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Palästina · 1932-08-01 · Heft 8-9 (August 1932) · p. Seite 292

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Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 8-9 (August 1932)
Article
Verbot der gewerkschaftlichen Organisation der Beamten [Nachricht]
Date
1932-08-01
Page
Seite 292 (sequence 2)
Language
German
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schaft angeschlossen sind, die selbst nicht eine von der Regierung anerkannte Vereinigung von Regierungsangestellten ist. Ich glaube nicht, daß diese Bedingungen im Widerspruch zum Versajller Vertrag stehen; ich beabsichtige auch nicht, den High Commissioner um Annullierung derselben zu ersuchen. Ich habe vor einiger Zeit den High Commissioner dahin informiert, daß ich nichts dagegen einzuwenden habe, wenn Regierungsangestdllte aus der Teilhaberschaft an der Krankenkasse und an änderen von der Allgemeinen Jüdischen Arbeiterföderation geleiteten Wohlfahrtsinstitutionen Vorteile genießen, vorausgesetzt, daß aus dieser Teilhaberschaft nicht ein festes Mitgliedsverhältnis oder eine Unterwerfung unter die Statuten der Föderation erwächst. Der High Commissioner hat mich dahin informiert, daß fast alle arabischen Mitglieder der National Union of Railways, Posts and Telegraph Workers die Vorteile der Krankenkasse und der Darlehenskasse der Allgemeinen Jüdischen Arbeiterföderation genießen, gemäß einem Arrangement, welches Einzelpersonen gegen Zahlung gewisser Gebühren in den Genuß dieser Vorteile setzt, ohne daß daraus eine Mitgliedschaftsverpflichtung oder eine Unterwerfung unter die Statuten der Föderation erwächst. Der Zehent. Der Oberkommissär hat den Zehent für 1932 infolge der Mißernte auf Prozent herabgesetzt und die Distriktionskommissäre ermächtigt, notleidenden Landwirten eventuell weitere Nachlässe zu gewähren. (Der Zehent war im vorigen Jahr auf die Hälfte, d. s. 5 Prozent herabgesetzt worden. Es ist nicht zu verstehen, warum er heuer bei noch schlechterer Ernte und wenig geänderten Preisen höher sein soll. — Die Re/d.) Die Werko. Wir berichteten schon (Nr. 7/9, S. 206) über die Erhöhung dieser Steuer. Der zweiprozentige Zuschlag gilt nur für Häuser, die für gewerbliche Zwecke verwendet werden, für Wohnhäuser ist die Steigerung 3 Prozent, für alles übrige städtische Land 1 Prozent. Der Zuschlag ist für Oktober 1931 bis März 1932 zu zahlen. Urteil im Infiatprozeß. In dem schon lange Zeit schwebenden Prozeß wegen der sog. Infiatböden bei Chedera (Kolonie Chefziba) hat das Gericht die arabischen Ansprüche darauf abgewiesen. Polnischer Konsul. Die polnische Regierung hat Dr. Bernhard Hausner zum Konsul in Tel-Aviv ernannt. Dr. Hausner war früher zionistischer Abgeordneter, dann in Palästina Handelsattache. Er hat u. a. den Ankauf der Tabakernten durch das polnische Monopol veranlaßt. Die Subsidien Englands und Frankreichs im Nahqn Osten. In seiner Arbeit über die Mandatsländer (siehe Besprechung) führt Dr. Grunwald über diese Subsidien folgendes aus: Die Gesamtausgabe 1923—1923 war am niedrigsten in Palästina und Transjordanien, am größten in Irak, wo sie sechsmal, beträchtlich in Syrien, wo sie viermal so groß war. England gab für die erst, genannten Länder 3.7 Millionen Pfund aus, davon 0.55 für Palästina, 0.57 für Transjordanien, während restliche 2.6 Millionen als zur Verteidigung beider bezeichnet wurde. Nehmen wir davon ein Drittel für Transjordanien, so bleiben für Palästina 2.3 Millionen Pfund. Davon sollte 1 Million Pfund abgezogen werden, die Palästina für Investitionen der Militärverwaltung gezahlt hat, während Irak diese Werte als Geschenk erhielt. Also hat in den sechs Jahren, 1923—1928, England in Palästina 1.3 Millionen Pfund ausgegeben, in

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