Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Article
- Arbeiterschutzgesetz : der Inhalt [Nachricht]
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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94 Arbeiterschutzgesetz. Der Inhalt. Wir haben in Nr. 12 (Seite 610) bereits die Grundzüge des am 29. November in der »Official Gazette« veröffentlichten Gesetzes mitgeteilt. Der Inhalt ist folgender: 1. Verbot der Nachtarbeit der Frauen (von 10 Uhr abends bis 5 Uhr früh). 2. Kinder unter 12 Jahren dürfen in Industrie und Handwerk nicht beschäftigt werden. 3. Kinder unter 16 Jahren dürfen in verschiedenen gesundheitsgefährdenden Industrien nicht beschäftigt werden (Spiegel, Asphalt, Beton, Ziegelmehlmaschinen). 4. Frauen und Kinder dürfen im Gang befindliche Maschinen nicht reinigen. 5. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht mehr als fünf Stunden täglich arbeiten und nicht mehr als fünf Stunden ununterbrochen. 6. Jedes Kind muß einen arbeitsfreien Tag in der Woche haben. 7. Kinder unter 16 Jahren dürfen zwischen 6 Uhr abends und 6 Uhr früh nicht beschäftigt werden. 8. Jeder Arbeitgeber muß ein Verzeichnis der beschäftigten Arbeiter führen. 9. Ein Regierungsinspektor wird darauf achten, daß die Bestimmungen eingehalten werden. 10. Uebertretungen werden bestraft bis zur Höhe von 50 Pf. oder sechs Monate Arrest oder beides. Die Stellung der jüdischen Arbeiterschaft zu dem Gesetz.. In dem Tagblatt der Arbeiterschaft »Dawar« vom 13. Dezember nimmt Dr. W. P r e u s s Stellung zu dem neuen Gesetz, das er als wichtigen Schritt nach vorwärts begrüßt. Er macht sodann einige Ausstellungen: Es sei zu bedauern, daß die Altersgrenze für die Beschäftigung von Kindern nicht, wie in den meisten Ländern der Welt, auf 14 Jahre festgesetzt ist, sondern auf 12. Ferner, daß das Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren sich nur auf industrielle Betriebe und nicht auch auf Arbeiten in Büros, bei Baustellen etc. bezieht. Mit allem Nachdruck sei zu fordern, daß die Regierung den Anwendungsbereich der Verordnung so erweitere, daß die genannten und noch andere Arbeiten mit inbegriffen werden. Der Verfasser erwähnt ferner die Bestimmungen über die Beschäftigung von Kindern in gesundheitsgefährlichen Betrieben und verlangt auch hier noch weitere Ergänzung und Vervollkommnung des Gesetzes. Er unterstreicht die Tatsache, daß in dem Gesetze zum ersten Male von der Regierung Grenzen für die Arbeitszeit festgesetzt werden. Allerdings könne man sich nicht mit einer Festsetzung einer achtstündigen Arbeitszeit für Jugendliche von 12 bis 16 Jahren begnügen; man müsse eine Begrenzung der Arbeitszeit für Jugendliche auf sechs Stunden und für Erwachsene auf acht Stunden fordern. Einen weiteren Mangel erblickt der Verfasser darin, daß die Verordnung den Kindern keine Möglichkeit der Fortbildung außerhalb der Arbeit sichere. Er drückt aber seine Genugtuung darüber aus, daß die Histadruth mit dem Erlaß der Verordnung die Verwirklichung einer lange schon geltend gemachten Forderung erreicht habe. Trotzdem sei angesichts der großen Lücken der Verordnung keine Veranlassung gegeben, der weiteren Entwicklung auf diesem Gebiete untätig zuzusehen, sondern es sei im Gegenteil unerläßlich, diesen Kampf um soziale Verbesserungen aktiv fortzusetzen. Kulturelles Leben. Universität. Lehrstuhl für Jiddisch. Das Kuratorium beschloß in seiner Sitzung vom 27. Dezember 1927, die Stiftung, die in Amerika für einen solchen gemacht wurde, anzunehmen. Diese wurde von David Schapiro, New York gemacht und beträgt 100.000 Doli. In der am 10. Jänner abgehaltenen Sitzung des Jerusalemer Komitees wurde infolge der heftigen Agitation der Hebraisten gegen die Errichtung der Lehrkanzel beschlossen, sie vorläufig zu verschieben. Weitere neue Fächer. Zwecks weiteren Ausbaues des Forschungsinstitutes wurde vom Kuratorium beschlossen, Neuernennungen für die folgenden Fächer vorzunehmen; Geschichte der Juden Westeuropas im Mittelalter, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden in Europa, Halacha, Bibelexegese, Geschichte der Juden im griechischrömischen Zeitalter, Jüdische Philosophie des Mittelalters. An die Forschungsinstitute sollen Unterrichtskurse für Studenten angeschlossen werden. Allgemeines Schulwerk. Die Eröffnung der Schulen. Seitens der Zionistischen Exekutive wird mitgeteilt, daß am 27. November die hebräischen Schulen in ganz Palästina, die unter Leitung der