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Palästina · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 160

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Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Vom Hilfsverein der Deutschen Juden [Nachricht]
Date
1911-01-01
Page
Seite 160 (sequence 2)
Language
German
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Vereins im Orient. Das Schulwerk, das der Hilfsverein der Deutschen Juden in GaKzien, Bulgarien, Rumänien, der europäischen und asiatischen Türkei unterhält und unterstützt, ist im verflossenen Schuljahr wiederum insbesondere im türkischen Orient durch Gründung neuer Institute in Saloniki, Jerusalem, Jaffa und Haifa bedeutend erweitert und ausgestaltet worden. Die bereits länger als ein halbes Jahrhundert bestehende Edler von Lämel-Schule in Jerusalem, ist in diesem Jahre in völliges Eigentum und Verwaltung des Hilfsvereins der Deutschen Juden übergegangen. Auch sind bereits Terrains in Jerusalem und Jaffa erworben worden, auf denen binnen Kurzem eigene Gebäude für Schulen und Kindergärten, und insbesondere eines für das Lehrerseminar des Hilfsvereins erstehen werden. Der Hilfsverein unterhält und subventioniert an 50 Bildungs- und Erziehungsanstalten in den genannten Ländern, davon etwa 30 in Palästina. Die Ausgaben für das Schulwerk betrugen 1910 rund 180.000 Mark. Neuerdings ist der Hilfsverein dazu übergegangen, die einheimischen rein religiösen Schulen der orientalischen Juden (Talmud-Thora-Schulen genannt), unter strengster Beibehaltung ihres Charakters in der Richtung zu reformieren, daß moderne pädagogische Methoden eingeführt werden, und der Lehrstoff durch Darbietung profanen Unterrichts erweitert wird. Der Hilfsverein führt auch, um bereits während des Schulbesuches zu praktischen Berufen vorzubereiten, Handfertigkeitsunterricht ein. Gegenwärtig geht der Hilfsverein daran, ein Rabbinerseminar in Jerusalem zu errichten. Das Institut für technische Erziehung in Haifa ist bereits im Bau begriffen und wird in den nächsten Jahren ins Leben treten. An diesem Institut werden Techniker und Handwerker ihre Ausbildung empfangen. Es wird dann die Möglichkeit gegeben sein, große jüdische Massen in produktiven Berufen dauernd zu beschäftigen. V Die Reform der Bodengesetzgebung in der Türkei. Die hiefür eingesetzte Kommission des türkischen Senates hat den Entwurf für die Reform der Bodengesetzgebung ausgearbeitet und ihn dem Plenum des Parlamentes vorgelegt. Die Reform erstreckt sich zwar nicht auf Behebung aller bestehenden Mängel, aber es werden durch sie wenigstens die wichtigsten beseitigt werden. Und zwar bringt der Entwurf die Anerkennung juristischer Personen, welche, wenn sie ottomanische Gesellschaften sind, ebenso^wie Gemeinden, Boden erwerben dürfen. Ferner regelt der Entwurf die Rechtsverhältnisse von Miri- (Staats-) und Wakuf- (Kirchen-) Gütern. Diese sollen fortan von dem Bebauer in 10 Jahren und grundbücherlich in 36 Jahren ersessen werden und sodann sein freies Besitztum werden wie Mülkboden. Auch kann der Besitzer von Miri- und Wakufland dasselbe verpachten, verpfänden, verkaufen, er kann es beliebig bewirtschaften. Nicht erlaubt ist nur die Anlage ganzer Dörfer oder Stadt- 160

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