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Palästina · 1930-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1930) · p. Seite 302

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
13 (1930)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1930)
Article
Hinrichtung dreier Araber [Nachricht]
Date
1930-07-01
Page
Seite 302 (sequence 2)
Language
German
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Haifa und Jerusalem zu arabischen Demonstrationen. Es wurde Arbeitsruhe proklamiert und diese teilweise gehalten. Verbot palästinensischer Zeitungen. Die Regierung hat Anfang Juni das weitere Erscheinen der hebräischen Tageszeitung „Doar Hajom", der Zeitung der arabischen Exekutive „Falestin" und jener des moslemischen Rates „AI Zamia al Arabia" i verboten. An Stelle des „Doar Hajom" trat sofort eine neue Tageszeitung „Jerusalem". Am 27. Juni erschienen „Doar Hajom" wieder unter dem früheren Titel, ebenso die arabischen Blätter. Die Klagemauerkommission des Völkerbundes. Diese ist am 19. Juni in Palästina angekommen und hat ihre Arbeit durchgeführt und am 12. Juli Palästina verlassen. Der Bericht wird schriftlich erstattet. Jabotinsky an der Rückkehr nach Palästina verhindert. Das Rückreisevisum Jabotinskys, des Führers der Revisionisten, der sich gegenwärtig in Südafrika aufhält, wurde gestrichen. Waad Leumi und Exekutive protestieren dagegen bei den Regierungsstellen. OEFFENTLICHE VERWALTUNG. Urlaub des Oberkommissärs. Sir John Chancellor trat am 1. Juli seinen Urlaub an und reiste nach London. Mit seiner Stellvertretung wurde Schatzmeister Sir Stewart Spencer Davis betraut. Ein neuer Chefsekretär. Der bisherige Chefsekretär Harry Luke ist zum stellvertretenden Gouverneur von Malta befördert worden. An seiner Stelle wurde M. A. Young, Colonial Secretary in Sierra Leone, ernannt. Sir John Hope Simpson abgereist. Am 23. Juli verließ der Spezialkommissär für Boden und Einwanderung, Simpson, Palästina. Nachlaß beim Zehent. Am 15. Juli veröffentlichte die Regierung ein offizielles Kommunique, wonach als besondere Maßnahme 30 Prozent der Oscher- Steuer für das Jahr 1930 (was 50 Prozent des Oschers auf das Wintergetreide ausmacht) erlassen werden. Ausgenommen sind die Oscher-Erträge aus Orangen, die voll zu bezahlen sind. Bodenbesitzer, die ihren Boden nicht selbst bearbeiten, sondern an Pächter abgegeben haben, werden berücksichtigt, wenn klar bewiesen wurde, 1. daß, im Falle der Pächter das Pachtgeld in bar bezahlt, ihm von seinem Pachtgeld ein Betrag erlassen wurde, der dem erlassenen Oscher-Betrage entspricht; 2. daß, im Falle die Pachtgelder in natura entrichtet werden, dem Pächter von seinem Pachtgeld der untenstehende Teil von drei Prozent der Ernte, für die er Pachtgeld entrichtet, erlassen wird. Dieser Teil soll die Proportion des um die Pachtsumme verminderten Erntequantums, für das er Pachtgelder entrichtet, zur gesamten Ernte darstellen. Jeder Konflikt zwischen den Bodenbesitzern und den Pächtern in bezug auf die Anwendung der erwähnten Bedingungen soll vom Distriktsgouverneur entschieden werden. — Wie bekannt, haben die arabischen Führer die Abschaffung oder Reduktion des Oscher verlangt. Dieser spielt im Budget der Regierung eine immer geringere Rolle. Im Jahre 1929 betrugen die Einnahmen aus dem Zehnten 206.690 Pfund, das sind 9 Prozent des Gesamtbudgets. Ein Nachlaß von 30 Prozent wären zirka 60.000 Pfund, der bei einem Ueberschuß von 180.000 Pfund (1929) leicht gewährt werden kann. Im Jahre 1930 werden allerdings durch die Heuschrecken- und noch mehr durch die Mäuseschäden (im Emek) die Eingänge des Oscher geringer sein als 1929. Letztere Plage

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