Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1929)
- Article
- Berichte an den XVI. Zionistenkongress
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 62 (sequence 6)
- Language
- German
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Neuer r». , oii» i oisrier Schlüssel Beteiligung an Geineinschaftsgebäuden...... £ 15 £ — Molkerei mit Kühlraum (£ 5) Stierhürde (£ 5) Gerätespeicher (£ 1) Hauptschuppen (£ 4) 2. Lebendes Inventar: 1 Maultier................ £ 30 £ 30 2 erstklassige Dscholankühe.......... £ 30 £ 50 Beteiligung an einem reinrassigen Stier...... £ 4 £ 5 50 Hühner, 5 Schlafsitze........... £ 15 £ 5 3. Totes Inventar: Pflüge, Binder, Wagen, Rechen, Presse usw..... £ 50 £ 68*95 (Es sollte den Siedlern keine kostspielige Maschinerie, der ungenügend Sorgfalt gewidmet wird, übergeben werden.) 4. Vorbereitung des Bodens: 2 Dunam Trauben............. £ 10 £ 20 5 Dunam Wald.............. £6 £5 Obstbäume für Gemüsegarten.......... £l £ — Tiefpflügen von 4 Dunam Gemüsegarten...... £ 8 £ — Bodenvorbereitung............. £ — £ 30 Bienenstöcke............... £ — £ 5 Vermessung und Parzellierung......... £5 £10 5. Betriebskapital: Saatgut................. £ 20 £ 15 Unterhalt von Maultier und Kühen....... £ 35 £ 40 Drei Monate Unterhalt der Hühner....... £ 5 £ — Unterhalt der Familie (bis zur ersten Ernte) .... £ 27 £ 42 Allgemeine Ausgaben............ £ 18 £ — Unvorhergesehenes............. £ 32 £ 34*05 Insgesamt ... £ 590 £ 700 Der neue Schlüssel von 590 kann für solchen Boden in Anwendung kommen, dessen Ertrag 150 kg Weizen pro Dunam ausmacht. Wenn die Siedlung auf ärmerem Boden vorgenommen wird, muß das in den folgenden Paragraphen dargestellte Budget angewandt werden. c) Übergangswirtschaft auf uubewässertem, schwerem Boden. Wie vorher erwähnt, ist es wesentlich, daß bei Ansiedlung der Siedler mit einem sauberen, unausgebeuteten Boden ausgerüstet wird, der frei von Wurzeln und leicht zu bearbeiten ist. Zu diesem Zwecke muß der Boden, wenn nötig, verbessert werden, bevor die eigentliche Besiedlung beginnt. Daher wird vorgeschlagen, daß, wenn eine Siedlung von etwa 100 Familien auf nicht assaniertem Land begonnen werden soll, nur 50 Familien im ersten Stadium den Boden besetzen. Das Land soll vor der Besetzung durch die Kolonisationsbehörde gepflügt werden. Die Siedler nehmen den Boden im Herbst in Besitz und erhalten eine Anleihe für Saatkörner, die für die Hälfte des Landes ausreichen. Die andere Hälfte wird mit Gründüngemitteln besät, die als Dünger untergepflügt werden