Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Die Verhandlungen zur Bildung der neuen Jewish Agency : die Konferenz in New York [Nachricht]
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 527 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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527 wird beschlossen: der Bericht der Joint Palestine Survey Commission wird hiermit anerkennend zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß seine Empfehlungen als eine Basis für zukünftige Aktionen der Nichtzionisten Amerikas angesehen wird, die in Gegenwart oder Zukunft mit dieser Organisation verbunden sind; wobei aber angenommen wird, daß sich von Zeit zu Zeit Verhältnisse einstellen können, die Abänderungen einiger der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen als ratsam werden erscheinen lassen; vorausgesetzt wird ferner, daß, falls eine erweiterte Jewish Agency, wie vorgeschlagen, existent werden sollte, diese Körperschaft sich mit dem Gegenstand in einer Weise zu befassen hat, wie dies der wirtschaftlichen, geistigen und kulturellen Entwicklung Pcilästinas am dienlichsten ist." IL Indem nach angemessener Betrachtung des Berichtes des Joint Palestine Survey Commission wiederum die Frage eingehend erörtert worden ist, ob Juden, die nicht Mitglieder der Zionistischen Weltorganisation sind, sich mit der Zionistischen Weltorganisation in der Bildung einer vereinigten Jewish Agency gemäß den Bestimmungen des Artikels 4 des vom Völkerbund verkündeten Palästina-Mandates, laut den Machtbefugnissen und Pflichten, die in diesem Mandat spezifiziert sind, und gemäß den Richtlinien, die in der von der sogenannten unparteiischen Konferenz vom 1. März 1925 angenommenen Resolution dargelegt sind, zusammentun sollen oder nicht, und nachdem hierüber eine angemessene Erwägung angestellt worden ist, wird hiermit beschlossen: 1. die in der erwähnten Versammlung vom 1. März 1925 angenommenen Resolutionen werden nochmals zum Beschluß erhoben, ratifiziert und bestätigt. 2. Die jetzt tagende Konferenz, die jene Juden der Vereinigten Staaten repräsentiert, die Nichtzionisten sind, bevollmächtigt — um den vorher erwogenen Plan hinsichtlich der Schaffung einer erweiterten Jewish Agency durchzuführen — hiedurch ein Komitee aus sieben Personen, das als Organisationskomitee bekannt sein wird und dessen Mitglieder von dem Vorsitzenden dieser Versammlung ernannt werden sollen, die nichtzionistischen Mitglieder des Rates der Jewish Agency, die den Vereinigten Staaten zugebilligt sind, namhaft zu machen und zu ernennen; vorausgesetzt a), daß stets fünfzig Prozent der Mitglieder des Rates und der Exekutive der Jewish Agency durch die Zionistische Weltorganisation erwählt werden; b) daß von den nichtzionistischen Mitgliedern des Rates der Jewish Agency 40 Prozent die amerikanische Judenheit vertreten sollen, nicht eingerechnet jene amerikanischen Vertreter, die schon von der Zionistischen Weltorganisation erwählt werden mögen; c) daß 50 Prozent des Exekutivkomitees zur Verwaltung der Angelegenheiten der Jewish Agency von den durch die Zionistische Weltorganisation erwählten Mitgliedern des Aktions-Comites ernannt werden sollen und die verbleibenden 50 Prozent von den Mitgliedern des Rates der Jewish Agency, die aus den Reihen der Nichtzionisten hervorgegangen sind, ernannt werden sollen; d) daß Mitglieder des Rates des Exekutivkomitees der Jewish Agency stets berechtigt sein sollen, auch in Abwesenheit zu votieren; e) daß das Organisationskomitee, auf welches nachstehend Bezug genommen wird, hinsichtlich der Vertretung der Nichtzionisten anderer Länder als der Vereinigten Staaten im Rate und im Exekutivkomitee der Jewish Agency konsultiert werden und daß das Organisationskomitee die Zuteilung einer solchen Vertretung gutzuheißen hat. 3. Das Organisationskomitee wird ermächtigt und angewiesen, eine — freie oder eingetragene — Organisation zu bilden, um die Durchführung der Ziele dieser Resolution zu erleichtern und Satzungen anzunehmen, wie sie als erwünscht erachtet werden mögen, und daß das Organisationskomitee daran gehe, die in dieser Sitzung angenommenen Resolutionen den Vertretern der Zionistischen Weltorganisation und verschiedenen nichtzionistischen Körperschaften, deren Mitwirkung in der vereinigten Jewish Agency als wichtig angesehen werden kann, zur Kenntnis zu bringen. 4. In Vorwegnahme der Bildung der erweiterten Jewish Agency ist das Organisationskomitee ermächtigt, in Gemeinschaft mit den gebührend autorisierten Vertretern der Zionistischen Weltorganisation alle Differenzen beizulegen, die sich mit. Bezug auf die Interpretation, Auswirkung und Tätigkeit irgendeiner in dem Bericht der Joint Palestine Survey Commission vom 18. Juni 1928 enthaltenen Empfehlung ergeben haben oder sich noch ergeben mögen/' Das Siebener-Komitee, Kurz nach der Tagung teilte Louis Marshall die Namen •der Mitglieder dieses Organisationskomitees mit: Vorsitzender des Komitees ist Herr Felix M. Warburg. Die übrigen Mitglieder sind Dr. Lee K. Fränkel, Cyrus Adler, James Becker, David A. Brown, Herbert Lehman und Prof. Julian Morgenstern.