Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1932)
- Article
- Die öffentlichen Finanzen 1931 [Nachricht]
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 291 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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In einem zweiten Artikel berechnet der Autor, daß die Juden 43 bis 45 Prozent der Einnahmen beisteuern, das waren 1931: 1.05 Millionen Pfund, wovon ihnen selbst an Gehalten, Arbeitslöhnen, Subventionen, bloß 92.260 Pfund, das sind 12.8 Prozent zugute kamen. — Inzwischen hat, wie an anderer Stelle berichtet, der neue Oberkommissär den energischen Willen bekundet, daß jüdische Arbeiter bei allen öffentlichen Arbeiten in entsprechender Zahl (ungefähr zu einem Drittel) eingestellt werden. Voranschlag für 1932/33. „Offizial Gazette" veröffentlicht den Vorschlag der Palästina-Regierung für das Finanzjalhr 1932/33. An Ausgaben sind vorgesehen 2,403.235 Pfund, an Einnahmen 2,442.083 Pfund, so daß sich ein kleiner Ueberschuß von 38.848 Pfund ergibt. Der Einnahmeposten überschreitet den des Finanzjahres 1931/32 um 108.188 Pfund. Der Ueberschuß des Staatshaushaltes zum 1. April beträgt 739.772 Pfund. Der Ausgaben-Etat für das Finanzjahr 1932/33 enthält folgende Posten: Departement für landwirtschaftliche Entwicklung (dies sind die Kosten der Tätigkeit des Mr. Frencjh — Anm. d. Red.) 6701 Pfund; Beitrag für ,das transjordanische Grenzkorps 183.405 Pfund; palästinensische Polizei 457.737 Pfund; Landesschutz 102.000 Pfund; öffentlicher Unterricht 158.742 Pfund; öffentliches Gesundheitswesen 115.001 Pfund. Im Einnahmen-Etat figuriert ein Posten von 143.000 Pfund als Hilfsbeitrag Englands für die Ausgaben der transjordanisohen Streitmacht. Das Haushaltsdefizit pro 1931 betrug 40.971 Pfund. Verbot der gewerkschaftlichen Organisation der Beamten. Im Unterhaus erklärte am 22. April der Koloniensekretär auf eine Anfrage, daß den Staatsbeamten in Palästina die gewerkschaftliche Organisation (also auch in der Histadrith) verboten sei. Es gehe nicht an, daß etwa ein Beamter eine vom Arbeiter verband proklamierte Streikparole befolge. In einer zweiten Sitzung richtete David Adams (Labour Party) an den Kolonienminister die Frage, ob ihm bekannt sei, a) daß die Palästina-Regierung die Forderung gestellt hat, daß ihr die Mitgliedschaftsliste der Gewerkschaft der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenarbeiter unterbreitet werde, eine Forderung, die mit dem Friedensver-» trag von Versailles, der den Arbeitern Genossenscjhaftsfreiheit gewährte, in Widerspruch steht; b) daß die Direktoren des Eisenbahn- und Postdepartements der Palästina-Regierung dieser Gewerkschaft auferlegt hätten, keiner den internationalen Gewerkschaften angeschlossenen Gewerkschaft anzugehören, ob die Regierung die Annullierung dieser Bedingungen veranlassen wolle; c) daß das Department für Eisenbahn-, Posturid Telegraphenwesen der Palästina-Regierung es seinen Angestellten untersagt hat, der Allgemeinen Jüdischen Arbeiterföderation Palästinas beizutreten, einer Organisation also, die als einzige den Arbeiter in Krankheitsfällen betreut, während die Regierung selbst für ihre Angestellten keinerlei Vorsorge nach dieser Richtung trifft; ob die Regierung diesem Uebelstand abhelfen wolle. Der Minister für die Kolonien, Sir Philip Cunliffe-Lister erwiderte: Die National Union of Railways, Posts a*hd Telegraph Workers in Palästina wurde gleich allen anderen Vereinigungen ersucht, der Regierung ein Namensregister ihrer Mitglieder zu unterbreiten. Es ist richtig, daß Vereinigungen von Regierungsangestellten nicht anerkannt werden können, wenn sie einer Genossen-