Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 16 (1933)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1933)
- Article
- Handelsverkehr mit Ägypten [Nachricht]
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 2)
- Language
- German
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nicht nachgibt, soll -ein Zollkrieg geführt werden. 2. Wenn eine Einigung möglich ist, so soll zwischen folgender Alternative gewählt werden: a) völlige Zollfreiheit für Landwirtschafts- und Industrieprodukte, b) Zollbefreiung für die Industrieprodukte und ein Kontingent für landwirtschaftliche Produkte, c) Bestimmung eines Systems allgemeiner Quoten. Es wurde nocji die Schwierigkeit von § 18 des Mandats besprochen. (Betrifft die gleiche Behandlung aller Staaten). Bei einem Gespräch mit dem ägyptischen Konsul in Jerusalem sagte dieser, daß die ägyptische Regierung geneigt sei, auf Industrieprodukte Zollnaohlässe zu gewähre», aber keinesfalls auf landwirtschaftliche Artikel. Nach Ansicht des Berichterstatters ist genügend Aussicht für einen Export nach Aegypten, von jüdischen Industrieprödukten im Werte von 200.000 Pfund. Wenn eine Einigung möglich ist, so müßte der Vertrag auf genügend lange Zeit geschlossen werden (etwa zehn Jahlre mit einjähriger Kündigungsfrist)^ um die Fabriken amortisieren zu können, die auf Grupid des Zollvertrages er.- richtet werden würden. Das letzte Ziel sollte eine Zollunion Palästinas mit allen benachbarten Ländern sein. Früchteinspektion. Die Verordnung vom Jahre 1931 wurde durch eine neue ergänzt. Es werden darin technische Details, Anmeldefristen u. dgl. geregelt. Kein Exporteur darf mehr als drei Marken (Brände) führen, außer er hat über 20.000 Kisten exportiert. Keine Marke kann während der Saison geändert werden, außer unter besonderer Erlaubnis. Zollerhöhung. Das Colonial Office hat der von der JA. befürworteten Einführung eines Schutzzolles auf Möbel aus gebogenem Holz zugestimmt und diesen von 15 auf 30 Prozent erhöht. Wieiters wurden erhöht die Zölle auf Nägel von 2 auf 3 mil per Kilo auf solche von 25 Millimeter, und von 4 auf 5 per Kilogramm auf kürzere, sowie auf Makkaroni (von 5 auf 121/2 Mil per Kilogramm). Der Handelsverkehr mit Rußland. Nach einem Bericht der Moskauer Handelskammer nimmt dieser ständig zu. Er betrug in Pfund Sterling von 1928 bis 1931: 29.000, 83.000, 75.000, 140.000. Die wichtigsten Ausfuhrartikel Rußlands sind Holz für Orangenkisten und Zucker. Da in Palästina jetzt selbst die Bretter für die Orangenkisten geschnitten werden, offeriert Rußland rohes, Holz. Der Bericht plädiert dafür, daß Palästina von Rußland Getreide, Saaten, Fische, Bier, Mineralwässer, landwirtschaftliche Maschinen beziehen soll. Rußland sei der billigste Lieferant. In Palästina hat Rußland keine Vertretung, der Verkehr geht über jene in Stambul. LANDWIRTSCHAFT UND KOLONISATION. Die Aussichten für den Absatz der Zitrusfrüchte, In „Palestine and Near East" Nr. 16/17 schreibt Isaak Rokaeh über den Markt in Kanada, das er kürzlich besucht hat. Der Früchtekonsum per Kopf ist der höchste der Welt. Importiert wurden 1931: 2.5 Millionen Kisten Orangen und 0.54 Millionen Grapefruit um zusammen 7.5 Millionen Dollar. Der Zoll beträgt 70 cts, dieser betrifft aber USA. ebenso wie Palästina, wobei zu hoffen ist, daß dieses unter die Reichs Vorzugszölle fallen wird. (Vorläufig scheint keine Aussicht dazu