Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 13 (1930)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1930)
- Article
- Neue Bestimmungen für die Einwanderung von bemittelten Immigranten nach Palästina [Nachricht]
- Date
- 1930-06-01
- Page
- Seite 224 (sequence 2)
- Language
- German
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Eine wesentliche Erleichterung ist auch die Bestimmung, daß solche Einwanderer künftig nicht mehr den Nachweis über den Besitz eines Vermögens von 1000 Pfund in barem liefern müssen, sondern daß sowohl Sachwerte als auch Verpflichtungserklärungen von Siedlungsinstitutionen in Palästina, vorschußweise einen Teil der Mittel zur Verfügung zu stellen, auf die erforderliche Summe von 1000 Pfund angerechnet werden können. Die weiteren Kategorien sind wie bisher die folgenden: B. Personen, deren Erhaltung im Lande gesichert ist. Diese Kategorie umfaßt Waisenkinder, welche von öffentlichen Institutionen erhalten werden, Personen religiöser Berufe, Studenten mit gesichertem Einkommen usw. C. Personen, die sichere Aussicht auf Beschäftigung haben. D. Personen, welche von palästinensischen Einwohnern dauernd erhalten werden. Diese Kategorie unterliegt nicht den Vorschriften, welche sich auf alle anderen Kategorien beziehen. Die neue Einwanderungsverordnung sieht auch vor, daß Palästinaeinwanderer, welche keine Palästinabürger sind, für den Fall des Verlassens Palästinas nur dann ins Land zurückkehren können, wenn sie ein Rückreisevisum vorweisen können. Die Rückreisevisa werden ausschließlich nach dem Einsehen des Hochkommissärs erteilt oder verweigert. März 1930. Einwanderung: 1068 (Juden 899, Christen 144, Moslim 25); Auswanderung: 379 (Juden 271, Christen 56, Moslim 52). Zertifikate. Über Erteilung und Rückziehimg neuer Zertifikate siehe Rubriken „Politik" und „Arbeit". LANDWIRTSCHAFT UND KOLONISATION. Die Weizenbilanz. In einem äußerst instruktiven Artikel in „Palestine and Near East", Nr. 7, gibt Dr. L. Pinner von der Versuchsstation eine eingehende Darstellung der Situation in bezug auf Weizen. Die mit Weizen bebaute Fläche kann mit l1^ Millionen Dunam geschätzt werden, Durchschnittsertrag 650 bis 680 kg pro Hektar, Totalproduktion im Durchschnitt der letzten acht Jahre 103.0001, was bei einem Preis von 12 Piaster einen Durchschnittswert von 1,3 Millionen Pfund ergibt. Konsumtion pro Kopf zirka 157 kg Weizen, bezw. llöVä kg Mehl. Palästina rangiert unter den Ländern mit höchstem Weizenkonsum, da Reis dort nicht wächst und die Kartoffel nur spärlich. Infolge der schlechten Ernte und der hohen Weizenpreise 1928/29 sank der Konsum zugunsten von Gerste und Durrah um zirka 12.0001. Das normale Defizit von 41.0001 erhöhte sich aber trotzdem im letzten Jahr beträchtlich, da einem Konsum von zirka 140.0001 eine Ernte von nur 75.0001 gegenüberstand. 1928/29 wurden zirka 20.000 t Weizen und 32.000 t Weizenmehl importiert, zusammen 52.0001, das Jahr vorher nur 17.0001 Mehl, indes Weizen um 30001 mehr exportiert als eingeführt wurde. Die Mühlenindustrie ist in Palästina gering entwickelt, da sie mit der ausländischen Konkurrenz schwer zu kämpfen hat. Wenn z. B. australischer Weizen eingeführt wird (Zoll 1,05 £ pro Tonne), so kostet die Herstellung von 1 Tonne Mehl 17,2 £, indes australisches Mehl (bei einem Einfuhrzoll von 1,75 f pro Tonne) schon um 15,25 £ geliefert wird. Die Mühlen haben auch andere Risken: eine Übersicht über die in Palästina verfügbaren Mengen ist nicht zu beschaffen, das Getreide der arabischen Farmer ist sehr unrein, die Eisenbahnfrachten sind sehr hoch, Mißernten sind nicht selten, so daß die Mühlen Weizen importieren müssen und das ausländische Mehl gleichzeitig an Terrain gewinnt. Im laufenden Erntejahr sind die Farmer infolge der fallenden Getreidepreise in sehr