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Palästina · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 192

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Article
Arbeitgeber und Arbeitnehmer [Nachricht]
Date
1928-03-01
Page
Seite 192 (sequence 2)
Language
German
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192 Sdhiedsgerichtsbarkeiti in allen Arbeitskonflikten. Ruppin macht verschiedene Vorschläge, wie nach seiner Meinung diese beidien Ziele verwirklicht wenden können. Die Sache sei sehr dringend!, da wir äugen scheififlich. vor einer Periode mieoien Aufschwiinges und 'Beginn neuer Arbeiten stehen, bei deren Durdhiführung das Fehlen derartiger Einrichtungen sich sehr schädlich auswirken könnte. Wie Mezu die Arbeiterbliätter melden, haben die Arbeitgeber es abgelehnt ihre Mitglieder auf ein obligatorisches Schiedsgericht zu verpflichten. Es sei nun, so meinen die Arbeiterführer, an den jüdisch-politischen Leitungen, Waad Leumi und Zionistische Exekutive, ein internes Arlbeit&gesetz auszuarbeiten uir^d auf die Arbeitgeber einen Druck auszuüben, daß sie .dasselbe annehmen. Die Frage des Minimallohnes in Palästina. Die Palästina-Regierung hat eine Kom_ rnission zur Untersuchung der Frage des Minimallohnes für ungelernte Arbeiter eingesetzt, an der als Vertreter der Arbeiterschaft Herr Ben Zwi sitzt. Das Exekutivkomitee der Arbeiterorganisation hat nun der Kommission ein Memorandum überreicht, welches die Festsetzung eines Minimalarbeitslohnes im Lande fordert, da die Senkung der Löhne ohne gesetzliche Grenzen den Lebensstandard und das Existenzminimum der Arbeitenden dermaßen herabdrückt, daß ihre notwendigsten Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. So wird z. B. auf dem nichtorganisierten jüdischen Arbeitsmarkt ein Lohn von 170 Mil (1 Mil — 2 Pfennig) pro Tag und auf dem städtischen arabischen Arbeitsmarkt ein solcher von 100 bis 150 Mil gezahlt. Aber sogar dieser niedrige Lohn wird nicht eingehalten. Die Frauen- und Kinderarbeit drückt den Lohnstandard noch stärker, eine Arbeiterin erhält um 20 bis 30 Mil und ein Kind um 50 Prozent weniger, als ein erwachsener Arbeiter. Der von der Arbeiterorganisation geforderte Minimalarbeitslohn soll entsprechend den minirnalen Lebensbedürfnissen festgestellt werden. Um dies zu erreichen, ist eine Einteilung des Landes in Bezirke und eine periodische Ueberprüfung des Schlüssels für die Existenzbedürfnisse notwendig. In jedem Bezirk soll ein besonderer Minimallohn festgesetzt werden. Die Festsetzung des Minimallohnes soll Arbeiter auf allen Gebieten der Industrie und Landwirtschaft einschließen. In Anbetracht dessen, daß Schwierigkeiten vorhanden sind, diese Forderung sofort und auf einmal in vollem Umfange zu verwirklichen, soll die Kommission diese Forderung wenigstens für die Regierungs- und munizipalen Arbeiten, sowie auch für diejenigen Unternehmer, die sich um Regierungsarbeiten bewerben, behandeln. Schließlich fordert das Memorandum der Arbeiterschaft entsprechend dem internationalen Abkommen von Washington den achtstündigen, für Kinder den siefoenstündigen Arbeitstag. (Vigl. den Artikel über den Arbeitsmarkt von Dr. W. Preuss in Nr. 1/2 1928. Die Red.) Arbeiterzählung in den Städten. Das statistische Büro der palästinensischen Arbeiterorganisation hat am 19. Jänner eine Zählung der in Tel-Aviv beschäftigten Arbeiter und Angestellten durchgeführt, um die im letzten Krisenhalbjahr eingetretenen Aenderungen festzustellen. Bezüglich Industrie. Handwerk und Transportwesen hat die Zählung ergeben: In 81 privaten Industrieunternehmungen wurden 1465 beschäftigte Lohnarbeiter gezählt, gegen nur 1077 im Mai 1927, davon in 9 der Metallbranche 250 (Mai 255). in 7 der Lederbranche 90 (48), in 10 der Nahrungsmittelbranche außer Bäckereien 327 (241), in 15 Druckereien 120 (86), in 4 mechanischen Tischlereien 84 (71), in 5 der Baumateriarienbranche 23 (0], in 12 der Tex- Mlbranche 277 (2211 und in 14 verschiedenen anderen Unternehmungen 94 (67). Außer_ dem waren in 23 industriellen Arbeitergenossenschaften 213 Arbeiter beschäftigt und* in 13 kooperativen Transportarbeiter - Kwuzoth 282 und 30 einzelne Fuhrleute. Auch beim Handwerk sind nur die Lohnarbeiter und nicht die Eigentümer die selbst mitarbeiten, gezählt worden, außer den allein arbeitenden Handwerkern, die keine Lohnarbeiter beschäftigen und Mitglieder der Histadruth sind. Es wurden 234 Handwerksbetriebe mit 460 Lohnarbeitern gezählt, gegen 234 im Mai. wo jedoch die Zählung keine vollständige war. Davon waren 18 Bäckereien mit 40 Arbeitern, 44 Tischlereien mit 76, 33 Schusterwerkstätten mit 66, 55 Schneiderwerkstätten mit 107 und 16 Friseurläden mit 24 Arbeitern usw. Insgesamt waren in Industrie. Handwerk und Transport im Jänner 1928 in Tel-Aviv 2441 Lohnarbeiter als ständige Arbeiter beschäftigt. Insgesamt wurden in Tel-Aviv 5605 beschäftigte Lohnarbeiter registriert, gegen 5107 im Mai 1927, von denen 3234 Männer und 1254 Frauen über 18 Jahren und 344 Männer und. 359 Frauen unter 18 Jahren waren. Bei 414 Registrierten ist das Alter nicht angegeben, (Vgl. den Artikel von E. Davis in dieser Nummer. Die Red.) Am 20. Jänner fand auch in Jerusalem eine Zählung statt, jedoch keine allgemeine, sondern nur in den industriellen Unternehmungen, den Handwerksbetrieben und den bei öffentlichen Arbeiten und in der Bautätigkeit Beschäftigten. Bei beiden letzteren Gruppen wurden auch die arabischen Arbeiter mitgezählt ebenso auch

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