Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 12 (1929)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1929)
- Article
- [Rezension] / a. b.
- Date
- 1929-06-01
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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russischen Sozialdemokratie. Das nächste ist den Anfängen der zionistischen Arbeiterbewegung (S. S., Poale Zion, Sejmisten) und Ber Borochiw (1881 bis 1917) gewidmet. Die Lehren dieses genialen Theoretikers der Poale Zion werden in dankenswerter Weise ausführlich dargestellt, ebenso die wechselvolle Geschichte der Poale-Zion- Bewegung in ihren ersten Jahren. Damit schließt der erste Teil dieser interessanten und wichtigen Arbeit. Die weiteren Teile sollen die Darstellung bis zur Gegenwart führen und auch eine kritische Wertung der Bewegung nach ihrer Bedeutung für die jüdische Arbeiterschaft, für das jüdische Volk und die jüdische Kultur enthalten. Man kann ihnen mit größter Spannung entgegensehen. a. b. The Laws of Palestine. Von Norman Bentwich. Artikel in der „Menorah", New York, Maiheft. Der Autor zählt die Rechtsquellen auf sowie die seit 1922 erlassenen wichtigeren Gesetze. Er betont, daß im Sinne des Mandats der Jurisdiktion palästinensischer Gerichte die auf „heilige Stätten" bezüglichen Fälle entzogen sind. Im bürgerlichen Recht und im Bodenrecht hat die Regierung noch keine grundsätzlichen Neuerungen eingeführt, sonst aber ist ottomanisches und französisches Recht (Code Napoleon) durch solches nach englischen Mustern ersetzt worden. Er erwähnt die neuen Gesetze wegen Gesellschaften m. b. H. und Kooperativen. Außer 100 fremden Gesellschaften sind 160 unter palästinensischem Gesetz registriert worden, hauptsächlich jüdische, ferner 200 kooperative, ausschließlich jüdische. Im Straf recht ist das französische System des richterlichen Verhörs durch das englische Verhör durch einen Beamtensenat ersetzt worden. Das Gerichtswesen wurde reformiert. Das Obergericht ist aus zwei britischen und drei palästinensischen Richtern zusammengesetzt, die höchste Instanz für Zivilsachen ist der „Privy Council". Die wichtigste Änderung ist aber, daß nach englischem Vorbild das Obergericht gegen Mißbräuche der Verwaltung angerufen werden kann. — Der Autor erwähnt die neue Gesetzgebung für Steuern, Zölle und Handel, Arbeiterschutz, Sanität. In bezug auf die Stadtverwaltung fördert die Regierung die lokale Autonomie auf Grund von Wahlen. Unter der türkischen Herrschaft hatten Jerusalem, Jaffa, Haifa, Nablus, ferner Gaza, Beerscheba, Safed und Nazareth Stadträte. Gegenwärtig haben auch größere Dörfer ..Local Councils". Solche mit Steuerrechten haben meist die jüdischen Kolonien. Tel-Aviv entwickelte unter dem bestehenden Gesetz eine so weitgehende Selbstverwaltung und Besteuerung, wie keine andere Gemeinde Palästinas. Die Regierung ermutigt auch die Bildung städtischer Gerichte. Sie erließ als erste ein Gesetz, wonach Ankündigungen Stadtbild und Landschaft nicht verunstalten dürfen. Es werden noch erwähnt: das Einwanderungsgesetz und die Gemeindeordnung. Im Bereich des Familienrechtes, das der religiösen Jurisdiktion unterliegt, kann ein Erbe, der sich benachteiligt fühlt, sich an das Zivilgericht wenden oder verlangen, daß von dem religiösen Gericht das Zivilrecht angewendet wird. Bentwich erwähnt das Gesetz über Friedensgerichte, welche bei den Juden sehr beliebt sind. Palästinas Gesetzbuch ist ein bemerkenswertes Beispiel der Kombination von Tradition und Neuschöpferischem. Druckfehlerberichtigung. In Nr. 2/3 Artikel „Die Rinderzucht" soll es S. 5, Zeile 2 von oben, richtig „Marschvieh" statt „Mastvieh" heißen. Schluß des redaktionellen Teiles.