Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 6 (1909)
- Issue
- Heft 9-10
- Article
- Anlage von Pflanzungen in Palästina
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 2)
- Language
- German
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G angen ndeln c <u J> rikosen | d) u O CS £ O cx < 1. Ungefährer Bodenpreis pro Dunam (929 qm) i Frs 45 150 40 40 40 2. Ist künstliche Bewässerung notwendig? nein ja nein nein nein 3. Gesamtkosten (Anlagekapital) einschl. des Bodenpreises pro Dunam in Frcs a) bis zur Fruchttragung 130 900 100 120 100 b) bis zur vollen Fruchttragung 170 1100 120 140 120 4. Ungefähre Zeitdauer (in Jahren) von der Anpflanzung a) bis zur ersten Fruchttragung 4 5 6 6 6 b) bis zur vollen Fruchttragung 6 7 9 12 9 5. Bruttoertrag pro Dunam im 1. Jahre des Fruchttragens (Frcs.) 1J 50 8 11 8 Bruttoertrag pro Dunam in Jahren des vollen Fruchttragens (Frcs.) 33 250 36 40 36 6. Nettoertrag pro Dunam in Jahren des vollen Fruchttragens (Frcs.) 13 150 21 25 21 und es gibt auf der andern Seite in Palästina die Gesellschaft Agudath Netaim und eine grosse Zahl zuverlässiger Kolonisten, welche es gern übernehmen würden, Pflanzungen für Rechnung europäischer Kapitalisten anzulegen und bis zur Fruchttragung zu pflegen. Es fehlte aber bisher an einer leichten Möglichkeit, die europäischen Kapitalisten mit den palästinensischer Kolonisten in geschäftliche Verbindung zu bringen, und ausserdem mag mancher Kapitalist infolge seiner Unerfahrenheit in der Landwirtschaft und mangelnder Kenntnisse der Verhältnisse in Palästina von der Verwendung seines Geldes zu Pflanzungszwecken abgeschreckt worden sein. Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass die Anlage von Pflanzungen in Palästina eine ebenso sichere wie rentable Kapitalanlage sein kann, sobald sie mit der nötigen Vorsicht gemacht wird. Diese Vorsicht bezieht sich auf mehrere Punkte: 1. darf der Kapitalist die Pflanzung nur in solchem Umfange anlegen lassen, dass er das dazu notwendige Kapital ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und noch eine Reserve für unvorhergesehene Schwierigkeiten behält; 2. muss der Kolonist, dem die Anpflanzung anvertraut wird, in bezug auf Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse absolut vertrauenswürdig sein; 3. müssen die Bedingungen, zu denen die Anpflanzung dem Kolonisten übertragen wird, in einem Vertrage festgelegt sein, der die Interessen beider Parteien gerecht abwägt und für alle Eventualitäten Vorsorge trifft/' Es folgt ein Vertragsschema, aus dem wir das Hauptsächliche wiedergeben: 205