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Palästina · 1929-01-01 · Heft 1 (Januar 1929) · p. Seite 38

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Journal
Palästina
Volume
12 (1929)
Issue
Heft 1 (Januar 1929)
Article
Die palästinensische Währung in Transjordanien [Nachricht]
Date
1929-01-01
Page
Seite 38 (sequence 1)
Language
German
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Transjordanien. Die palästinensische Währung in Transjordanien. Die transjordanische Regierung hat angeordnet, die Gültigkeit türkischer Münzen und Noten in Transjordanien aufzuheben und an ihrer Stelle ausschließlich palästinensische Währung gelten zu lassen. Der gesamte Bestand an türkischen Münzen, der noch in der Regierungskasse war, wurde zum Verkauf gebracht, wodurch eine Senkung des Geldwertes der türkischen Münzen hervorgerufen wurde. Die einheimischen Kaufleute haben gegen das Vorgehen der Regierung protestiert. Friede zwischen den Beduinen. In Irbid wurde vor kurzem eine Konferenz der Vertreter der Beduinenstämme von Transjordanien und Dschebel-Drus abgehalten, der auch Vertreter der syrischen und der palästinensischen Regierung beiwohnten. Zwischen den Beduinenscheichs wurde ein Abkommen getroffen, wonach alle gegenseitigen Angriffe von jetzt ab zu unterbleiben haben. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG. Ankunft des neuen Oberkommissärs. Am 6. Dezember traf der neue High Gommissioner Sir John Chancchor in Jerusalem ein. Bei der Begrüßung sagte er, daß er die Verwaltung gemäß den Bestimmungen des Mandats führen und Maßnahmen treffen werde, um die Zunahme der Bevölkerung und deren Wohlstand zu fördern. Er glaube an eine große Zukunft des Landes. Er besuchte bald darauf den Emir von Transjordanien in Amann, wo ihm der Präsident der Nationalpartei ein Memorandum überreichte, das gegen das Abkommen mit England protestiert und ein Parlament fordert. Die Form von Eingaben an den Oberkommissär. Nach einer Anweisung des Staatssekretärs für die Kolonien ist hinsichtlich der Korrespondenz mit der Regierung in Palästina und London folgende Prozedur zu beachten: In Palästina müssen alle Eingaben von privater und offizieller Seite an die Regierung an den High Gommissioner durch den Chefsekretär gerichtet werden. Der High Commissioner ist bei allen solchen Eingaben verpflichtet, so zu handeln, wie es das allgemeine Interesse und die Gerechtigkeit vorschreiben, in gewissen Fällen soll er sich mit seinem Exekutivrat beraten. Wenn es zweifelhaft erscheint, welche Schritte zu unternehmen sind, oder wenn es das öffentliche Interesse erfordert, soll die Angelegenheit dem Staatssekretär übergeben werden. Jedermann hat das Recht, sich an den Staatssekretär zu wenden, wenn er es für richtig hält. In diesem Falle müssen die Gesuche in dreifacher Ausfertigung unversiegelt an den High Commissionar mit der Bitte gerichtet werden, dieselben an den Staatssekretär weiterzuleiten. Jeder Brief, Memorandum und andere Dokumente, die anders als durch den High Commissionar beim Staatssekretär eingehen, werden an den High Commissionar zwecks Berichtes zurückgesandt werden. Ein neuer Generalstaatsanwalt. Kürzlich traf in Palästina Mr. Oliver Plankett aus England ein, der zum Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Plankett wird auch die Funktion eines Registrators von Gesellschaften übernehmen. Die Finanzen der Regierung bis 30. September 1928. Die Einnahmen für die ersten neun Monate des Jahres 1928 betrugen £ 1,805.540, die Ausgaben für die gleiche Periode £ 2,478.003. Der Vergleich der beiden Posten ergibt ein Defizit von £ 672.463, das, wie aus der Aufstellung hervorgeht, im wesentlichen durch die große Zahlung von £ 579.299 im Monat September auf Konto des Schulden- und Anleihedienstes verursacht wurde. Die Einnahmen des Monats September 1928 sind mit £ 197.023 um

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