von weiteren Einwanderern, die dieser Berufskategorie angehören, zuläßt. d) Kategorie A/4. Peirsonen, mit einem gesicherten Einkommen von 4 engl. Pfund monatlich. Bei dieser Kategorie handelt es sich hauptsächlich um Leute (Eltern, Großeltern usw.), die von ihren Kindern unterstützt werden, ferner um Personen, welche im Bezüge einer Pension usw. stehen. e) Kategorie A/5. Personen mit 500 Pfund. — Bei dieser Kategorie hat der Direktor des Einwanderungsdepartements bei seinen Entscheidungen weiteren Spielraum und wird die Erfüllung' nachstehender Bedingungen gefordert:

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