Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1929-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1929) · p. Seite 62

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1929)
Article
Berichte an den XVI. Zionistenkongress
Date
1929-07-01
Page
Seite 62 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2379786-2379874-2379880-2389731--09460-2389934
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Neuer r». , oii» i oisrier Schlüssel Beteiligung an Geineinschaftsgebäuden...... £ 15 £ — Molkerei mit Kühlraum (£ 5) Stierhürde (£ 5) Gerätespeicher (£ 1) Hauptschuppen (£ 4) 2. Lebendes Inventar: 1 Maultier................ £ 30 £ 30 2 erstklassige Dscholankühe.......... £ 30 £ 50 Beteiligung an einem reinrassigen Stier...... £ 4 £ 5 50 Hühner, 5 Schlafsitze........... £ 15 £ 5 3. Totes Inventar: Pflüge, Binder, Wagen, Rechen, Presse usw..... £ 50 £ 68*95 (Es sollte den Siedlern keine kostspielige Maschinerie, der ungenügend Sorgfalt gewidmet wird, übergeben werden.) 4. Vorbereitung des Bodens: 2 Dunam Trauben............. £ 10 £ 20 5 Dunam Wald.............. £6 £5 Obstbäume für Gemüsegarten.......... £l £ — Tiefpflügen von 4 Dunam Gemüsegarten...... £ 8 £ — Bodenvorbereitung............. £ — £ 30 Bienenstöcke............... £ — £ 5 Vermessung und Parzellierung......... £5 £10 5. Betriebskapital: Saatgut................. £ 20 £ 15 Unterhalt von Maultier und Kühen....... £ 35 £ 40 Drei Monate Unterhalt der Hühner....... £ 5 £ — Unterhalt der Familie (bis zur ersten Ernte) .... £ 27 £ 42 Allgemeine Ausgaben............ £ 18 £ — Unvorhergesehenes............. £ 32 £ 34*05 Insgesamt ... £ 590 £ 700 Der neue Schlüssel von 590 kann für solchen Boden in Anwendung kommen, dessen Ertrag 150 kg Weizen pro Dunam ausmacht. Wenn die Siedlung auf ärmerem Boden vorgenommen wird, muß das in den folgenden Paragraphen dargestellte Budget angewandt werden. c) Übergangswirtschaft auf uubewässertem, schwerem Boden. Wie vorher erwähnt, ist es wesentlich, daß bei Ansiedlung der Siedler mit einem sauberen, unausgebeuteten Boden ausgerüstet wird, der frei von Wurzeln und leicht zu bearbeiten ist. Zu diesem Zwecke muß der Boden, wenn nötig, verbessert werden, bevor die eigentliche Besiedlung beginnt. Daher wird vorgeschlagen, daß, wenn eine Siedlung von etwa 100 Familien auf nicht assaniertem Land begonnen werden soll, nur 50 Familien im ersten Stadium den Boden besetzen. Das Land soll vor der Besetzung durch die Kolonisationsbehörde gepflügt werden. Die Siedler nehmen den Boden im Herbst in Besitz und erhalten eine Anleihe für Saatkörner, die für die Hälfte des Landes ausreichen. Die andere Hälfte wird mit Gründüngemitteln besät, die als Dünger untergepflügt werden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.