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Palästina · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 542

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Kolonisationserfahrungen in Australien [Nachricht]
Date
1928-11-01
Page
Seite 542 (sequence 2)
Language
German
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542 vorläufig gezahlt wurden. Da keinesfalls der Siedler mehr als 1000 Pfund verzinsen kann, so wird die Regierung drei Viertel der investierten Summe, insgesamt 4^ bis 5 Millionen Pfund abschreiben müssen! Aber damit sind die verbleibenden 1700 Siedler durchaus noch nicht selbsterhaltend, sondern zweifellos wird ein Teil die Farmen verlassen, wie es schon 5000 getan haben. Es wird schwer sein, für sie Ersatz zu finden. — Nachb. der Red. Wenn wir diese Erfahrungen der britisch-australischen Regierungsstellen mit denen vergleichen, welche die viel kritisierte zionistische Siedlungstätigkeit in Palästina gemacht hat, so fällt der Vergleich so sehr zugunsten dieser aus, daß man selbst darüber erstaunt sein muß. Nehmen wir z. B. die Zahlen die Agr. Ettinger in Nr» 6/7 1927 über die konsolidierten Siedlungen gegeben hat. Wir ersehen daraus, daß rund 190.000 engl. Pfund aufgewendet worden sind für die Ansiedlung von 266 Familien mit rund 1000 Menschen, wovon 588 erwachsene arbeitende Elemente waren. Nehmen wir dazu die Angaben des KKL, so sind es zusammen ca. 324.000 Pfund oder auf die Familie ca. 1400 Pfund. Den betreffenden Siedlungen wird kein weiterer Zuschuß gewährt. Auch ist kaum zu erwarten, daß von den Aufwendungen erhebliches abgestrichen werden muß. Ebenso gibt es keine Auflassung von KH-Kolonien. Die zionistischen Fonds haben also im Effekt mindestens das Drei- bis Vierfache mit ihren Mitteln geleistet als die englisch-australische Kolonisation, und dies mit bleibendem Erfolg. Der neue Oberkommissär von Palästina äußerte sich beim Empfang einer zionistischen Abordnung, daß nach seinen Erfahrung in Süd-Rhodesien die Ansiedlung einer Familie 1200 Pfund gekostet hat. Das entspricht ungefähr der Ziffer in Palästina. Berichtigung. In Nr. 8/10, S. 445, ist ein Artikel von J. Benari über Traubenkultur auszugsweise wiedergegeben worden, Es heißt irrtümlich darin, daß die „Sultaninen" von Es Salt besser als die von Smyrna sind. Es soll statt „Sultaninen" richtig „Eleme Rosinen" heißen, Städte. Tel-Aviv, Regierung und Etat. Der Bezirksgouverneur des nördlichen Distriktes Palästinas übersandte in diesen Tagen, ohne sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, und ohne die Beschlüsse der städtischen Vertreterversarnmlun£ zu berücksichtigen, dem Magistrat von Tel-Aviv einen von ihm selbst für die Stadt aufgestellten Etat. Der Etat der Regierung schließt mit nur 43.000 Pfund (statt 69.000 Pfund, die von der städtischen Vertreterversammlung vorgesehen waren) ab und verkürzt in entsprechender Weise die einzelnen Posten des städtischen Etats. In den zur städtischen Verwaltung gehörigen Kreisen ist eine Protestbewegung gegen diesen Eingriff in die Autonomie der Stadt Tel-Aviv im Gange. Insbesondere war durch diese Kürzung das Schulbudget bedroht und dieses konnte nur durch stärkere Heranziehung der Eltern — die nun außer der Erziehungssteuer ca. 6000 Pfund zu zahlen haben werden — gedeckt werden, Das neue Wahlgesetz, Die „Official Gazette" der palästinensischen Regierung vom 16. Oktober veröffentlicht für die bevorstehenden Neuwahlen zur Stadtverwaltung von Tel-Aviv eine neue Wahlordnung, die die bisher in Geltung befindliche außer Kraft setzt. Die neue Wahlordnung, die gegenüber dem bisherigen Zustande erhebliche Veränderungen aufweist, trifft im wesentlichen folgende Bestimmungen: Das aktive Wählrecht erhalten alle Einwohner, auch nichtpalästinensische Staatsangehörige, Tel-Avivs im Mindestalter von 21 Jahren, die wenigstens 12 Monate in der Stadt, wohnen, entweder Grundbesitz in der Stadt haben oder wenigstens ein Jähr lang an die Stadt Steuern im Mindestbetrag von 500 Milliem bezahlt haben. (Bisher 100;) Das passive Wahlrecht ist an das Alter von 25 Jahren gebunden und wird allen denjenigen verliehen, die an die Stadt an Steuern den Mindestbetrag von 1 Pfund jährlich abführen. Ein Unterschied der Geschlechter wird bezüglich des aktiven und passiven Wahlrechtes nicht gemacht. Durch den Bezirksgouverneur wird eine Wahlkommission eingesetzt, die ihrerseits gemeinsam mit dem Bezirksgouverneur einen Wahlausschuß aus 10 bis 15 Mitgliedern für die Leitung der Wahlen einsetzt. Außer diesem Wahlausschuß wird von dem Bezirksgouverneur ein Wahlkommissär ernannt, der die Leitung der Wahlen übernimmt. Der Bürgermeister wird nicht, wie in anderen Städten, von der Regierung eingesetzt, sondern von der Stadtverwaltung gewählt. Nach dem vom Stadtrat ausgearbeiteten und der Regierung eingereichten Statut soll die Zahl der Stadträte von 41 auf 10—15 herabgesetzt werden. Die Stadtverwaltung hat die Vorwahlen inzwischen auf den 18. Dezember festgesetzt.

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