Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1931)
- Article
- Die illegalen Einwanderer [Nachricht]
- Date
- 1931-10-01
- Page
- Seite 421 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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OEFFENTLICHE VERWALTUNG. 421 Die illegalen Einwanderer. Die Verordnung, nach der anläßlich der Volkszählung die illegalen Einwanderer amnestiert wurden, war von der arabischen Exekutive als eine Maßnahme für 25.000 Einwanderer, die lauter Juden wären, bezeichnet worden. Die Regierung erklärte, daß von dieser Zahl zirka 18.000 arabische Immigranten waren, die ohne Erlaubnis die Grenzen überschritten hatten. Finanzen. In den Monaten Jänner bis Juli betrugen die Einnahmen der Regierung 1,339.883, die Ausgaben 1,288.827 Pfund. Verschiedene Nachrichten. Als endgültiger Termin der Volkszählung wurde der 18. November (Mitternacht) festgesetzt. Direktor French wurde zum Mitglied des Kabinettsrates ernannt, dem sonst nur die vier höchsten Funktionäre (Oberkommissär, Zivilsekretär, Oberstaatsanwalt, Schatzsekretär) angehören. Eine Verordnung bestimmt, daß ein Avancement bei der britischen Abteilung der Polizei von der Kenntnis der hebräischen und arabischen Sprache abhängt. JEWISH AGENCY. Die Juni-Sitzung der Mandatskommission. Der Bericht an den Rat. Das Verhandlungsprotokoll der Juni-Sitzung der Mandatskommission ist eben erschienen. Der Bericht an den Rat nimmt kaum eine Druckseite ein. In den „allgemeinen Bemerkungen" gibt die Kommission „ihrer Zufriedenheit Ausdruck, daß während des Jahres 1930 die Ordnung in Palästina aufrechterhalten wurde, dank einer Reihe von der Mariidatarmacht getroffener Maßnahmen und der Umorganisierung der Polizei". Sie verweist des weiteren auf drei Punkte in den Erklärungen des Vertreters der Mandatarmacht: 1. Daß die britische Regierung sich bemühe, die jüdische Immigration zu fördern durch Vergrößerung der wirtschaftlichen Aufnahmemöglichkeiten des Landes, ohne daß dies die Interessen der arabischen Mehrheit schädigt. 2. Daß die Ausarbeitung eines systematischen Landentwicklungsplanes einem Sonderkommissar anvertraut wurde. 3. Daß die Verbesserung der arabischjüdischen Beziehungen durch eine gerechte Regelung des Gesamtkomplexes der wirtschaftlichen Fragen bedingt ist, die in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung genau geprüft werden müssen. „Die Mandatskommission hat nicht ohne Beunruhigung die Schwankungen der Politik der Mandatarmacht beobachtet und wünscht lebhaft, daß die neuen Versuche zur Lösung des Problems der arabisch-jüdischen Beziehungen zu einem Erfolg führen." In den „besonderen Bemerkungen" werden fünf Einzelfragen erwähnt: 1. Der Gesetzgebende Rat. Die Kommission nimmt mit Zufriedenheit von der Erklärung des Vertreters der Mandatarmacht Kenntnis, daß die Mandatarmacht die Absicht hat, gemäß den Bestimmungen des Weißbuches vom Oktober 1930, einen Gesetzgebenden Rat (Legislative Council) ins Leben zu rufen. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhange auf einige während der Debatte geltend gemachte Vorbehalte, auf die wir in der Folge noch zurückkommen werden.