Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 8-10 (August 1928)
- Article
- Abschluß der palästinensischen Orangensaison [Nachricht]
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 438 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Beirut 1× ep/1047833
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438 Wie aber nachträglich festgestellt wurde, sind dies nur die Ziffern vom Oktober bis März. In der ganzen Saison wurden exportiert 1927/28 2,178.057 Kisten gegen 2,669.443 im Vorjahr, d. s. 19% weniger. Im Geldwert waren es 652.158 Pfund gegen 808.316, d. s. um 156.158 Pfund weniger, was sich ja auch in den oben mitgeteilten Ziffern des Außenhandels widerspiegelt. Abschluß eines Handelsabkommens zwischen Palästina und Aegypten. Dieser Tage* wurde das Handelsabkommen zwischen Palästina und Aegypten abgeschlossen, das nach Ratifizierung durch das ägyptische Parlament in Kraft tritt. Das Abkommen ist ein zeitweiliges, da Aegypten jetzt sich mit der Neuordnung seines Zollwesens befaßt. Da die Handelsbeziehungen zwischen Aegypten und Palästina im ständigen Wachsen sind, dürfte diesem Abkommen größere Bedeutung zukommen. Die wichtigste Bestimmung ist die Gewährung der gegenseitigen Meistbegünstigung, wobei jedoch die Begünstigungen zwischen Palästina und Syrien resp. zwischen Aegypten und dem Sudan unberücksichtigt bleiben. Palästinas Export nach Syrien. Der syrische Bericht. Die »Ziko« berichtet: Der offizielle Handelsbericht der syrischen Regierung für das erste Quartal 1928 enthält einige interessante Angaben über den palästinensisch-syrischen Handel. So heißt es dort: »Palästina, das in Beirut den größten Teil der benötigten Galanteriewaren einkaufte, begann jetzt in diesen Waren auch die Bedürfnisse des syrischen Marktes zu decken. Es erfolgte eine Vertauschung der Rollen. Die von Palästina nach Syrien ausgeführten Waren entsprechen in ihrer Qualität den Bedürfnissen der Masse. Die palästinensische Seife konkurriert jetzt sowohl mit der Marseiller, wie auch mit der einheimischen (syrischen). Auch im Absatz von Schokoladen und Süßigkeiten nimmt die palästinensische Produktion einen bedeutenden Platz ein, da die palästinensischen Waren in Syrien keinem Einfuhrzoll unterliegen. Ebenso stammen die meisten in Syrien verkauften Weine aus Palästina (Rischon le Zion und Sichron Jakob). Auch der palästinensische Zement hat in Syrien großen Absatz, der in letzter Zeit allerdings ein wenig zurückgegangen ist.« Die Zunahme des palästinensischen Exports nach Syrien zeigen folgende, auf die letzten zwei Jahre sich beziehende Zahlen: Das Gewicht der aus Palästina nach Syrien ausgeführten Waren betrug 1926 10.582 Tonnen im Werte von 160.335 Pfund und im Jahre 1927 21.361 Tonnen im Werte von 260.727 Pfund, weist also bezüglich des Gewichtes eine Steigerung um über 100% und bezüglich des Wertes eine solche um 65% auf. Auch der ägyptische Export nach Syrien ist zwar von 19.369 Tonnen im Jahre 1926 auf 28.463 Tonnen im Jahre 1927 gestiegen, aber diese Steigerung beträgt nur gegen 50%. Während der ägyptische Export nach Syrien im Jahre 1926 den palästinensischen um 80% überstieg, war er im Jahre 1927 nur noch um 30% höher als der palästinensische. Der Handelsvertrag soll nach Mitteilungen von Chefsekretär Luke einer Revision unterzogen werden, um bessere Bedingungen für die Zollbehandlung palästinensischer Produkte zu erhalten. Weitere Versuche mit dem Export palästinensischen Obstes nach dem Ausland. — Die Palästina-Regierung hat den Versuch gemacht, Aprikosen aus Palästina nach Aegypten auszuführen. Nach dem offiziellen Bericht ist der Transport befriedigend ausgefallen. Die Früchte, die nach der Saison der ägyptischen Aprikosen geliefert wurden, erzielten gute Preise. Es wird beabsichtigt, diese Exportversuche fortzusetzen. Auch mit dem Export von Trauben von Palästina nach England hat die Palästina- Regierung einen Versuch unternommen. Es wurden technische Maßnahmen getroffen, um die Tafeltrauben gut zu konservieren. Der Transport fand auf einem englischen Kühlschiff statt.__ Früchtekontrolle. Wir haben bereits (in Nr. 1/2, S. 89) über das Gesetz berichtet, nach welchem eine amtliche Kontrolle der ausgeführten Früchte stattfindet, ebenso über die Verordnung, daß diese wahlweise während der Verladung oder der Verpackung stattfinden kann (Nr, 3/4, S. 180). In Nr. 6 des ,, C i t r o g r a p h " („Hehadar") unterzieht J. Rokach, Direktor der »Pardess«, das Gesetz einer scharfen Kritik. Er bestreitet, daß die Orangen jetzt in schlechterem Zustand in England ankommen, als vor dem Kriege, wo sie einen so guten Ruf hatten. Uebrigens kaufen die Verbraucher nur die gesunden Früchte und der Händler hat an verdorbenen großen Nutzen. Er glaubt, daß in England die besonders großen, dickschaligen Sorten nicht beliebt sind, doch müssen diese wegen Verlust des früheren Marktes für diese (Balkan) auch nach England geschickt werden, ja manche Packer mischen sie mit den normalen. Am schädlichsten ist es aber für den Ruf der Jaffa-Orangen, daß vielfach die Baladisorte (siehe darüber den Artikel von A. Goldwater in Nr. 5/7, S. 247) als Jaffa-Orange verkauft wird. Der Früchteinspektor ist aber nur angewiesen, Früchte auszuscheiden,