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Palästina · 1907-09-01 · Heft 9-12 (September 1907) · p. Seite 284

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
4 (1907)
Issue
Heft 9-12 (September 1907)
Article
Türkei und Orientbahnen [Nachricht]
Date
1907-09-01
Page
Seite 284 (sequence 2)
Language
German
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— 284 — Gesellschaft auch Ersatzansprüche für Schäden, die nach dem 1. Januar 1886 bis zur Vollendung der Bauten entstanden seien. Durch die Herabsetzung des Gewinnanteiles der Regierung sei nur der bis zu diesem Zeitpunkt berechnete Schaden und kaum dieser vergütet worden. Denn das Schiedsgericht hätte über einen nicht vorherzusehenden künftigen Schaden nicht urteilen können. Da der Vertrag von 1885 die Artikel 12, 17 und 5 vom Jahre 1872 nicht ausdrücklich aufgehoben habe, gelte die Verzichtleistnng der Gesellschaft nicht mehr, vielmehr dauere die Bauverpflichtung der Regierung unverändert fort. Bei diesem Ausspruch stütze sich die Gesellschaft auf die Worte „seulement" ünd „jusqu 'ä cc jour" des Vertrages vom Jahre 1885, aus dem hervorgehe, dass der erlittene Schaden höchstens bis zum Zusammentritt des Schiedsgerichts (1888), nicht aber für alle Zukunft gutgemacht sei. Die Denkschrift der Pforte verweist demgegenüber auf das folgende Schiedsgericht vom Jahre 1889, in welchem der Oberschiedsrichter, der deutsche Staatsrechtslehrer Gneist, die Herabsetzung des jährlichen Vertragsanteils der Pforte von 8000 auf fr. 1500 für den Kilometer als die entsprechende Gegenleistung, daher als die rechtliche Ursache der Befreiung der Pforte von der Bauverpflichtung ansah, — welche behauptet hatte, dass sie einen Gewinnanteil erst zu zahlen habe, wenn die Pforte alle Bauten ausgeführt haben würde — zur Zahlung der verminderten Abgaben bloss für ein Jahr (1885) verurteilte und ihre übrigen Ansprüche abwies. Durch ungeheure Herabsetzung des Kilometer-Anteils, erklärt die Denkschrift des Rechtsanwalts der Pforte, hätten die Parteien jedweden Schaden einverständlich gut gemacht; sie sei die Gegenleistung für die Nichtausführung der in den Artikeln 12, 17 und 5 erwähnten Bauten; der Vertrag vom Jähre 1885 sei auch eine Vereinbarung für die Zukunft gewesen. Mit dem Ausspruch des Oberschiedsrichters vom Jahre 1889, der einer res judicata gleichkomme, hält die Pforte den Streit für endgültig entschieden, so dass das Klagebegehren der Gesellschaft abgewiesen werden müsse. Dem nun zusammentretenden Schiedsgericht liegt die Frage vor, ob die türkische Regierung durch die Artikel 12, 17 und 5 von 1872 auch nach dem Vertrage von 1885 und trotz des Schiedsgericht vom-Jahre 1889 noch gebunden sei. Die Schadenersatzansprüche der Gesellschaft der Orientbahnen betragen rund 40 Millionen Franken. Englischer Bisenbahn=Bau in Klein=Asien. Der Bau der Verlängerung der englischen Aidin^Bahn in Klein^Asien schreitet vorwärts, auf der Strecke Diner-Egherdir werden bereits die Schienen gelegt. Zwischen Diner und dem See von Egherdir werden 20 Stationen angelegt werden. (Konstantinopeler Handelsblatt, 3. IV. 07.) Wirtschaftliches. Wirtschaftlicher Aufschwung in Palästina.Jj Die Entwicklung des Handels in Palästina ist seit Jahren eine recht stetige. Der Gesamthandel des Landes wurde für das Jahr 1905 auf 461/2 Million M. und die durchschnittliche Jahreszunahme auf 2 Millionen M. geschätzt: doch zeigt bereits

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