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Palästina · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 77

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Article
Zentralbank für kooperative Institutionen
Date
1928-01-01
Page
Seite 77 (sequence 2)
Language
German
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77 Darlehen an landwirtschaftliche Genossenschaften, Von der Gesamtsumme wurden für solche verliehen für: ägyptrPf. Verkauf von Tabak, Orangen, Weintrauben, Mandeln.............19L501 Einkauf von Futter, Dünger und Saaten................... 62.605 „ Vieh.............................. 7.510 „ ,, Maschinen und Inventar....................... 3.215 Vorschuß für Gemüseernten......................... 2.475 267.306 von denen zirka ein Drittel auf das letzte Jahr entfällt. 27% der Gesamtsumme und 42% aller kurzfristigen Darlehen im letzten Jahr sind Vorschüsse auf Orangen. Außenstände und Verluste. Am Ende der fünf Jahre (31. August 1927) becrug der Gesamtaußenstand aus dem Titel der kurzfristigen Darlehen, mit Zinsen, 140.156 ägypt. Pf. für 60 Klienten. Hie von entfielen 96.7% auf 49 Kooperative Gesellschaften (mit Solidarhaftung der Mitglieder). 11 nichtregistrierte sind nur mit 3.1% des Betrages beteiligt. Die uneinbringlichen-Forderungen beliefen sich auf 3.2% jener Summe (4505 Pf.), 91.7% davon (4123) entfallen auf zwei insolvente industrielle Genossenschaften und wurden abgeschrieben. Insgesamt hat die Bank in fünf Jahren ihres Bestehens nur 0.85% der Gesamtsumme der kurzfristigen Darlehen abgeschrieben. Aufsicht und Kontrolle. Mangels eines Revisionsverbandes für die Genossenschaften mußte die Bank auch die Funktion eines Aufsichtsorganes übernehmen. Sie sorgte für ein gleiches Buchhaltungssystem und ließ die Genossenschaften in der Führung der Bücher unterweisen. Die Revisoren der Bank kontrollieren regelmäßig die Gebarung. Die Bank übernahm auch die Organisierung und Registrierung von 24 neuen und die Aktion zur Legalisierung von drei alten Genossenschaften. Die Bank macht auch Propaganda für die genossenschaftliche Erziehung. Sie gab verschiedene hebräische Broschüren heraus über Genossenschaftswesen, ferner solche zur Propagierung des Milchkonsums. 2. Langfristige Agrardarlehen. Höhe. Diese Art von Darlehen, von der Bank zuerst 1926/27 gewährt, soll zur Entwicklung der Kolonien dienen. Ein eigenes Beratungskomitee aus Experten bestehend, hat die Bedingungen der Darlehen geprüft und festgesetzt. Insgesamt wurden bisher 22 Darlehen im Betrage von 37.479 ägypt. Pf. gewährt. Hievon entfallen auf Orangenpflanzungen 49%, der Rest auf Weinberge, Mandeln, allgemeine Ameliorationen, Kauf von Milchvieh. Der Höchstbetrag der gewährten Darlehen war 5400 Pf., der kleinste 140 Pf. Außerdem wurden verliehen 15.000 ägypt. Pf. an den Keren Kajemeth für die Drainage des westlichen Kischon und 15.000 für die Reorganisation einer Bauunternehmergenossenschaft. 3. Beiräte. Jener für kurzfristige Darlehen besteht aus 5 Bankiers, 3 Agronomen und Ingenieuren und 3 Landwirten, jener für langfristige aus 3 Landwirten, 1 Irrigationsfachmann und 2 Beamten der zionistischen Kolonisationsbehörden und 1 Agronomen. Die Beiräte beschäftigen sich auch mit den Fragen der Ausbreitung des Genossenschaftswesens und denen der Organisierung des Absatzes der Erzeugnisse der Kooperativen.

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