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Palästina · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 177

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Article
Die Finanzgebarung : das Erziehungsbudget [Nachricht]
Date
1928-03-01
Page
Seite 177 (sequence 2)
Language
German
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177 Jeder Schüler in den Regierungsschulen kostet den Staatsschatz 5 Pfund, für die in den jüdischen Schulen gab er bis 1926 bloß 15 Piaster, seither ca. 1 Pfund (Subvention) aus. Diese Rechnung zeigt, daß die Juden sehr stark benachteiligt werden. Das Sanitätsbudget. Im selben Aufsatz zeigt der Autor, daß »die Regierung auf dem Gebiete der Sanität nur für die Araber sorgt und die Juden ihre Bedürfnisse selbst bezahlen müssen, während überdies die jüdischen Spitäler auch von Nichtiuden frequentiert werden. Die Budgets sind die folgenden (in ägypt. Pfund): 1921/22 1922/23 1923/24 1924/25 1925/26 1926/27 Regierung .............. 142.930 114.147 91.355 82.329 83.276 91.676 Zionistische Organisation ....... 100.000 95.704 87.945 91.790 118.314 134.620 Hiezu wäre zu bemerken, daß manche von den Juden ausgeführte Arbeiten, wie z. B. Entsumpfungen, die wesentlich zur Assanierung beitragen, noch separate große Auslagen erforderten. Landwirtschaftsbudget. Für Landwirtschaft sind für 1928 bloß 2.67% des Ausgabenbudtfets festgesetzt. Für Aufforstung wurde in den letzten Jahren bloß je 6000 bis 7000 Pfund aufgewendet. Von Interesse ist, daß der Regierungsbericht davon spricht, daß die zionistische Versuchsstation Untersuchungen für die Regierung über Pflanzenkiankheiten ausgeführt hat und einige der Veröffentlichungen der Station von der Regierung ins Arabische übersetzt und zur Belehrung der arabischen Landwirte verbreitet wurden. Die UcberscKüsse, Frumkin schreibt im ,.Dawar" vom 2. Februar gleichfalls über die Finanz«*" der Regierung und ko^mt zu ähnlichen Schlüsse^ wie setTvprzPi't Heinrich Margulies (siehe Heft 4/5, 1927, S. 224) und J. Zimann (siehe Heft 12/1927. S. 597). daß die Ueberschüsse, welche die Regierung bis Ende 1927 erzielte (für 19?8 wird ein Defizit erwartet, siehe oben), vorwiegend dem ins Land geströmten -jüdischen Kapital zu danken seiwas die Regierung in ihr<>m Bericht an den Völkerbund selbst zugegeben hat, Noch mehr zeigt sich dies in der Entwicklung der Ziffern! Der Ueberschuß betrug am 31. März 1922 ...... Pfund 311.565.— am 31. März 1925 stieg er auf............ „ 534.056.— am 31. März 1926 beträgt er schon......... . „ 1,232.815.— und am 31. März 1927 war er............., 1,512.223.— Wir sehen also, daß in der Zeit der größten Alijah der Ueberschuß beträchtlich wuchs, während er mit dem Rückgang der Alijah ebenfalls zurückging. (Der Ueberschuß im Jahre 1927 ist vor allem auf die Kursdifferenz in der Umwechslung der ägyptischen Valuta, in die palästinensische zurückzuführen.) * Die Zolleinnahme 1925/26 betrug allein um 400.000 Pfund mehr als 1924/25. Aus diesen Ueberschüssen wurden alte Schulden bezahlt, 1 Million Pfund an die (Kronagenten und ferner einen Teil der ottomanischen Schuld. Die Ausgaben der Regierung kommen nahezu ausschließlich der arabischen Bevölkerung zugute. Frumkin berechnet, daß auch von den Ausgaben für öffentliche Arbeiten nur 11.2% auf durch Juden ausgeführte zu rechnen sind, wobei noch zu untersuchen ist, ob selbst diese dem jüdischen Jischuw zugute kommen. Die neue Währung. Diese hat ab 31. März alleinige Geltung, da an diesem Tage die alte (ägyptische) außer Kraft tritt. Das jüdische Gemeindegesetz. Pressestimmen. In der ,,Jüdischen Rundschau" Nr. 8/1927, behandelt Dr. Fritz Löwenstein die Fragte, inwieweit das für die religiöse Organisation geltende neue Gesetz Relevanz. auch für nationale Autonomie habe. Widerstand seitens orthodoxer Kreise verhinderte, daß im Wege dieses Gesetzes eine solche in weitgehendem Maße erreicht werden konnte. Immerhin enthält es auch in dieser Beziehung einen Fortschritt. Das Gesetz ist auf dem Parallelismus religiöser und nationaler Institutionen aufgebaut, wobei die religiösen stets zuerst behandelt werden und das Wort national'' peinlichst vermieden wird. Waad Leumii z. B. heißt englisch „General Council". Mehr noch: die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse wird ausdrücklich als der Zweck der neuen Organisation bezeichnet. Bei alldem ist nicht zu verkennen, daß, wenn man auf die Inhalte und nicht auf die Worte sieht, das Gesetz die nationalen Interessen des Jischuw in ausreichender Weise berücksichtigt. Es stehen nebeneinander: auf der einen Seite der oberste rabbinische Rat, die lokalen Rabbinatsbehörden oder Rabbiner, aut der anderen Seite die Assefath Haniwcharim, der Waad Leumi, und als gemeinsame

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