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Palästina · 1932-12-01 · Heft 12 (Dezember 1932) · p. 1

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Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 12 (Dezember 1932)
Date
1932-12-01
Page
1 (sequence 3)
Language
German
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PALÄSTINA ZEITSCHRIFT FÜR DEN AUFBAU PALÄSTINAS XV. Jahrg. Dezember 1932 Nr. 12 Palästina und Imperial Preference Von Rechtsanwalt Dr. M. Bileski, Berlin. Die Mandatsgebiete sind völkerrechtlich selbständige Einheiten, nicht, wie die Kolonien, Teile des Staates, der sie regiert. In der Satzung des Völkerbundes sollte zum Ausdruck kommen, daß sie nicht für immer der Herrschaft des Mandatarstaates unterworfen würden, daß vielmehr auch bei ihnen der Grundsatz der Selbstbestimmung nicht vergessen wäre. Aber dieses freiheitliche Bestreben, die Mandatsgebiete auf eine höhere Stufe der Rechtsordnung zu stellen, als die Kolonien, hat in der Praxis für sie keineswegs immer günstige Wirkungen gehabt. Das neueste Beispiel einer schädlichen Folgerung aus der rechtlichen Selbständigkeit der Mandatsgebiete wird durch die Ergebnisse der britischen Reichskonferenz in Ottawa gegeben. Da Palästina rechtlich im Verhältnis zum British Empire als fremdes Land (foreign country) angesehen wird, ist es von der Vorzugsbehandlung ausgeschlossen, die den Mitgliedsgebieten des British Empire gewährt wird. Die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für Palästina, insbesondere auf dem Gebiet des Orangenexports, sind bekannt. Mit Recht wird die Frage gestellt, ob diese nachteilige Folgerung aus dem Charakter Palästinas als Mandatsgebiet ohne weiteres in Kauf genommen werden muß. Das Mandat verpflichtet nach Art. 22 der Völkerbundssatzung die Mandatarmacht England, „das Wohlergehen und die Entwicklung" seines Mandatsgebietes zu fördern und ihm „Beistand" zu leisten. In der Balfour-Deklaration hat England versprochen, „die Errichtung eines Nationalheims für das jüdische Volk in Palästina zu erleichtern". Die Ausübung des Mandats bringt England Vorteile, und zwar nicht nur die erheblichen

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