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Palästina · 1927-01-01 · Heft 10-11 · p. Seite 486

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 10-11
Article
Das künftige Kolonisationsprogramm
Date
1927-01-01
Page
Seite 486 (sequence 1)
Language
German
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486 Das künftige Kolonisationsprogramm. Von Moses Smilansky, iRechoboth. Im Anschluß an das Referat Ruppins, der die erste Kolonisationsperiode -der Zionistischen Organisation inauguriert hat und sich vor allem auf das vorhandene ausgebildete und opferfähige Arbeitermaterial stützen mußte, geben wir nachstehend die Vorschläge eine,s Landwirtes Palästinas aus der alten Generation wieder, der als einer der besten Sachkenner gilt und ein hervorragendes Mitglied des Landwirtschaitsriates. (Waad Ghaika'ut) ist. Smilansky ist ein schar!er Gegoier der. Kwuzot'h. Die Red. L In bezug auf die Vergangenheit: 1. So schnell wie möglich und absolut endgültig alle diejenigen schon bestehenden .landwirfschaftlichen Siedlungen zu konsolidieren, die von der Zionistischen Organisation unterstützt werden und die bewiesen haben, daß sie ein Anrecht auf Fortbestand haben. Bemerkung: a) Eine neutrale Kommission von Sachverständigen soll alle landwirtschaftlichen Siedlungen untersuchen und feststellen, ob es unter ihnen solche gibt, die kein Anrecht auf Fortbestand haben. Der Gesichtspunkt für die Arbeit der Kommission darf nur ein landwirtschaftlichersein. b) Zur Fundierung des Vergangenen muß man ein;e Anleihe auf 10 Jahre aufnehmen gegen Verpfändung des zionistischen Jahresbudgets, iirm auf einmal die Basierung des Alten beenden und Neues aiuf neuen 'Grundlagen anfangen zu könrien. c) Die Fundierung der# Jemenitensiedlungen ohne jeden Aufschub vom Budget des Jahres 1927-28 zu beenden und endlich die Versprechungen einzulösen, die man ihnen gegeben und nicht erfüllt hat. II. In bezug auf die Zukunft: Das landwirtschaftliche Kolönjsationswerk der Zionistischen Organisation, gliedert sich in zwei Gruppen: a) Ansiedlung aus öffentlichen Mitteln, b) Ansiedlung aus privaten Mitteln. Die Ansiedlung aus öffentlichen Mitteln soll von jetzt an nach folgenden Grundsätzen erfolgen-: - 1. Das landwirtschaftliche Budget des Ansiedlers muß auf Vorbereitung des Bodens und anteilsmäßiger Bewässerung begründet sein.. 2. Das Budget muß in seiner vollen Höhe im Laufe von zwei Jahren gegeben werden, und nachdem es gezahlt ist, muß jeder Zuschuß — in welcher Form auch immer — aufhören.

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