Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 5-7 (Mai 1932)
- Article
- Die Ergebnisse der Volkszählung
- Date
- 1932-05-01
- Page
- Seite 160 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2379786-2379900-2379904-2395254--13513-2395526- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
X60 bedeutend gewachsen. Aus unbegreiflichen Gründen sind die jüdischen Vorstädte Jerusalems: Beth Hakerem, Giveath Schaul, Kiryath Mosche und Baith Wegan nicht in die Bevölkerungsziffern der Stadt, sondern in die des Distrikts Jerusalem einbezogen worden. Würden sie jenen der Stadt zugeschlagen, so erhöhte siiüh der Anteil der Juden in Jerusalem auf 58%, gegenüber 54.3 o/o im Jahre 1922. In Haifa stieg die jüdische Bevölkerung von einem Viertel auf ein Drittel. Eine jüdische Majorität haben Jerusalem, Tel-Aviv, Tiberias. Es ist bemerkenswert, daß in Jerusalem, einer Stadt mit 58% Juden, diese keine Vertretung im Stadtrat seit dem Rücktritt der jüdischen Mitglieder haben. Die Regierung verewigt damit einen unerträglichen Zustand. Die moslemische Bevölkerung hat ihren Perzentanteil in Haifa erhöht, in Jerusalem ist er unverändert. Jaffa für sich allein genommen zeigt eine Zunahme der Moslems von 69% gegenüber 47o/0 in Jerusalem. Der Perzentanteil der christlichen Bevölkerung ging in all diesen drei Städten zurück, in Haifa um 8.5%, in Jaffa — Tel-Aviv um 4.8%, in Jerusalem um 2.3%. Von Interesse ist, daß in der jüdischen Stadt Tel-Aviv außer 106 Moslems und 137 Christen, noch 266 „-andere" Personen gezählt wurden, das sind wahrscheinlich solche Juden, die sich nicht in eine Religionskategorie einreihen ließen. Diese vorläufigen Ergebnisse der Zählung liefern uns manche interessanten Hinweise über die Veränderung, die im Lande in den letzten neun Jahren vor sich gegangen ist. Der Veröffentlichung der genauen Einzelheiten kann mit Interesse entgegengesehen werden. Die Grundlagen der Rechtsentwicklung in Palästina. Von Dr. Karl HiM>, Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für vorderasiatisches Recht. Das System von Rechtsnormen, unter denen die Bevölkerung eines Landes lebt, vermag die wirtschaftliche Entwicklung zu hemmen oder zu fördern. Der Wirtschaftspolitiker muß daher gerade dieser Seite des gesellschaftlichen Lebens seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden, wenn er nicht eine Komponente übersehen will, die — unbeachtet — das njoich so gut ausgewogene