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Palästina · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 178

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Article
Das jüdische Gemeindegesetz : Pressestimmen [Nachricht]
Date
1928-03-01
Page
Seite 178 (sequence 2)
Language
German
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178 Basis dieses Gebäudes die örtlichen Gemeinden. Die Assefath Haniwchärim wird alle drei Jahre neu gewählt, wahlberechtigt ist jeder Jude und jede Jüdin, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Assefath Haniwcharim wählt jährlich als ihre Exekutive .den Waad Leumi. Oberster rabbdnischer Rat und Waad Leumi haben Budgets, die von der Assefath Haniwcharim zu bewilligen und vom High Commissioner zu bestätigen sind und die der Waad Leumi getrennt zu verwalten hat. Die Abgrenzung der Kompetenzen ist -die, daß der Waad Leumi die „adnünistrativen" Aufgaben zu eiledigen bat. Die Kompetenz der Organe des Jisohuw ist soweit gezogen, daß praktisch alle notwendigen Aufgaben erfüllt werden können, insbesondere ist das Erziehungswesen ausdrücklich einbegriffen. Jeder Jude ist automatisch Mitglied der Knesseth Jisrael; er kann jedoch jederzeit seinen Austritt erklären. Außerdem kann eine Gruppe von mindestens 30 Mitgliedern der Knesseth Jisrael sich, ohne auszutreten, zusammenschließen — ein solcher Zusammenschluß heißt „Edah*' (Congregation) im Gegensatz zur „Kehillah" — und verlangen, daß ihre religiösen oder kulturellen Sondierbedürfnisse aus ihren Steuern gedeckt werden, Es ist klar, daß das Recht zum Austritt eine schwere Gefährdung des ganzen Werkes bedeutet, die allerdings dadurch abgeschwächt wird, daß eben die Erreichung von Sonderzwecken auch innerhalb der Knesseth Jisrael ermöglicht wird. Die Assefath Haniwcharim kann Steuern erheben, bezw. den Gemeinden die Erhebung von Steuern gestatten; eine weitere Einkommensquelle bieten inidirekte Steuern, nämlich die Schchitah- und Mazzothsteuern, sowie die Gebühren für die Vornahme gottesdienstlidher Akte. Ueber dieselbe Materie schreibt Dr. Glückson in „Haarez", und bezeichnet den vorwiegend religiösen Charakter der zu schaffenden Gemeinschaft als schweren Mangel des Gesetzes. Sehr lückenhaft ist auch die Bestimmung über die finanzielle Fundierung. Die Schächtabgaibe spielt dabei die zentrale Rolle, was eine schwere Verteuerung der Lebenshaltung der ärmeren Bevölkerung mit sich bringt. Im ganzen sieht auch dieser Autor in dem Gesetz einen großen Fortschritt. — Der Arbeiterführer Ben Gurion bespricht im ,,,Kuntres'' das Gesetz. Es gäbe keine-wirkliche Autonomie, da es der Regierung in allen wichtigen Fragen ein 'Kontrollrecht einräumt. Als Vorzug bezeichnet es Ben Gurion, daß, wie noch nirgends in der Welt, die jüdischen Gemeinden einer gesamten Landesorganisation unterstellt werden und 'die Delegiertenversammlung und der Council weltlichen und demokratischen Charakter und weite Kompetenz haben. Wichtig sei auch, daß es in jedem Ort nur eine Gemeinde geben könne. Austritte. Inzwischen haben einige extrem orthodoxe Gemeinden in Jerusalem von der Regierung ihre Anerkennung Ms separate Gemeinden (Edoth) auf Verlangen bestätigt erhalten. — Der ,,Hator*', das Organ des Weltverbandes ,,Misrachi" forthodoxgläubiger Zionisten), nimmt in einer Reihe von Leitartikeln Stellung zu den Trennungstendenzen der „Aschkenasam"-Gemeinde (lies ,,die Agudah"). Der „Hator** findet es für selbstverständlich, daß eine Gemeinde bestehe und betrachtet es als einen wesentlichen Fehler, daß jeder, der will, einfach austreten kann. Er weist darauf hin, daß das neue polnische Kultusgemeindegesetz nicht so entgegenkommend ist. wie das palästinensische. In Polen sitzen „Gerer" Ghassidim mit „Bundisten" zusammen. Die Nationalversammlung. Der Waad Leumi [Jüdischer Nationalrat) hat über die Zusammensetzung der Nationalversammlung (Assefath Haniwcharim) und über das Wahl« recht für dieselbe endgültige Beschlüsse gefaßt. Danach soll die Nationalversammlung 71 Mitglieder zählen. Das Stimmrecht hat jeder Mann oder Frau von 18 Jahren aufwärts; wählbar ist jeder Mann oder Frau im Alter von 25 Jahren. Ferner nahm der Waad Leumi den Vorschlag des Misrachi an, wonach die Körperschaft, die die Mit_ glieder des Oberrabbiners zu wählen halben wird, zu 51 Prozent aus Rabbinern, zu 49 Prozent aus Laien zusammengesetzt sein soll. Außenhandel. Die ersten 10 Monate 1927. Die bisher vorliegenden, von der Palästina-Regierung veröffentlichten Zahlen der Ein- und Ausfuhr Palästinas für die ersten 10 Monate des Jahres 1927 (Jänner—Oktober), zeigen eine andauernde Zunahme der Ausfuhr, während die Einfuhr gegenüber dem Jahre 1926 dauernd abnimmt. Nachstehende Tabelle gibt die Zahlen der Ein- und Ausfuhr während der letzten vier Jahre wieder: Jahr Import Export 1924 Pfund 5,266.349 Pfund 1,200.812 1925 „ 7,338.491 „ 1,297.559 1926 „ 6,429.245 „ 1,275.625 1927 (10 Monate) „ 5,10X025 „ 1,538.647 (Alles inklusive Edelmetallverkehr.)

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