Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Bericht des Internationalen Arbeitsamtes [Nachricht]
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 459 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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459 Standpunkt ist es sehr wichtig, daß die jüdischen Arbeiter auch solche Arbeit tun, die früher ausschließlich von Arabern geleistet worden ist. Der Bericht weist auf die von der Palästina-Regierung im Jahre 1927 herausgegebenen Arbeitsschutz gesetze hin und stellt fest: ^Ungeachtet aller Schwierigkeiten, mit denen die Arbeiterorganisationen in Palästina zu kämpfen haben, entwickeln sie eine mutige und umfangreiche Tätigkeit . und unternehmen allerlei Versuche, die Erfolg haben und das Land zu einem ausgezeichneten Beobachtungsfeld machen. Der allgemeine jüdische Arbeiterverband (Histadruth Haowdim), der rund 25.000 Mitglieder zählt, hat verschiedene technische und soziale Institutionen geschaffen, die nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit verwaltet werden, wie eine Kranken- und Unfallversicherung (Kupath Cholim) usw. Im allgemeinen ist festzustellen, daß die Lehens- und Arbeitsbedingungen der jüdischen Arbeiter in Palästina sich den Bedingungen in Europa nähern. Die Araber besitzen noch keinerlei eigene Arbeiterorganisation, aber eine igroße Zahl von ihnen ist den jüdischen Organisationen beigetreten. Streiks 1927. Zahl derselben 11, von denen der größte bei der Zündholzfabrik Nur in Akko war, über den wir wiederholt berichtet nahen. Straße Afuleh-Mescha, Deren Bau wurde am 7. Mai mit 30 Arbeitern begonnen. — Afuleh ist bekanntlich der "Knotenpunkt des Emek. Der Bau des Krankenhauses im Emek JesreeL Nach längeren Verhandlungen wurde am 11. Mai zwischen der Kupath Cholim und Miß Szold als Vertreterin der Hadassah und der Aerzteorganisa/tion in Amerika ein Abkommen getroffen /über die Beteiligung der erwähnten Organisationen mit Pfund 5000.— an dem Bau des zentralen Krankenhauses im Emek. Der Bau des {Krankenhauses hat im Laufe von 20 Monaten nach Abschluß des erwähnten Vertrages zu erfolgen. Der Plan stammt von Architekt Baerwald und wurde von dem Vertrauensmann der Hadassah, Architekt Haikin, approbiert. Der Plan wird dieser Tage der Regierung zur Bestätigung unterbreitet werden. Bemühungen um Eindämmung der Auswanderung von Facharbeitern aus Palästina. Der Exekutive der Vereinigung der palästinensischen Industriellen wurde von Dr. Walter Moses ein Vorschlag unterbreitet, Maßnahmen gegen die Auswanderung von Facharbeitern aus Palästina zu ergreifen. So sollte diesen mittels Baudarlehen öffentlicher Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, sich auf Keren-Kajemeth- Boden anzusiedeln. Die Vereinigung, der (Industriellen hat von ihren Mitgliedern eine Aufstellung der Arbeiter eingefordert, die den Wunsch nach Ansiedlung haben, um auf diesen Unterlagen einen entsprechenden Plan den Siedlungsinstitutionen zu unterbreiten. Die Vertreter der Induisitriellenvereinigung hatten auch mit dem Chef des Immigrationsdepartements der Palästina-Regierung eine Unterredung betreffs der Frage der Einwanderung industrieller Fachabeater. Sanität. Die Arbeiterkrankenkassa. Einem Artikel von J. Kaniewski, Tel-Aviv (in »Erez Israel Haowedeth«, Wien) entnehmen wir folgende Ausführungen: Die Arbeitsbedingungen. Die Bedingungen, unter denen die Arbeiterkrankenkassa arbeiten muß, sind äußerst schwierige und von denen der ausländischen Krankenkassen sehr verschieden. Das Fehlen jedes gesetzlichen Krankenschutzes kompliziert die Lage bedeutend. Hiezu kommt noch, daß die Hilfe unter den schweren Verhältnissen der kolonisatorischen Aufbauarbeit und des Eindringens in neue Arbeitsgebiete gewährt werden muß. Ein großer Teil der Mitglieder geht erst im Lande zu schwerer physischer Arbeit über, wobei das subtropische Klima eine große Rolle spielt. Die angeführten Umstände, die hier zusammenwirken, sind nicht darnach angetan, die Tätigkeit der Krankenkassa zu erleichtern. Die Funktionen. A. Hilfe für die Mitglieder. Die Arbeiterkrankenkassa gewährt Hilfe in folgender Weise: a) Medizinische Hilfe, welche Krankenbesuch, Medikamentenverabreichung, Bandagen- und Instrumentenbeistellung, ambulatorische Behandlung und Spitalsaufenthalt umfaßt. Auf diese Begünstigungen haben auch alle Familienangehörigen des Versicherten Anspruch, b) Krankengeld, das der arbeitsunfähige Kranke zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während der Zeit der Krankheit erhält. Hievon sind die chronisch Kranken ausgenommen, welche Kategorie nicht in die Kompetenz der Krankenkassa gehört, c) Rekonvaleszentenbehandlung in Erholungsheimen für die Rekonvaleszenten nach einer schweren Krankheit und für diejenigen Mitglieder, die infolge Schwächung durch schwere Arbeit unbedingt erholungsbedürftig