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Palästina · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 197

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Article
Das Straus´sche Gesundheitszentrum in Tel-Aviv [Nachricht]
Date
1928-03-01
Page
Seite 197 (sequence 2)
Language
German
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197 Säuglingsstation, eine Schule, ein Laboratorium, ein Säuglingsheim, Bibliothek, Lesesaal u, a. m. enthalten. Große Spende von Nathan Straus. Anläßlich seines 80. Geburtstages hat dieser große Philanthrop der Palästina - Exekutive 100.000 Dollar übergeben, die für die medizinische Organisation Hadassah zur Erhaltung der von ihm gestifteten Gesundheitszentren verwendet werden sollten. Infolge Vorschlag der Exekutive änderte er die Bestimmung der Summe dahin ab, daß für die Gesundheitszentren nur 50,000 Dollar und 50.000 für die Durchführung von Arbeiten an den jüdischen Siedlungen zwecks Linderung der Arbeitslosigkeit verwendet werden sollen. Konstituierung des Waad Habriuth in Palästina. Dieser Tage konstituierte sich in Palästina der Waad Habriuth (Gesundheitsrat), dem als Vertreter der Zionistischen Exekutive Dr. Bittestone, Dr. Kligler, Dr. Herrmann und Bawly angehören und als Vertreter des Waad Leuimli Perelson, Dr. Rokaoh und Salomen. Vorsitzende1 ist Miss Szold. Verschiedene Nachrichten. Neuerliches Erdbeben in Palästina. Wie die Tagesblätter meldeten, gab es am 22. Februar ein neues Erdbeben in Palästina. Die ,»Stimme" erhielt darüber folgenden Bericht: Am 22. Februar erfolgten in einem Intervall von zirka 15 Stunden zwei Erdstöße. Der erste, um 3 Uhr morgens, war nur leicht und seine Reichweite ging wenig über das Gebiet von Jerusalem hinaus. Der zweite Erdstoß erfolgte um 7.50 Uhr abends, war unvergleichlich stärker und reichte in der Intensität der Erschütterung in ihrem Umfang an das Erdbeben vom 11. Juli 1927 nahezu heran. Dieses Beben war fast im ganzen Lande zu spüren und hat in Jerusalem, Jericho, Tel-Aviv, Hebron, Haifa, Afuleh, Akko, Tiberias, Nazareth, Nablus, Ramien, Luidd ui. a. 0. Bauschäden ungerichtet. In Jerusalem erlitt das Gebäude der Hebräischen Universität, das bereits im Erdbeben vom vorigen Jahre zu leiden hatte, neuerlich Risse. Auch das seit dem letzten Erdbeben unbenutzte Regierungsgebäude auf dem Oelberg wurde wieder beschädigt. Die Alleniby-Brücke über den Jordan bekam starke Sprünge, sodaß der Verkehr für einige Zeit gesperrt werden mußte. In der Altstadt von Jerusalem stürzte ein Haus ein, in Bethlehem und Jericho wurden je sechs Häuser durch das Beben zerstört. In den anderen Städten wurden die Häuser durch Risse und Sorünge beschädigt. In Tel-Aviv erlitt u. a. das Gebäude der Stadtverwaltung Risse. Soweit bisher festgestellt wurde, sind in ganz Palästina etwa 300 Häuser durch das Beben beschädigt worden. Menschenleben oder Verwundungen sind glücklicherweise im Manzen Lande keine zu beklagen. Das Beben rief unter der Bevölkerung starke Panik hervor und in zahlreichen Orten verbrachten Juden und Araber die Nacht vom' 22. auf den 23. Februar im Freien, da sie eine Wiederholung der Erdstöße und Einsturz der Häuser befürchteten. Da ledoch seither keine neuen Erdstöße erfolgten, hat sich die Beunruhigung der Bevölkerung rasch wieder gelegt und das Leben im Lande geht wieder seinen normalen Gang. Der Schaden durch die Beschädigung der Häusier in den Städten ist wohl ansehnlich, läßt sich aber bald beheben. Die durch das Beben unterbrochenen Telephonleitungen wurden sofort instandgesetzt. Am Sonntag, den 26. Februar wurden in Jerusalem zwei leichte Beben verspürt, die keinen Schaden anrichteten. Die Bevölkerung eilte panikartig aiif die Straßen, doch trat bald wieder Beruhigung ein. Am 18. Februar hatte es geschneit und Jerusalem lag tagelang im Schnee. Die Erdbebenschäden vom Juli. In Nablus wurden insgesamt 750 Häuser wegen Beschädigung ganz oder teilweise demoliert. 1000 neue Baulizenzen wurden erteilt. Die Zwangssabbatruhe. Der Magistrat von Tel-Aviv hatte vor kurzem einem gewissen Altschuler eine Geldstrafe von 2 Pfund Sterling zudiktiert, weil er der Verordnung des Stadtrates von Tel-Aviv, daß die Geschäftsläden an den Sabbat- und jüdischen Festtagen geschlossen zu halten sind, zuwiderhandelte. Die erwähnte Verordnung des Stadtrates fand übrigens die formale Billigung des Oberkommissärs. Altschuler führte Beschwerde bei dem Distriktsgericht zu Jaffa. Sein Rechtsbeistand wies darauf hin, daß die Verordnung des Tel-Aviver Stadtrates in Widerspruch zu Artikel 15 des Palästina-Mandats steht, wonach allen Einwohnern Palästinas vollste Gewissensfreiheit zugesichert wird. Das Jaffaer Distrakt9gericht annullierte das Geld_ strafenurteil des Magistrats von Tel-Aviv. — Oberstaatsanwalt Beutwich legte selbst Berufung gegen dieses sonderbare, die Juden stark erregende Urteil ein. 13

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