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Palästina · 1907-05-01 · Heft 5 (Mai 1907) · p. Seite 117

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Journal
Palästina
Volume
4 (1907)
Issue
Heft 5 (Mai 1907)
Article
Ein Beitrag zur Kartenkunde und zum Vermessungswesen Palästinas
Date
1907-05-01
Page
Seite 117 (sequence 1)
Language
German
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117 — EIN BEITRAG ZUR KARTENKUNDE UND ZUM VERMESSUNGSWESEN PALÄSTINAS. Von J. J. Treidel, vereid. Landmesser und Kulturingenieur, Jaffa. (Schluss). Die Feldmessung in Palästina. Die Geschichte der Feldmessung in Palästina steht im engeren Zusammenhange mit der deutschen und jüdischen Kolonisation. Während früher der Kaufpreis einer Gemarkung oder Liegenschaft ganz vom Zufalle abhing und gewöhnlich eine Pauschalsumme gefordert wurde, die meistens nicht im Einklänge mit dem Werte des Objektes stand, so änderten sich mit dem Fortschreiten der jüdischen und deutschen Kolonisation die Verhältnisse insofern, als nun der Kaufpreis von der durch feldmesserische Aufnahme ermittelten Flächengrösse abhängig gemacht wurde. Ferner wurde seit dieser Zeit den Titelüberschreibungsakten neben der Grenzverhandlungsurkunde (Masbata) ein Gemarkungsplan beigefügt, auf welchen sich die Grenzbeschreibung bezog. Dieselbe Grenzbeschreibung wird auch dem Cuschän (Besitztitel) zu Grunde gelegt. Feldmesserische Aufnahmen wurden zuerst von den deutschen Kolonieen sowie von den jüdischen Kolonisationsvereinen veranlasst und später von den eingeborenen Latifundienbesitzern*) und der Verwaltung des Djiftliks (der Privatdomäne des Sultans). Der gewöhnliche Massstab dieser Gemarkungskarten war 1 : 4000, 1 : 5000 und l : 10,000. Es stellte sich aber im Laufe der Zeit heraus, dass fast alle diese Vermessungen und deren Flächenangaben sehr ungenau waren. Die Unrichtigkeiten der Flächenmasse betrugen zuweilen .bis zu 30%. Der Landkäufer lief daher stets Gefahr, infolge der Unsicherheit der Messungsergebnisse zu Schaden zu kommen. *) Die Entstehung der Latifundien reicht zum grossen Teile in die Zeit der Einführung des Katasters zurück. Die ehemaligen Eigentümer der Liegenschaften, Beduinen sowie Fellahen, waren ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen und daher von der Regierung des Bodens verlustig erklärt worden (Mahlül-Erklärung). Bei der nun stattfindenden öffentlichen Versteigerung konnten mehrere Familien in Da^ maskus, Beyrut, Jaffa und Akka diese Güter zu einem sehr geringen Preise erstehen.

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