Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 16 (1933)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1933)
- Article
- Das Gemeindegesetz [Nachricht]
- Date
- 1933-03-01
- Page
- Seite 116 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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innerhalb der Stadtverwaltungen, Erhöhung der Autonomie der Municipien, Frauenstjjnmreoht u. a. m. Anleihen für arabische Landwirte» Wir haben bereits mitgeteilt, daß die Regierung im Jahre 1932 den Fellachen eine Anleihe von insgesamt 35.000 Pfund gewährt hat. Infolge der Dürre in diesem Winter will die Regierung ihnen neuerlich 30.000 Pfund leihen. Außerdem sollen die Viehzüchter (Beduinen) im Distrikt Ber Scheba 6.000 Pfund zum Ankauf von Futter geliehen erhalten. Der Zinsfuß ist 5 Prozent. (Arabische Zeitungen sprechen von 10.000 Pfund Anleihe für die Beduinen von Ber Scheba. Eine authentische Nachricht liegt noch nicht vor.) Die Frage der Einkommensteuer. Entgegen der allgemeinen Meinung der jüdischen Oeffentlichkeit, die gegen die Einführung der Einkommensteuer gerichtet ist (siehe Nr. 1/2, S. 42), schreibt Prof. Sambursky in „Scheifotenu". Er wirft der Arbeiterpartei vor, daß auch sie gegen diese Steuer auftritt, obzwar die arme Bevölkerung durch die hohen Zolleinnahmen der Regierung von nahezu 1 Million Pfund (das sind 40 Prozent ihrer Gesamteinnahmen), welche die Waren verteuern, leidet, Während man an deren Steile die Einkommensteuer einführen könnte. Er beschäftigt sich mit den erhobenen Einwänden technischer Natur, die er für unstichhältig befindet und sagt wegen der Furcht, daß die Einführung das ins Land strömende Kapital abschrecken werde, man vergesse, daß auf die zwei Hauptinvestitionszweige schon jetzt hohe Ertragssteuern liegen. Auf den Pflanzungen der hohe Zehent und auf dem städtischen Hausbesitz die Grund- und Gebäudesteuer (Werko). Im letzten Jahr brachte der erstere 20.000 bis 25.000 Pfund, die letztere 40.000 bis 50.000 zusammen, zirka 70.000, welche Ziffer sich infolge der derzeitigen starken Investitionen rasch erhöhen wird. Trotzdem hat sich nicht ein einziger Kapitalbesitzer von diesen zurückgezogen. Im übrigen hat gegenüber den europäischen Ländern Palästina so gute steuerliche, politische und wirtschaftliche Verhältnisse, daß die Einführung einer mäßigen Einkommensteuer den Kapitalstrom nicht ablenken wird. Da die Einkommensteuer ferner nur von Einkommen von über 150 Pfund per Jahr bezahlt werden würde, werden 90 Prozent der Juden und 96 Prozent der Araber davon befreit sein. Außer den Pardess- und Hausbesitzern werden nur in Betracht kommen: 1. Regierungsbeamte, 2. einige Privatbeamte, 3. freie Berufe, 4. Kaufleute, 5. Industrielle, 6. Banken und andere Gesellschaften. (Der geschätzte Autor erwähnt nicjit die Klasse der oft sehr reichen arabischen Effendis, die als Betroffene auch gegen die Einführung der Steuer agitieren. — Die Red.) Die Steuer würde progressiv sein und durchschnittlich 5 Prozent betragen. Eine vorsichtige und natürlich unmaßgebliche Schätzung der Steuereinnahmen, die auf sqhon überholten Daten von 1931 basiert, zeigt für obige sechs Klassen folgendes Bild: 1. 25.000, 2. 10.000, 3. 5.000, 4. 100.000, 5. 10.000, 6. 10.000, zusammen 160.000 Pfund. Hievon gingen etwa 10.000 Pfund Verwaltungskosten ab, bleiben etwa 140.000 Pfund. Diese könnten dazu dienen, die Zölle auf wicjitige Bedarfsartikel zu ermäßigen. Zum Beispiel trägt Zucker 110.000 Pfund Zoll (ist mit über 100 Prozent belastet), Reis 20.000 Pfund (Belastung 20 Prozent) usw. Benzin trägt 170.000 Pfund, indes 2.000 Familien vom Motortransport leben. Eine Senkung solcher Zölle würde jenen Familien zugute kommen, die keine Einkommensteuer zahlen würden und z. B. den jüdischen Arbeitern etwa um 3 Prozent seiner Ausgaben entlasten. Es ist möglich, daß