Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Die Angelegenheit der Klagemauer [Nachricht]
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 530 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2379786-2379867-2379873-2387690--07975-2388035- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
530 schenfall geschah ebenfalls am Versöhnungstage, als im Jahre 1925 von den Distriktsbehörden Polizei entsandt wurde, um Sitze und Bänke zu entfernen, die für den Gebrauch alter und kranker Beter während des Fastens am Kotel Maarawi aufgestellt wurden, wie bereits in Absatz 9 des von Dr. Weizmann namens der Zionistischen. Organisation an den High Commissioner für Palästina zwecks Uebermittlung an den Generalsekretär des Völkerbundes gerichteten Schreibens vom 3. Mai 1926 berichtete Bei jenem wie beim jetzigen Anlaß wurde der Befehl zum Einschreiten der Polizei, von dem betreffenden Verwaltungsbeamten infolge von Vorstellungen der mohammedanischen Behörden mit Bezug auf Vorkehrungen für die Durchführung jüdischer Gottesdienste erlassen. Die Exekutive ist überzeugt, daß es der Wunsch sowohl der Ständigen Mandatskommission als auch der Mandats-Regierung war, jede Wiederholung solcher Zwischenfälle, wie sie am Versöhnungstage im Jahre 1925 geschahen, zu verhindern. Die: Tatsache, daß eine Wiederholung nicht verhindert wurde, ist ein Beweis für die Unmöglichkeit, den jetzigen Zustand bestehen zu lassen. Damit die Ständige Mandatskommission würdigen kann, was ein solcher Zwischenfall für das jüdische Volk bedeutet, muß erklärt werden, daß der Versöhnungsta£ der heiligste Tag des jüdischen Jahres ist. Das Schmono-Esre-Gebet, während dessen der Zwischenfall geschah und die Polizei in die Beterschar eindrang, ist das wichtigste- Gebet des ganzen Festtages. Der Kotel Maarawi war immer der heiligste Ort für die. jüdische Nation seit der Zerstörung des Tempels. Andererseits ist der jüdische Gebetplatz an der Mauer für keine andere Natiom oder Gemeinschaft heilig, und während die Juden seit vielen Generationen die schwierigsten Reisen unternommen haben, nur um an der Mauer, wenn auch nur ein paar Augenblicke, beten zu können, haben die mohammedanischen Nachbarn den Ort niemals zum Beten benützt und sich nicht gescheut, ihn in der beleidigendsten Art zul entweihen. Die Behandlung seitens der Mandatskommission, Die Petition wurde, wie bereits oben mitgeteilt, von der Mandatskommission in ihrer Sitzung in der ersten No~ vemberhäifte in Beratung gezogen. Obwohl der Bericht der Mandatskommission am den Völkerbundrat über die Klagemauer-Petitionen als streng vertraulich behandelt: wird und erst bei Gelegenheit der Tagung des Völkerbundrates im März 1929 hätte; veröffentlicht werden sollen, sind Korrespondenten "auswärtiger Blätter, unter ihnen der Vertreter des ,,Pester Lloyd", in der Lage, schon heute den Text des Berichtes; einer weiteren Oeffentlichkeit zu übergeben. Der Bericht lautet: „Die Ständige Mandatskommission hat die vom 12. Oktober datierte Eingabe der Zionistischen Organisation, betreffend die am 24. September 1928 stattgefundenen Vorfälle an der 'Klagemauer in Jerusalem zur Kenntnis genommen, ebenso die Bemerkungen der königlich englischen Regierung zu einer vom 12. Oktober 1928 datierten Denkschrift der Zionistischen Organisation. Die Kommission hat die verschiedenen Rechts- und Tatsachenfragen, die in den: oben angeführten Schriftstücken berührt werden, sorgfältig untersucht. Sie freut sicht, festzustellen, daß zwischen der Darstellung der Klageführer einerseits und der verantwortlichen Verwaltungsbehörde andererseits kein wesentlicher Unterschied besteht.. Obwohl diese Vorfälle in den Schriftstücken abweichend behandelt werden und der Nachdruck in beiden auf andere Punkte gelegt wird, sind beide Darstellungen so klar und vollständig, daß für den gewissenhaften Leser kein Zweifel darüber bestehen bleibt, was sich tatsächlich ereignet hat. Auch darüber scheint zwischen den Klageführern und den Behörden vollständige Uebereinstimmung zu herrschen, auf welche: Art es allein möglich wäre, den jetzigen Uebelständen abzuhelfen, die ebenso schmerzlich sind für die, die sich in ihren heiligsten religiösen Gefühlen tödlich verletzt fühlen, wie sie für die Behörden peinlich und unhaltbar sind, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Beobachtung einer strengen und unparteiischen Gerechtigkeit inmitten der widersprechenden Ansprüche der rivalisierenden Religions- und Rassengruppen in Palästina die Verantwortung tragen. Die Abhilfe kann — wie es die Zionistische Organisation in einer ähnlichen, wenn auch nicht so kritischen Lage im Jahre 1926 bereits anerkannt hat und im Schlußabsatz der vorliegenden Eingabe wieder feststellt, wie es ferner der Vertreter der Mandatarmacht wiederholt betont hat — nur durch eine Einigung zwischen der jüdischen und der moslemitischen Gemeinde erzielt werden. Die Mandatskommission wird alles warm begrüßen, was geeignet ist, eine solche Einigung herbeizuführen, wie sie andererseits alles, wodurch die Einigung verhindert oder aufgeschoben würde, einhellig verurteilt.