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Palästina · 1909-01-01 · Heft 9-10 · p. Seite 215

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
6 (1909)
Issue
Heft 9-10
Article
[Nachricht]
Date
1909-01-01
Page
Seite 215 (sequence 2)
Language
German
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Herr Prof. Blanken Ii orn meint am Schluss seines Briefes: „So bleibt nur der Gedanke an generöse Privatkreise übrig. Aber Sie wissen ja selbst, dass die für rein wissenschaftliche Zwecke selten zu haben sind." | LITERATUR | Max Nondau's zionistische Schriften. (400 Seiten; jüd. Verlag, Köln.) Da uns kein Raum zur Verfügung steht, allgemein-jüdische Schriften zu würdigen, so müssen wir es uns auch hier versagen. Man mag zum Menschen und Schriftsteller Nordau, zum Zionismus selbst sich stellen wie man will, das Werk, das vor uns liegt, wird die beste Kritik überall finden müssen, da es die begeistersten und poetischsten Werbeworte, die je für den Zionismus gesprochen wurden, vor dem traurigen Los des Vergessenwerden bewahrte. — Der Preis des Werkes ist ein spottbilliger (2 M.). — Die Ausstattung vorzüglich. — He. idb'oru, A. „Droit public et administratife del l'empire Ottoman " Wien-Leipzig 1908. Vol. I. Der Verfasser bietet ein in fliessendem französisch geschriebenes System des türkischen Staats- und Verwaltungsrechts, von dem bisher jedoch nur die erste Lieferung vorliegt. Es enthält im ersten Kapitel eine eingehende Darstellung der rechtlichen Verhältnisse, welche das Staatsgebiet der Türkei, insbesondere die privilegierten Landesteile, betreffen; uns interessieren hierbei besonders die Abschnitte bezüglich der Verwaltung der autonomen Provinzen Samos und Libanon. Von aktueller Bedeutung sind die Ausführungen über die Geschichte der Reformen in Macedonien. Im zfweiten Kapitel werden die Rechtsquellen behandelt und zwar in sehr eingehender Weis|e. Di»e Kapitel 3 und 4 befassen sich mit der Person des Sultans und seiner Stellung, ferner mit dem Staatsvolk, den Rechten der einzelnen Staatsangehörigen, sowie dem Gesetz betreffend den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit. Im fünften Kapitel werden nach der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung die Grundzüge des Verwaltungsrechts auseinandergesetzt. Das sechste Kapitel, mit welchem der vorliegende Band abschliesst, behandelt die Rechtspflege. Die folgenden Lieferungen sollen eine Darstellung der Finanzwirtschaft, der Polizei, des öffentlichen Unterrichts, des Heereswesens, der auswärtigen Angelegenheiten, des Staatshaushalts sowie der Rechtsverhältnisse der Nichtmnselmaixen und der Ausländer enthalten. Das Werk ist jedem, der sich über das türkische Staatsleben und die verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten näher informieren will, durchaus zu empfehlen. Hamberg. Assessor Dr. Tannenwald. Hains Brug g(e r. Die deutschen Siedelungen in Palästina. Ihre Vorgeschichte, Gründung und Entwickelung. Neujahrs-Blatt der Literarischen Gesellschaft Bern auf das Jahr 1909. Bern, K. O. Wyss, 1909. 3 M. 215

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