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Palästina · 1928-08-01 · Heft 8-10 (August 1928) · p. Seite 427

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 8-10 (August 1928)
Article
Die Sitzung der Mandatskommission [Nachricht]
Date
1928-08-01
Page
Seite 427 (sequence 2)
Language
German
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427 ob England überhaupt berechtigt sei, ein solches Abkommen ohne eine vorangegangene ausdrückliche Zustimmung des Völkerbundrates zu schließen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Frage berührt, wie weit die Regierung Transjordaniens berechtigt sei, Juden die Einwanderung ins Land zu verbieten. Col. Symes erklärte, daß diese^ Frage einzig und allein von der Regierung Transjordaniens abhinge. Die Mitglieder der Mandatskommission machten ihn jedoch darauf aufmerksam, daß gemäß dem Mandate in Transjordaien wirtschaftliche Gleichberechtigung zu gelten habe und daß dieses demgemäß nicht das Recht habe, die Einwanderung von jüdischen Bürgern jener Länder, die dem Völkerbund angehören, zu -untersagen. Dagegen hätte Transjordanien das Recht, Palästinensern die Einreise zu verbieten, da Palästina nicht Mitglied des Völkerbundes sei und somit aus Art. 18 des Mandats keine Rechte ableiten könne. Bei Behandlung der Frage »Ein- und Auswanderung« verlangte, der Vorsitzende Marquis Theodoli eine klare Antwort auf die Frage, ob die Krise in Palästina ihre Ursache darin habe, daß man zuviel Juden ins Land habe kommen lassen. Col. Symes erwiderte, es könne sich höchstens um ein Zuviel von 8000 Menschen handeln; es sei überhaupt schwer, diesbezügliche in Genf erteilte Ratschläge in Jerusalem zu verwirklichen. Er glaube aber, daß zum Pessimismus keinerlei Anlaß vorhanden sei und daß sich in den nächsten Jahren die Lage entschieden bessern werde. Wären bei Ausbruch der Krise die nötigen Kapitalien ins Land gebracht worden, so wäre eine Krise überhaupt nicht in Erscheinung getreten. Auf eine Bemerkung von Theodoli, wie lange die jüdische Bevölkerung Palästinas auf ausländische Hilfe angewiesen sein werde, erklärte Symes, die Zionistische Organisation bestrebe sich, den Jischuw so bald als möglich zu einer wirtschaftlichen Selbständigkeit zu bringen. Wolle man aber eine größere Zahl von Juden auf einmal in das Land kommen lassen, so seien Geldmittel aus dem Ausland nicht zu entbehren. In der Aussprache wurde dann die Frage des Bodenkatasters berührt. Einige Mitglieder der Kommission wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Bodenvermessung und die Katasteranlage so schnell wie nur möglich zu Ende zu führen. Grimshaw fragte, ob es wahr sei, daß die Beisanböden von Arabern an Aegypter und Syrier verkauft werden und warum die Regierung es den Juden nicht leichter mache, die zum Verkauf stehenden Böden von deren Eigentümern zu erwerben. Symes erwiderte, daß die Zionisten hierbei Privilegien verlangen, die in Widerspruch stehen zu dem Ziel des mit den Arabern getroffenen Beisanabkommens. Eine Reihe weiterer behandelter Fragen betrifft u. a. die Selbstverwaltungsorgane, die Beziehungen zwischen Juden und Arabern, die Reorganisation der Jewish Agency, die Staatsangehörigkeit, den Bau des Haifaer Hafens, die öffentlichen Finanzen usw. Bei der Behandlung der Toten-Meer-Konzession erklärte Symes, daß gemäß dem Beschlüsse, die Verhandlungen mit Tulloch und Novomeyski zu führen, Vorschläge von anderer Seite nicht mehr entgegengenommen werden. Sodann wurden ausführlich die Probleme des Arbeiterschutzes diskutiert, wobei der Vertreter des Internationalen Arbeitsamtes Grimshaw, der kurz zuvor aus Palästina zurückgekehrt war, eine Reihe von Fragen über Arbeitsdauer, Minimallohn usw. gestellt hat. Bei der Behandlung der Erziehungsfragen wies Dr. K a s 11 (Deutschland) darauf hin, daß von den 104.000 Pfund, die die Regierung im Berichtsjahr für öffentlichen Unterricht ausgegeben hat, nur 20,000 Pfund für das jüdische Erziehungswesen verwendet worden seien. Diese Verteilung stehe zwar im Verhältnis zu der Zahl der Juden im Lande, keineswegs aber zu der Zahl der jüdischen Schüler, die 50% der Gesamtschülerzahl des Landes ausmachen, Symes erklärte, daß die Regierung den Prozentsatz der Bevölkerung und nicht den der Schüler zur Grundlage nehme. Der Völkerbundrat hat den Bericht der Kommission über Palästina in seiner Sitzung vom 1. September genehmigt. In bezug auf Transjordanien wies der Berichterstatter darauf hin, daß die Mandatskommission ihrer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben hat, daß Großbritannien am 20. Februar 1928 mit dem Emir von Transjordanien einen Vertrag geschlossen hat, laut welchem in Transjordanien eine selbständige Regierung geschaffen werden soll. In der Mandatskommission hat sich der britische Vertreter auf die Entschließung vom 16. September 1922 berufen und diese so interpretiert, daß die Mandatarmacht wohl das Recht zur Schließung eines solchen Abkommens gehabt hat, wobei gleichzeitig das Mandat auch in bezug auf Trans jordanien in Kraft bleibt. Die Mandatskommission machte demgegenüber ihre Auffassung geltend, daß gemäß dem Mandat die Funktionen der Gesetzgebung und Verwaltung von der Mandatarmacht auszuüben sind, und daß die Betrauung des Emirs Abdullah mit diesen Funktionen in Widerspruch zum Mandat steht. In der Ratssitzung erklärte nun Lord Cushendun im Namen der britischen Regierung, daß Großbritannien auf Grund .des Mandates wohl berechtigt war, einen solchen

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