Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Das neue Unterrichtsgesetz [Nachricht]
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 462 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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462 len, die als allgemeine öffentliche Schulen betrachtet werden. Die Stadtverwaltung könne zwar auch die Unterhaltung besonderer Schulen der Gemeinschaften übernehmen, denen man den Charakter solcher allgemeinen Schulen zusprechen könne. In diesem Falle habe die Stadtverwaltung das Recht, in solche Schulen auch Schüler anderer religiöser Gemeinschaften zu entsenden, wenn freie Plätze vorhanden seien. Die Zahl solcher »fremder «Elemente« dürfte aber nicht über 25% der allgemeinen Schülerzahl in diesen Schulen hinausgehen. Die Regierung, so schreibt Ben B?.ruch, habe mit dieser Verordnung die Kompetenz der Selbstverwaltungsorgane in den Städten und Dörfern erheblich erweitert. In den Städten mit gemischter Bevölkerung werde für die Juden dadurch eine schwierige Situation geschaffen. Die Stadtverwaltung werde auf ihre Rechnung mit Hilfe der Regierung die allgemeinen Schulen (lies die Regierungsschulen) erhalten, indem sie erklären, daß diese Schulen allen geöffnet seien. Die jüdischen Schulen dagegen, als Schulen einer besonderen Gemeinschaft, werden nur geringe Zuwendungen erhalten. Wir müßten uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen und verlangen, daß ein besonderer Paragraph in der Verordnung unsere Schulen als allgemeine öffentliche Schulen kennzeichnet, die Anspruch sowohl auf Zuweisungen aus dem Regierungsbudget, als auch aus den Einnahmen der Unterrichtssteuer in gleichem Maße wie die anderen öffentlichen Schulen haben, die in praxi ja auch Gemeinschaftsschulen, d. h. Schulen von Arabern seien. Ein zweiter wichtiger Punkt betreffe die Notwendigkeit, die Selbständigkeit unserer Schulen zu wahren. Der Entwurf der Verordnung sehe vor, daß für den Fall, daß die Irija die Schule einer Gemeinschaft unterhalte, eine Kommission für die Leitung der Schule ernenne, an der die Gemeinschaft und die Stadtverwaltung je durch drei Vertreter beteiligt sind. Noch eine Reihe anderer wichtiger Artikel in der Verordnung erfordern eingehende Erwägung der Wirkung dieser Neuordnung' und unserer Stellungnahme zu dem Regierungsvorschlag. Waad Leumi und Zionistische Exekutive müßten mit möglichster Beschleunigung, bevor der Entwurf Gesetzeskraft erhake, Aenderungen vorschlagen. Maßgebend für unsere Stellungnahme müßten die beiden nachfolgenden Prinzipien sein: Vollkommene Selbständigkeit unserer Schulen und Ueberwachung der Regierung und Stadtverwaltungen nur soweit es sich um allgemeine pädagogische Dinge handelt, offizielle Anerkennung unserer Schulen als Schulen öffentlichen Charakters und ihre Erhaltung durch öffentliche Mittel, d. h. solche der Regierung und der Stadtverwaltung. Verhandlungen über das Unternchtsgesetz. Vertreter der Zionistischen Organisation, des Waad Leumi und der hebräischen Lehrerschaft besuchten den Leiter des Erziehungsdepartments der Palästina-Regierung und gaben ihrer Forderung nach einer Umgestaltung der Erziehungsverordnung im Sinne einer Autonomie des jüdischen Schulwesens Ausdruck. Auch moslemitische und christliche Organisationen überreichten Memoranden mit Autonomieforderungen für ihre Schulen. Hebräische Universität. Sitzung der Direktion. Am 3. Juni traten der Direktoren-Ausschuß und der Akademische Rat der Jerusalemer hebräischen Universität zu einer Tagung in London zusammen; den Beratungen wohnten bei der Präsident der Universität Dr. Weizmann, der Kanzler der Universität Dr. J. L. Magnes, Professor S. Alexander von der Universität Manchester, Professor S. Brodetzky von der Universität Leeds, das Mitglied der Zionistischen Exekutive Dr. M. D. Eder, der Oberrabbiner des Britischen Reiches Dr. J. H. Hertz, Professor J. Horovits, Frankfurt a. M., Professor E. Landau, Göttingen, Professor L. S. Orenstein, Utrecht, James de Rothschild, Doktor M. Schioessinger, Haag, der Präsident der Zionistischen Exekutive Nahum Sokolow, Felix M. Warburg, der Rektor des Londoner Jews' College Prof. Dr. Adolph Büchler, der Registrator der Jerusalemer Universität S. Ginsberg und der Sekretär der Universität Dr. L. Kohn. Professor Albert Einstein konnte wegen Krankheit den Beratungen nicht beiwohnen, teilte aber seine Ansichten über mehrere der wichtigsten Fragen der Versammlung brieflich mit. Die Versammlung befaßte sich eingehend mit der Frage der Einführung eines normalen Universitätsbetriebes, Verleihung von akademischen Graden an die Studierenden und allen hiermit verbundenen anderen Fragen. Nach sorgfältigster Prüfung des Berichtes des vom Direktoren-Ausschuß in seiner Sitzung vom August 1926 eingesetzten Sonderkomitees, dessen Vorsitzender Professor Brodetsky ist, wurde beschlossen, die im Bericht vorgeschlagene Umgestaltung der Universität, die bis jetzt nur Forschungszwecken diente, in ein p akademische Grade erteilende Universität zu genehmigen, jedoch Bürgschaften zu schaffen, daß nur solche Studenten aufgenommen werden, die in vollem Sine zur Pflege eines inten-