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Palästina · 1907-03-01 · Heft 3-4 (März 1907) · p. Seite 105

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
4 (1907)
Issue
Heft 3-4 (März 1907)
Article
Eine neuentdeckte Höhle am Toten Meer [Nachricht]
Date
1907-03-01
Page
Seite 105 (sequence 2)
Language
German
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— 105 — erhalten ist, in die Zisterne. Der Ausblick aus der Höhle ins Wadi sder mit dem Toten Meer im Hintergrund ist wirklich einzigartig. Die Höhle wurde von dem Beduinen Scheich Sbeia entdeckt, als er einen Steinbock anschoß und dem angeschossenen Tiere nachging, dessen Spuren ihm die Höhle verrieten. Der Beduine, der den Regierungsbaumeister Sandel begleitete, meinte, daß das wahrscheinlich die sagenumwobene Höhle sei, in der einst Nahib Buhera gehaust habe Dieser Nahib ßuhera durfte sich rühmen, mit Mohammed so eng befreundet gewesen zusein, daß der Prophec schwur, sich an jedem zu rächen, der dem Nahib Buhera ein Leid antun wollte. Eines Tages tranken beide Freunde miteinander so viel Wein, daß sie schließlich trunken wurden und einschliefen. Da zog ein Begleiter Mohammeds das Schwert aus dessen Scheide, tötete damit den Nahib Buhera und steckte es dann wieder in Mohammeds Scheide. Als dieser aufwachte, erklärte ihm der Begleiter, daß Mohammed selbst im Rausche die Tat verübt hätte. Das sei der Grund gewesen, warum Mohammed im Koran den Weingenuß verbot. Verfassungsänderung in Ägypten. Die immer dringlicher werdenden Ansprüche und Forderungen des Indischen Nationalkongresses haben einen Widerhall in Ägypten gefunden, wo die General' Versammlung eine Resolution angenommen hat, die die Gewährung verfassungsmäßiger Zustände und voller parlamentarischer Einrichtungen fordert. Da ein so grund' ändernder Wechsel in den politischen Verhältnissen des Landes nicht ohne weiteres vorgenommen werden kann, so hat die ägyptische Generalversammlung in einer zweiten Resolution die Forderung gestellt, daß inzwischen die Machtbefugnisse des gesetzgebenden Rates und der Generalversammlung erweitert werden, um es diesen Körperschaften zu ermöglichen, eine Kontrolle über die finanzielle wie die allgemeine Verwaltung des Landes auszuüben. Der gesetzgebende Rat, dessen Mitglieder teils gewählt, teils vom Khedive ernannt werden, hat bis dahin nur das Recht, das Budget zu kritisieren, während die aus Ministern, Mitgliedern des gesetzgebenden Rates und 46 gewählten Abgeordneten bestehende und alle zwei jähre einberufene Generalversammlung nur insoweit Macht über den Geldbeutel des Landes hat, als ihre Zustimmung zu jeder Maßnahme nötig ist, die auf Einführung neuer Steuern abzielt. Diese sehr beschränkten Machtbefugnisse wünscht also die Generalversammlung zu einer völligen parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung des Landes erweitert zu sehen. Die ägyptischen Beduinen. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der letzten ägyptischen Volkszählung teilt die beduinische Bevölkerung des Landes in drei Gruppen: die nomadisierenden, •die in ausschließlich von ihnen bewohnten Niederlassungen seßhaften und die mit den Eingeborenen gemischt angesiedelten Beduinen. Die Beduinen des Niltales bilden, auch wenn sie seit Menschenaltern ansässig gewesen sind, eine durch Ursprung und Sitte nicht weniger als durch allerlei Sondervorrechte von der übrigen Bevölkerung geschiedene Klasse. Während die eigentlichen Ägypter eine hamitische, obschon zum Teil stark semitisierte Rasse darstellen, sind die Beduinen mit wenigen Ausnahmen reine Araber. Schon mit Amr Ibn el-As, dem Eroberer, sollen im ganzen etwa 14 000 Araber ins Land gekommen sein und die Einwandernng hat dann bis beute stetig fortgedauert. Bisweilen haben sich sogar ganze Stämme über Ägypten ergossen, wie im 13. Jahrhundert die große Gruppe der Benu Hiläl.

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