Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Die Frauenarbeit in Palästina
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 5)
- Language
- German
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421 werden die Mädchen auch in der hebräischen Sprache, jüdischen Geschichte, in Anatomie, Botanik, Öekonomie, Hygiene u. <a. wichtigen Fächern unterwiesen. Man hört fast nie ein anderes als ein hebräisches Wort. (Es ist übrigens bemerkenswert, daß überall auch die hebräischen Abendkurse besonders stark von Frauen besucht werden, was für die heranwachsende zweite Generation von Bedeutung ist.) Schließlich sollen noch die drei Säuglingsstationen der Wizo in Tel-Awiw, die denen der Hadassah ebenbürtig sind, erwähnt werden (in den Stadtvierteln Neve-Schalom, Nordiah und im Yenenitenviertel) unter ärztlicher Leitung Dr. Zlocistis, ferner die. Unterstützung der Moazath-Hapoaloth (Rat der Arbeiterinnen) zwecks Erhaltung der fünf Mädchenkwuzoth. Ich habe bereits eingangs erwähnt, daß jetzt das Projekt aufgenommen wird, ähnlich wie die Histadruth Naschim auch die Heimarbeit der städtischen Frauen (insbesondere der Arbeitslosen) durch Errichtung bezw. Unterstützung einer Arbeitsschule zu fördern. Auf diesem Gebiete, wie auf dem der Mütter- und Kinderfürsorge, insbesondere der Milchbeschaffung, Kinderauss-peisung etc. ist ein Zusammenarbeiten der drei' genannten, wichtigsten Frauenorganisationen teils schon vorhanden, teils bald zu erwarten. Auf anderen Gebieten steht die Zusammenarbeit, so erwünscht sie wäre, noch dahin. Das mehrjährige Projekt, einen gemeinsamen Rat (Moazah) aus den Frauenorganisationen, inkl. der Arbeiterinnen zu bilden, ist bisher nur lokal gelöst worden, nicht für das ganze Land. Das neue jüdische Gemeindegesetz. Nachstehend veröffentlichen wir einen Auszug aus diesem am 16. Julii in Nr. 191 der „OfficiaJ ^Gazette" 'unter dem Titel „Jewisn Community Regulations 1927" veröffentlichten wichtiigen Gesetz, der idiie wesentlichsten Punkte enthält. Wir (kommen auf dieses. Gesetz noch zurück, (bemerken aber, daß es trotz mancher Mängel von -größtem Werte $ür ■die zionistische Sache ist. »Denn erstens wird nur e i n e jüdische Gemeinde „Kehilla" als (Repräsentanz der jüdischen! Orts* einwohner »gebildet werden, können, während die religiöse Autonomie der einzelnen (Richtungen inner-halb der. Buir heitsigemeinde durch Bildung religiöser Sonderigruppen iQBdoth) »gewährt bleibt, zweitens wird der „Waad Leuniii" (Jüdischer Nationalrat) als Vertretung der Gesamtjudenschaft Palästinas offiziell anerkannt, also als ö ff e n 11 i c h recht- -. liehe (Körperschaft mit Steuer-recht. Amm. d. Red. Allgemeines. Die Gemeinde umfaßt alle Juden, die gemäß untenstehender Vorschriften als Mitglieder der Gemeinde eingetragen sind. Als „erwachsen!'' werden in dem Gesetz Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bezeichnet, als „Jüdische Stadtgemeiiinde, Dorf oder Viertel" ein Gebiet, in welchem mindestens' dreiviertel der 'Gesamt-