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Palästina · 1929-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1929) · p. Seite 65

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1929)
Article
Die Konzession für die heissen Quellen von Tiberias [Nachricht]
Date
1929-02-01
Page
Seite 65 (sequence 2)
Language
German
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der Stadtverwaltung von Tiberias schwebt ein Konflikt wegen dieser Konzession. Die „Ziko" meldet darüber folgendes: Die Forderung der Stadtverwaltung war, daß in 40 Jahren nach Ablauf der Konzession, die die Regierung der Bäderbetriebsgesellschaft verleihen wird, die Badehäuser in den Besitz der Stadtverwaltung übergehen sollen. Die Grundstücke, auf denen sich die Quellen befinden, sollen an die Stadtverwaltung verpachtet werden. Die Regierung hat ihre Zustimmung zu der letztgenannten Bedingung verweigert, da nach einem demnächst erscheinenden Gesetz ein Gebäude auf einem Grundstück niemandem anders gehören könne als dem Grundstückeigentümer selbst. (Bis heute gibt es nämlich nach palästinensischem Brecht ein besonderes Eigentumsrecht am Grund und an dem auf diesem Grundstück errichteten Bau. Red.) Die Regierung ist aber damit einverstanden, daß nach Ablauf der Konzession die Stadtverwaltung auch das Verfügungsrecht über die Bauten erhalte. Da keine Eiuigung über den zweiten Punkt erzielt werden konnte, bleibt kein anderer Ausweg als die Anrufung eines Schiedsgerichtes oder eines ordentlichen Gerichtes. Infolgedessen will die Stadtverwaltung auch die von der Regierung empfohlene Niederlegung der alten Badehäuser zwecks beschleunigter Durchführung der Neubauten nicht vornehmen, bis eine definitive Einigung erzielt ist. Liquidation von Gesellschaften bei Zahlungschwierigkeiten. „Official Gazette" vom 1. Jänner 1929 enthält eine neue Verordnung über die Abwicklung von Liquidationsverfahren bei Gesellschaften, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden. Durch die neue Verordnung wird der unhaltbare Zustand beseitigt, daß Gesellschaften, die an sich noch über genügend Aktiven verfügen, um ihre Schulden bezahlen zu können, aber illiquid geworden sind, auf den Antrag auch des kleinsten Gläubigers schon bankrott erklärt werden können. Nach der neuen Verordnung kann das Gericht auf Gläubigerantrag eine Versammlung der Gläubiger einberufen und jeden Bescluß dieser Versammlung, der irgendein Arrangement oder einen Kompromiß vorschlägt, genehmigen und verbindlich erklären, falls dieser Beschluß die Zustimmung von Gläubigern findet, die mindestens drei Viertel der Forderungen vertreten. Die Tote-Meer-Konzession. Nach Meldungen der arabischen Presse hat die Regierung Transjordaniens die Konzession zur Ausbeutung des Toten Meeres bestätigt und die erforderlichen Urkunden bereits nach London gesandt. AUSSENHANDEL. Oktober (in pal. £ ohne Münzen und Edelmetall): 1928 1927 Einfuhr........ 697,402 565.681 Ausfuhr........ 98.875 178.545 Transit........ 20.434 13.895 Reexport ....... 19.428 16.779 In der Einfuhr ist das Plus wieder in der Hauptsache landwirtschaftlichen Produkten und Vieh zuzurechnen, aber in diesem Monat sind auch starke Vermehrungen der Einfuhr von Aufbaumaterialien zu konstatieren, z. B. Zunahme bei Holz zirka 17.000, Eisen (Barren, Röhren usw.) zirka 18.500, Maschinen zirka 5000 f. Aber auch bei Fertigwaren finden wir eine Zunahme, insbesondere bei Wollwaren zirka 9000 £ sowie bei Seidenwaren, Schuhen, Strümpfen usw. Die Hauptpost der Zunahme betrifft aber Automobile, von denen im Oktober um 22.447 £ mehr eingeführt wurden als im

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