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Palästina · 1930-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1930) · p. Seite 320

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1930)
Article
Zählung der jüdischen Lohnarbeiter in Palästina : Arbeiterschutzgesetzgebung [Nachricht]
Date
1930-07-01
Page
Seite 320 (sequence 2)
Language
German
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setzgebung und über die Forderungen der Histadruth Haowdim für den weiteren Ausbau dieser Gesetzgebung. Die Schwierigkeiten auf diesem Gebiete liegen in dem verschiedenen Lebensstandard des jüdischen und arabischen Arbeiters, sowie in der Abneigung der Regierung gegen eine Regelung der Materie, wozu noch die ausgesprochen schlechten Arbeitsbedingungen gerade bei Regierungsarbeiten beitragen. Im Jahre 1924 unterbreitete die Histadruth Haowdim der Regierung drei Gesetzentwürfe, nämlich über Unfallversicherung, Frauen- und Kinderarbeit und Einführung des Achtstundenarbeitstages. Der Verfasser weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß die Zahl der Unglücksfälle bei der Arbeit in Palästina eine ziemlich große ist. (In den fünf Jahren (1925 bis 1929) endeten 59 derartige Unglücksfälle tödlich und die Gesamtzahl der Unglücksfälle betrug in Tel-Aviv im Jahre 1925: 130.) Die Regierung veröffentlichte drei Jahre später die Workmens Compensation Ordinance, die jedoch, da sie mechanisch das geltende englische Recht übernahm, für Palästina sehr unbefriedigend ausfiel. Die Histadruth hat im März 1930 der Regierung eine Reihe von Vorschlägen zum Ausbau dieser Unfallversicherungsordnung vorgeschlagen. Die Frage des Frauen- und Kinderschutzes ist in Palästina eine sehr wichtige, da statistische Erhebungen im Jahre 1925 bewiesen, daß nicht weniger als 34 Prozent aller jüdischen Arbeiter Palästinas in einem Alter von weniger als 14 Jahren zu arbeiten beginnen und ein Drittel aller arbeitenden jüdischen Kinder zwischen 8 und 12 Jahren arbeitete mehr als 13 Stunden täglich. Die auf Antrag der Histadruth von der Regierung Ende 1927 erlassene Verordnung bedeutet einen wichtigen Schritt vorwärts, wenn auch zahlreiche Forderungen noch unerfüllt geblieben sind. Zurzeit unterbreitet die Histadruth der Regierung Vorschläge für eine allgemeine Krankheits- und Altersversicherung für Arbeiter, worauf die Regierung bereits negativ geantwortet hat, für die Einführung des Achtstundentages und für die Teilnahme der Regierung an einem zu schaffenden Arbeitslosenversicherungsfonds. Zum Achtstundentag weist der Verfasser darauf hin, daß dieser entsprechend den Beschlüssen der Washingtoner Konferenz in einer Reihe von Mandatsländern eingeführt worden ist, daß 90 Prozent der jüdischen Industriearbeiter Palästinas nicht mehr als acht Stunden arbeiten, daß aber für Frauen und Kinder, sowie vor allem für die arabischen Arbeiter die gesetzliche Durchführung des Achtstundentages von größter Bedeutung wäre, insbesondere bei Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse Palästinas. Leider zeigt das Verhalten der Regierung, daß sie keine Neigung hat, diesen Vorschlägen näherzutreten. Arbeitshaus in Magdiel. Dieses wurde vor Kurzem im Beisein von Vertretern der benachbarten Araberdörfer eingeweiht. Eine Krankenkasse für arabische Arbeiter. Die „Ziko" meldet: Die arabische Arbeiterorganisation in Jerusalem ist mit acht arabischen Aerzten zu einem Uebereinkommen gelangt, wonach diese den Mitgliedern des Verbandes und ihren Familienangehörigen auf Rechnung der Organisation medizinische Hilfe gewähren werden. Ebenso ist die Organisation zu einem Uebereinkommen mit Apotheken gelangt, die den Mitgliedern der Organisation Arzneien zu Sonderpreisen verkaufen werden.

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