Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 6 (1909)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Anfrage
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 2)
- Language
- German
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Wie gross ist ihre Zahl? Welches ist ihre Erwerbsart? Was lässt sich über ihre Vergangenheit und über etwaige Beziehungen zu judenspanischen Kolonien, in früheren Zeiten etwa auch zum spanischen Mutterland ermitteln? In welchem Umfang wind die spanische Sprache von ihnen im täglichen Verkehr gebraucht? Benutzen sie spanische Druckwerke mit hebräischen Lettern? Wie sieht ihr Spanisch aus, welche Abweichungen vom kastilischen in Spanien lassen sich konstatieren? Erzählen sie sich Geschichten in spanischer Sprache, insbesondere solche, die sich inhaltlich auf Spanien beziehen? Welche Lieder singen sie in spanischer Sprache? Vor allem: werden bei ihnen noch spanische Romanzen gesungen, etwa bei Hochzeiten, und wenn ja, welche Fassung hat deren Text? Wie weit geht bei ihnen die Verwendung anderer Sprachen? Sind in ihrem Familienleben, in ihren Sutten und Gebräuchen Dinge bemerkbar, die an Spanien erinnern? Auf solche und ähnliche Fragen zuverlässige Antworten zu bekommen, wäre für die spanisch-romanische Sprach- und Volkskunde von allergrösstem Werte. Ganz besonders erwünscht wären phon etisch geschriebene Proben ihres judenspanischen Dialektes, Mitteilungen über die Aussprache, den Formenbau und den Wortschatz. Hiefür interessiert sich in hohem Grade die Societe internationale de dialectologie romaine. Mitteilungen und Anfragen jeder Art sind hochwillkommen; man wolle sie gütigst an den Unterzeichneten richten. Dr. B{. Schädel Privatdozent an der Universität Halle. c35b &o AUS DER TÜRKEI. &<3 &3 Einfuhr von Druckereigenständen. Auf Anordnung der hohen Pforte sind sämtliche bisher noch bestehenden Einfuhrverbote für Druckmaschinen und sonstige zur Ausübung des Buohdruckereigewerlbes erforderlichen Gegenstände (Pressen, Lettern etc.) aufgehoben worden. Auch ist Ifortan die Einfuhr solcher Maschinen nicht mehr davon abhängig, dassi der .Warenempfänger die staatliche Ermächtigung zur Eröffnung einer Druckerei besitzt, eine Bestimmung, die übrigens für die fremden Untertanen) ' — infolge der Nichtanerkennung der Reglements betr. Imprimeries vom 20. XI. 1894 durch die fremden Mächte — aucih früher schon nicht in Geltung war. (Bericht des kais. Generalkonsulats in Konstantinopel) 69