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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 298

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
Der Vertrag Englands mit Transjordanien : der Inhalt [Nachricht]
Date
1928-05-01
Page
Seite 298 (sequence 1)
Language
German
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298 Der Vertrag Englands mit Transjordanien* Der Inhalt; Die „Times" vom 27. HL veröffentlicht den Vertrag zwischen Großbritannien und Tiransjordanien, welcher am 20. EL in Jerusalem vom Ob.JKomm. Lord Plumer und vom Wesir des Emir von Transjordaniien unterzeichnet worden ist- Der Vertrag enthält eine Präambel und 21 Artikel In der Präambel wird die Existenz einer unabhängigen Regierung in Transrjordanien unter der Herrschaft des Emirs anerkannt, vorausgesetzt, daß sie der englischen Regierung die Möglichkeit gibt, ihre internationalen Verpflichtungen in bezug auf das transjordanische Gebiet zu erfüllen. Art, 1 bestimmt, daß ein britischer Resident namens des Oberkommissärs in Transiordanien amtieren und die Verbindung mit der englischen Regierung herstellen soll. Die Kosten sind von Transjordanien zu tragen Art, 2 besagt, daß die Gesetzgebung und Verwaltung in Transjordanien durch eine konstitutionelle Regierung geführt werden soll, entsprechend dem Verfassungsgesetz von Transjordanien und etwaiger Abänderungen dieses Gesetzes, die der Bestätigung Großbritanniens bedürfen. Im zweiten Absatz des Art. 2 wird die Grenze gegen Palästina festgesetzt, Die Grenzlinie beginnt an einem Punkte zwei Meilen westlich von der Stadt Akaba, am Golf von Akaba und zieht sich durch die Mitte des Wadi araba, des Toten Meeres und des Jordans bis zu seiner Vereinigung mit dem Jarmuk; von hier aufwärts längs der Mitte dieses Flusses bis zur syrischen Grenze. Art. 3 bestimmt, daß Beamte anderer als transjordanischer Staatsbürgerschaft nur mit englischer Zustimmung ernannt werden dürfen. In Art. 4 heißt es, daß keine Verordnung angenommen werden darf, die die Erfüllung der England obliegenden internationalen Verpflichtungen behindern. In den nächsten Artikeln wird gesagt, daß in der auswärtigen Politik Transjordanien Englands Rat annehmen wird, daß das Budget sowie andere wichtige finanzielle Gesetze England vorgelegt werden müssen, ebenso alle Fragen der Gerichtsbarkeit von Ausländern. In Art. 7 wird bestimmt, daß zwischen Palästina und Transjordanien keine Zollschranken bestehen sollen. Der Zolltarif von Transjordanien muß von England bestätigt werden. Die Regierungen von Palästina und Trans Jordanien sollen gegenseitig die Zolleinnahmen für importierte Waren, die dann in dias andere Gebiet überführt wurden, verrechnen. Art. 8 lautet: Soweit es mit den internationalen Verpflichtungen Großbritanniens vereinbar ist, soll einer Vereinigung Transjordaniens mit benachbarten arabischen Staaten für Zollzwecke oder andere Zwecke kein Hindernis in den Weg gelegt werden. In Art. 10 wird England das Recht eingeräumt, bewaffnete Kräfte in Transjordanien zu halten. Der Emir verpflichtet sich, ohne Englands Erlaubnis keine eigenen Truppen zu halten, Artikel 11 bestimmt, daß Transjordanien im Prinzip die Kosten der zur Verteidigung nötigen Streitkräfte selbst zu zahlen hat. Vorläufig wird es ein Sechstel der Kosten der bestehenden Grenzmacht tragen. (Diese ist auch zum Schutz Palästinas bestimmt. — Die Red.) Im Artikel 12 wind eine Subvention oder Anleihe für Transjordanien in Aussicht gestellt, ebenso trägt England die Kosten der in Transjordanien stehenden Streitkräfte, solange das Land dies nicht bezahlen kann. Artikel 16 besagt, daß der Emir der Bewegung englischer Streitkräfte alle Erleichterungen angedeihen lassen wird. Artikel 17 bestimmt, daß der Emir sich dem Englischen Rate in allen Fragen unterwirft, die die Erteilung von Konzesaionen, Ausbeutung von Naturschätzen, Bau von Eisenbahnen usw. betreffen. Der Vertrag unterliegt gemäß Artikel 20 der beiderseitigen Ratifikation, und zwar soll er in Transjordanien seitens der konstitutionellen Regierung ratifiziert werden, die in Artikel 2 vorgesehen ist und die ihrerseits wieder so lange als provisorisch zu gelten hat, bis der Vertrag ratifiziert ist. (Siehe über diesen Vertrag die Rubrik: Rundschau, Politik in dieser Nummer.) Das neue Parlament soll aus 20 von der Bevölkerung gewählten und vier von der Regierung ernannten Mitgliedern bestehen. Die Verfassung, die eben jetzt gegeben wurde, soll die Bestimmungi enthalten, daß alle Minister Mitglieder des Parlaments sein müssen. Lord Plumer High Comimssioner. Die Neuernennung Lord Plumers als Oberkommissär Transjordanilens, die durch den Vertrag nötig wurde, ist bereits erfoligjfc. Rücktritt Pedrazzis, Der italienische Generalkonsul in Palästina, Pedrazzi, wird in Kürze seinen Posten verlassen und nach Tunis gehen. Er war früher ein heftiger Gegner des Zionismus,, als er aber in Jerusalem amtierte, änderte er seine Haltung vollkommen. Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Oberkommissär Lord Plumer hat zwei langjährigen palästinensischen Einwohnern, Saul Beklinski und Max Aronowicz, die ihnen verliehene palästinensische Bürgerschaft aberkannt, weil sie angeblich in ihren

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