Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1907)
- Article
- Das türkische Strafgesetzbuch von 1858
- Date
- 1907-09-01
- Page
- Seite 243 (sequence 5)
- Language
- German
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— 243 — 10) Beeinträchtigung der Freiheit öffentlicher Privatversteigerungen. Missbräuche im Handelsverkehr, (Art. 238—241).. z. B. Benutzung falscher Masse und Gewichte. Nachdruck und Nachahmung von Sachen, für deren Herstellung jemand ein Privileg besitzt* 11) Glücksspiel und Lotterien. (Art. 242, 243). Es dürfen jedoch nach einer Ministerialverfügung vom 23. Februar 1881 Lotterien zu wohltätigen Zwecken veranstaltet werden. 12) Sachbeschädigung. (Art. 244—253) C. Drittes Buch: Übertretungen der Verordnungen betreffend das Gesundheitswesen und die öffentliche Reinlichkeit, sowie der polizeilichen Vorschriften. (Art. 254—264 und Kaiserliche Verordnung vom 16. April 1869). Dieses Buch ist eine ziemlich genaue Wiedergabe des vierten Buches des Code penal,. soweit dessen Bestimmungen auf orientalische Verhältnisse anwendbar sind. Die Verordnung von 1869 verbietet die Beerdigung an einem verbotenen Platz. Ferner gibt es noch verschiedene Verordnungen strafrechtlichen Inhalts, deren Darstellung jedoch hier zu weit führen würde. Ueber das Verfahren vor den türkischen Strafgerichten siehe meinen Artikel in „Altneuland" 1906 Nr. 6, Seite 161—167. DIE AKTIENGESELLSCHAFT „GEULAH", IHRE ENT¬ STEHUNG, BEDEUTUNG UND BISHERIGE TÄTIGKEIT. Von S. Rawikowitsch-Berlin. Die 5-jährige Geschichte der „Geulah" zerfällt in zwei völlig1 verschiedene Perioden: die erste umfaßt die Zeit vom Oktober 1902 bis August 1904, in der nur ein privater, sogenannter „Ausschuß der Geulah" existierte und wirkte; die zweite Periode beginnt mit dem 11. August 1904, wo die „Geulah" sieb als eingetragene Aktiengesellschaft konstituierte und ein neues, auf breiterer Grundlage aufgebautes und umfassenderes Arbeitsprogramm aufstellte. Die Urheber und Gründer der „Geulah" gingen von dem zweifelsohne richtigen Gedanken aus, daß bei der Kolonisation Palästinas der Frage des Grundbesitzes die Hauptaufmerksamkeit zugewendet werden sollte, und daß von der mehr oder weniger glücklichen Lösung dieser Frage der Gesamterfolg der jüdischen Aspirationen auf das Land ihrer Väter in hohem Maße abhängig