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Palästina · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 533

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Der ägyptisch-palästinensische Handelsvertrag ratifiziert [Nachricht]
Date
1928-11-01
Page
Seite 533 (sequence 2)
Language
German
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533 nach dem die aus Palästina nach Aegypten eingeführten landwirtschaftlichen,und industriellen Produkte, und zwar sowohl diejenigen, die für den Verkauf , in Aegypten bestimmt sind, als auch diejenigen, die im Transithandel durch Aegypten nach anderen Ländern gehen, einem Vorzugstarif unterliegen. Besondere Bestimmungen sind für den palästinensischen Tabek getroffen. In dem Vertrage genießt Palästina nicht diejenigen Privilegien, die die ägyptische Regierung den Waren aus dem Sudan zuerkennt, wie andererseits Aegypten nicht diejenigen Bevorzugungen bewilligt sind, die die palästinensische Regierung den Produkten aus Syrien gewährt. Der Vertrag wurde bereits am 1. November in der »Official Gazette« publiziert. Der Handelsvertrag mit Syrien. Ueber diesen wird weiter verhandelt. Wie Chefsekretär Luke erklärte, soll eine größere Handelsfreiheit als bisher für Güter vorgesehen werden, die in Syrien bezw. Palästina hergestellt werden. Handelsvertrag mit Jugoslawien, Der britisch-jugoslawische Handelsvertrag ist auf Palästina ausgedehnt worden. Eine österreichische Außenhandelsstelle,, Wie der »Haarez« meldet, haben die österreichischen Handelskammern, die dortigen Exportihstitute sowie die Wiener Messe in Palästina unter der Leitung von Dr. Kurt Grunwald eine offizielle Vertretung unter dem Namen »Oesterreichische Außenhandelsstelle"«, errichtet. Ein Klub Donau-Palästina wurde kürzlich gegründet, um die Handelsbeziehungen zwischen den Donauländern und Palästina zu fördern und Einwanderern aus ersteren beizustehen. Neue Vorschriften für den Orangenexport. Die »Official Gazette« veröffentlicht neue Ausführungsbestimmungen zu der »Fruit Export Ordinance« vom Jahre 1927. Die früheren Vorschriften, die in der »Official Gazette« vom 1. Jänner 1928 veröffentlicht waren, werden damit aufgehoben. Die Regierung hat damit einem Wunsche der an der Hebung des Fruchtexportes interessierten Kreise Rechnung getragen, die Kontrolle über die zum Export gelangenden Früchte zu verschärfen. In der neuen Verordnung wird unter anderem vorgeschrieben, daß alle zur Versendung kommenden Früchte von guter Qualität, gut entwickelt, gut geschnitten und frei von Krankheiten jeder Art sein müssen. Alle Citrus-Früchte müssen ferner in Seidenpapier oder in ähnlicher. Verpackung exportiert werden. Bei einem Export in solche Länder, die nicht ausdrücklich von der Verordnung ausgeschlossen sind, müssen die Früchte in neuen und reinen Kisten verpackt werden. In einer Kiste dürfen nicht gleichzeitig Schamuti- und Baladi- Früchte verschickt werden und jede Fruchtkiste muß einen deutlichen Aufdruck mit der genauen Anzahl der in ihr verpackten Früchte enthalten. Kisten, deren Früchte bei der Kontrolle als für den Export ungeeignet befunden werden, erhalten einen entsprechenden offiziellen Stempel und müssen innerhalb 24 Stunden vom Inspektionsplatz zurückgenommen werden. Verkehr. Touristen, Juni 4379 und 2949 Rückkehrende; Juli 5759 und 2199 Rückkehrende. Der Schiffsverkehr, Das »Commercial Bulletin« vom 1, November veröffentlicht folgende Aufstellung über den Schiffsverkehr in den palästinensischen Häfen: Jahr Englische Fremde Segel- Dampf¬ Gesamt Schiffe in Tonn en 1919 9 Mo. 65.297 263.658 15.273 313.682 328.955 1920 134.074 335.687 17.636 452.125 ' 469.761 1921 571.008 886.748 33.080 1,424.676 1,457.756 1922 267.383 715.428 27.458 955.353 982.811 1923 389.430 853.945 30.128 1,213,247 1.243.375 1924 414.700. 939.141 24.266 1,329.575 1,353.841 1925 521.342 1,337.700 27.423 1,831.619 1,859.042 1926 405.928 1,208.706 44.094 1,580.540 1,614.634 1927 431.797 1,173.916 35.171 1,570.542 1,605.713 Aus der Aufstellung geht hervor, daß der stärkste Schiffsverkehr im Jahre 1925, dem Jahr der großen Immigration nach. Palästina, zu verzeichnen war. Der Hafenbau in Haifa. Wie die arabische Zeitung „El-Jannuk", angeblich aus zuverlässiger Quelle, erfährt, soll der Hafenbau in Haifa in Kürze beginnen und mehr als zwei Jahre dauern. Die Unternehmer werden nur englische Firmen sein, die Arbeiter, abgesehen von einer Anzahl Facharbeiter, nur Palästinenser. Die erforderlichen Steine sollen aus dem Wadi El Modjara gewonnen werden; die Eisenbahnstation in. Haifa wird an ihrem heutigen Platze verbleiben. — Wie Gouverneur Compbell

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