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Palästina · 1929-06-01 · Heft 6 (Juni 1929) · p. Seite 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 6 (Juni 1929)
Article
[Rezension]
Date
1929-06-01
Page
Seite 61 (sequence 2)
Language
German
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Menschen." (Zwi Sohar: „Ihr und Wir".) Ferner, daß die Jugend Palästinas, die kommende Generation, in dieser Bewegung nicht eigentlich Pionierarbeit leistet, denn sie hat, im Gegensatz zur gleichgesinnten europäischen Jugend, das Glück, eingebettet zu sein in eine von ihr bejahte soziale Wirklichkeit, die organisch weiterzuentwickeln ihre gegebene Aufgabe ist. „Hier (in Palästina) ist Jugendbewegung nicht Ausdruck eines Protestes gegen die umgebende Welt der Erwachsenen, die die Jugend ablehnt, nicht Sehnsucht, abseits von dieser unlustbetonten Wirklichkeit sich ein zweites idyllisches Wanderleben aufzubauen, sondern der klare Ausdruck eines unromantischen Willens, hineinzuwachsen in die Welt der älteren Generation..." (Lehmann: „Das Kinder- und Jugenddorf Ben Schemen".) Manches wäre über dieses Heft noch zu sagen, das von den ersten Versuchen einer Neugestaltung des werdenden Zeitalters in Palästina berichtet. Es ist für weite — nicht nur jüdische — Kreise bestimmt. Will doch die revolutionäre Kolonisation in Palästina als „konstruktives Element in der beginnenden Menschheitsrevolution" (Hans Kohn: „Martin Buber und der Zionismus seit dem Weltkrieg") wirken und gewertet sein. Dr. Manka Spiegel, Graz. Die Staats- und verfassungsrechtliche Entwicklung des Emirats Transjordanien. Von Dr. Hans Kohn. 30 Seiten. (Separatabdruck des Archivs des öffentlichen Rechts 16/2, Tübingen.) — Unser geschätzter Mitarbeiter gibt in diesem Heft einen vollständigen Abriß der im Titel genannten Materie. Die wichtigsten Dokumente, unter anderem die neue Verfassung, sind wörtlich wiedergegeben. Dr. Kohn weist darauf hin, daß der Vorgang, daß eine Mandatsmacht mit der Regierung eines Mandatsgebietes einen Vertrag abschließt, schon in dem Vertrag Englands mit Irak ein Präzendens hat. Allerdings ist in diesem die Stellung des Herrschers (Faisul), eine staatsrechtlich günstigere. Auch steht in dem Vertrag mit T. J. nichts von dessen nationaler Souveränität wie in jenem von Irak. Dieser ist auch als „vorläufig unabhängiger Staat" im Sinne des § 22 des Völkerbundstatuts anerkannt, der eigene auswärtige Vertretungen aufstellen und in den V. B. eintreten kann usw., was alles in dem Vertrag mit Transjordanien fehlt. Nach der Verfassung sind die Minister nur dem Emir verantwortlich, der Islam ist Staatsreligion, die Verfassung ist eine provisorische für zwei Jahre. Die Bevölkerung Transjordaniens gibt Dr. Kohn mit zirka 250.000 an, davon 15.000 Christen und 10.000 mohammedanische Tscherkessen. Toldoth Tnuath Haowdim Hajehudith. Teil I. (Geschichte der jüdischen Arbeiterbewegung.) Von Dr. A. T a r t a k o w e r, Sifrut „Jesodoth" No. 2, Warschau. 94 Seiten. — Der unseren Lesern wohlbekannte Autor unternahm die schwierige Aufgabe, erstmalig die Geschichte des jüdischen Sozialismus zu schreiben. Wir können leider aus Raummangel nur eine kurze Anzeige dieser verdienstvollen Arbeit geben. Im ersten Kapitel erörtert der Autor den Begriff „jüdisch-sozialistische Bewegung" auf Grund einer eingehenden, mit Statistik belegten Untersuchung der Eigenart der soziologischen Lage des jüdischen Proletariats und erklärt dann die Bewegung als solche, die jene spezifische Lage zum Ausgangspunkt nimmt und sich von ihr in ihrer Taktik und öfters auch in ihrer Ideologie in großem Maße beeinflussen läßt. Das zweite Kapitel handelt von den Vorläufern dere jüdisch-sozialistischen Bewegung, besonders von Aron Samuel Liebermann, jenem interessanten Manne, der aus einer Rabbinerschule hervorgegangen ist und im zaristischen Rußland schon um 1870 eine jüdisch-sozialistische Bewegung ins Leben rufen wollte. Seine von London, wohin er flüchtete, 1876 erlassene Proklamation wird in dem Buche wörtlich abgedruckt. Das dritte Kapitel ist den Anfängen des „Bund" gewidmet und seiner Stellung zur

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