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Palästina · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 502

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Die Terrains der Haifa-Bay im Besitz des Keren Kajemeth
Date
1928-11-01
Page
Seite 502 (sequence 4)
Language
German
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'502 scr der Kurdaniquelle und aus dem Queligebiet des Naamenflusses wird eine wichtige Rolle in der Bewässerung größerer Bezirke spielen.« Für die Bodenpolitik des KKL. ist der erstmalige Erwerb von städtischem Terrain von großer Bedeutung. Eine solche Politik ist schon von Nehemia de Lieme, als er die Leitung des KKL. innehatte, verlangt worden, sie fand aber im Direktorium wenig Anhänger, besonders wegen der kostspieligen Ameliorationen, die speziell dieses Terrain erfordert. Es war insbesondere S. Schocken, der auf Erwerbung des Terrains drängte und nach endlicher Erlangung der Zustimmung des Direktoriums die Verhandlungen führte. Durch diese Transaktion wird die Stellung des KKL. in der Jewish Agency bedeutend befestigt. Wie bekannt, hat die Survey-Kommission (siehe Nr. 8/10, S. 409, Punkt 12) das KKIL.-System als ergänzungsbedürftig durch Schaffung einer Gesellschaft für Bodenkauf in Privatbesitz erklärt. Durch die neue Transaktion sowie die in Durchführung begriffene betreffend eine große Fläche von Pflanzungsboden (aus Mitteln der kanadischen Anleihe, siehe Nr. 12, 1927, S. 603), erscheint der KKL. als bedeutender Faktor der jüdischen Bodenpolitik Palästinas. Da die leitenden Männer der PEC. diejenigen sind, welche den nichtzionistischen Teil der künftigen Mitglieder der Jewish Agency führen, so ist diese Transaktion des KKL. eine schon vor der definitiven Konstituierung der neuen J. A. erfolgende Kooperation der an ihr beteiligten Faktoren an einem praktischen Unternehmen von höchster Bedeutung für die Zukunft der jüdischen Siedlung Palästinas und des Landes selbst. Der palästinensische Zolltarif. (In Kraft seit 4. November 1927.) Die Ziffern in jeder Kolonne rechts bedeuten Müs (1000 Mil ein Pal. Pfund ■ ein Pfund Sterling). Wo nicht anders angegeben, bezieht sich der Tarif auf Kilogramm. Asphalt, Bitumen, Teer, Pech............... 0,50 Anis, Zimmt, Kümmel, Pfeffer............... 10 Alkohol, nicht unbrauchbar gemacht für Getränke ...... 165 Aluminiumwaren..................... 30 Alkohol und Spiritus denaturiert.............. 15 Bohnen, arab....................... 1.50 Bohnen, welsche und Erbsen............... 3 Butter, einschl. Verpackung................ 25 (Butter), Kunstbutter einschl. Verpackung.......... 8 Biskuits, Keks und Brot, ungesüßt............. 10 Biskuits, andere einschl. Verpackung . .......... 20 Bier, Ale, Porter, Apfelwein, Perry in Flaschen nicht über 40 ctls. per Flasche.................. 7.50 in Flaschen von 40 bis 80 ctls. per Flasche ....... 15 in Flaschen über 80 ctls. per Liter........... 20 in Fässern per Liter.................. 10 Brennholz . ....................... 0-30 Blei, Platten und Barren................. 5 Blei, Kugeln für Gewehre................. 10

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