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Palästina · 1927-01-01 · Heft 10-11 · p. Seite 528

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 10-11
Article
Die Ansiedlung der griechischen Rückwanderer
Date
1927-01-01
Page
Seite 528 (sequence 2)
Language
German
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528 1926), 235 Seiten stark, mit 67 Illustrationen und 2 Karten, seien deshalb nachstehend einige kurze, für die Palästinasache besonders wichtige Tatsachen, mit gelegentlichen Vergleichsbemerkungen, aus dem Berichte wiedergegeben, wobei nur die agrarische Ansiedlung in Betracht gezogen wird. Die Zahl der Rückwanderer betrug ungefähr 1,4 Millionen, indes die autochthone Bevölkerung Griechenlands rund 5 Millionen ausmachte. Die Einwandererzahl macht daher fast 30 Prozent der Bevölkerung aus. Die griechische Regierung wies der Völkerbundkommission zwecks ländlicher Ansiedlung zirka der Hälfte der Flüchtlinge nicht weniger als 735.673' Hektar (das sind zirka 8 Millionen Dun am) an, wovon zirka 470.000 als kultivierbar erklärt wurden. Der größte Teil dieser Flächen war von den aus Griechenland geflüchteten Türken und Bulgaren („Bevölkerungsaustausch") zurückgelassen worden und liegt zum größten Teil in den in .den letzten Kriegen mit der Türkei erworbenen Mazedonien und Thrazien. Für diese noch nicht lange der Türkei entrissenen Gebiete gibt es keinen ordentlichen Kataster, auch ist die Versumpfung und andere Verwahrlosung des Landes sehr groß, genau so wie in Palästina als Erbe der türkischen Verwaltung. Die Kommission konnte trotz bester Pläne wegen der Dringlichkeit der Ansiedlungsfrage und des Mangels an Mitteln die nötigen Assanierungsarbeiten nur zum kleinsten Teile durchführen. Gruppensiedlung, „Die erste Etappe für die landwirtschaftliche Ansiedlung -besteht im Zusammenschluß einer Zahl von Familien". Dies klingt wieder (ganz palästinensisch. Ebenso die Bemerkungen, daß infolge der Dringlichkeit der Aufgabe die Agronomen nicht immer die Ansiedlung nach einem vorher gefaßten Plan durchführen konnten, daß die Vertrauensleute der Gruppe sich möglichst selbst den Boden, de» sie brauchten, auszusuchen trachteten u. a. m. Ein Spezialgesetz stipulierte, daß die Ansiedlung in Gruppen erfolgen muß, die sich rechtmäßig zu konstituieren' haben. Der Bericht erwähnt, daß sich nach Ansiedlung manche Gruppen in Kooperativen umgewandelt haben. Die Gruppen konnten nicht nach Herkunftsgemeinden gebildet werden, sondern sie umfassen Leute verschiedenster (Herkunft, was zwar zu ihrer Verschmelzung beiträgt, aber auch . Unstimmigkeiten zur Folge hat. (Unsere Frage der „landsmannschaftlichen" Kolonisation.) Bodenzuteilung. Die Bodemfläche für jede Familie wechselt natürlich, nach der Beschaffenheit des Bodens und der Kulturart. (Die Familie wird meist zu vier Köpfen gerechnet und fünf Einheiten der per Kopf berechneten Fläche zugewiesen.) Das Ausmaß beträgt: Getreidebau: Ostthrazien 2,5 bis 6 Hektar (28 bis 66 Dunam), - Mazedonien 3,5 bis 4 Hektar (39 bis 44 Dunam), Thessalien 6 bis 8 Hektar (66 bis 88 Dunam), dazu kommt noch Weide und Brachland. Weinbau: Mazedonien 1,5 bis 3 Hektar (16,5 bis 33 Dunam), Gemüsegärtnerei 0,2 bis 2 Hektar (2,2 bis 22 Dunam).

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